Telearbeit und Werbungskosten

Guten Tag,
ich bin Außendienstmitarbeiterin und meine durchschnittliche Wochenarbeitszeit beträgt ca. 40 Stunden (bei Kunden und Fahrtzeit) + ca. 15 Stunden Bürotätigkeit.
Da ich meine Büroarbeit immer schon im häuslichen Eigentum gelegenen Arbeitszimmer erledigt habe, habe ich nun von das Angebot meinem Arbeitgeber einen Tele-Arbeitsvertrag erhalten. Ich werde bei Abschluß nun einen pauschalen Kostenbeitrag von brutto € 130,- p.a. erhalten.
In dem Vertrag steht allerdings ein Satz der mir etwas Kopfzerbrechen verursacht:
„Ein betrieblicher Arbeitsplatz wird beibehalten (betriebliche Arbeitsstätte)“
Das ist tatsächlich auch der Fall: Dort ist ein Ausstellungsraum in den ich mein Laptop mitnehmen und einen der dortigen Schreitische nutzen kann. Ich bevorzuge aber, wenn ich nach ca.9-10 Arbeitsstunden täglich mein eigentliches „Arbeits-Soll“ erfüllt habe, meine Büroarbeit (täglich anfallende Mails, Statistiken, Korrespondenz mit Kunden und Kollgen, Spesenabrechnungen etc.) von zuhause aus zu verrichten wo ich auch alle meine Unterlagen zur Hand habe und um nicht schon wieder Unterlagen zusammenpacken und noch einmal losfahren zu müssen. Die regelmäßige Nutzung des Svhreibtisches dort hätte für mich also nur Nachteile, incl. Verlängerung der gefühlten Arbeitstzeit durch Fahrtzeit.
Meine Frage ist jetzt: Muß ich wegen dieses Satzes befürchten, daß ich zukünftig gar keine Werbungskosten mehr absetzen kann ? Das FA hatte mir für 2007 gar keine Werbungskosten für das Arbeitszimmer mehr anerkannt, aber bislang war ich guter Dinge, daß dies auch endgültig korrigiert wird. Nun bin ich wegen dieses eines Satzes wieder erneut im Zweifel ob ich den Vertrag überhaupt unterschreiben soll.
Ich glaube nicht, daß ich auf meinen Arbeitsgeber einwirken kann, diesen Satz zu streichen. Aber vielleicht ist der Satz ja auch nicht steuerschädlich für mich und ich mache mir nur unbegründete Sorgen.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
Schönen Gruß vom hexxchen

Liebes hexxchen,

das ist primär ein Problem der steuerlichen Behandlung des Arbeitsplatzes zuhause und hat mit der Telearbeit m.E. kaum etwas zu tun. Deswegen ist ein Steuerberater der richtige Ansprechpartner.

Mit freundlichen Grüßen
dj

Hi,
tut mir leid ich kann eher zu den organisatorischen und technischen Aspekten eines Telearbeitsplatzes weiter helfen, nicht bei den steuerlichen Aspekten.

Freundliche Grüße

Guten Tag,

bei Ihrem Problem kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.

MfG
Sushi M