Hallo liebe Gemeinde,
ich bin vor kurzem auf telebid (was es ja schon seit ca. zweieinhalb Jahren gibt) gestossen und fand das Konzept als potentieller Käufer recht interessant. Ich habe dann auch mal für 10 Euro Bietpunkte erworben.
Danach habe ich mich informiert (wahrscheinlich sollte man das grundsätzlich andersherum tun!!) und festgestellt, dass es eine Reihe von Leuten gibt, die keine Lieferung erhielten, und zwar insbesondere bei den elektronischen Geräten.
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Ich habe kein Problem mit der Auktionsform, die kenne ich seit meiner Kinderzeit als sog. „Amerikanische Versteigerung“. - Man zahlt für jeden Bietschritt, der Endpreis bleibt überschaubar. (Wird wohl insbesondere bei Wohltätigkeitsveranstaltungen gemacht.)
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Ich habe kein Problem damit, dass ein Unternehmer Geld verdienen will und dass wir über Gewinnspannen (nach Abzug GMK) von 30, 50, 100 und mehr Prozent reden. (Jeder Markenschuh o.ä. wird i.d.R. mit mind. 100% Aufschlag bezahlt!)
Womit ich ein Problem als „Normalbürger“ habe ist …
… dass man einen Artikel versteigern darf, den man offensichtlich gar nicht hat !!!
Vermutlich bin ich also noch dussliger, wenn ich mit meinen Bietpunkten am Ende noch den Zuschlag bei einer Auktion bekommen, weil’s dann erst richtig teuer wird ?!?! => Ware plus Lieferkosten, Hinterher-Rennerei - Rechtsanwalt - am Ende Wandlung - und nur Ärger.
Fest steht: Das Geld aus den Bietschritten hat TELEBID längst eingestrichen, ohne (offenbar) zu einer Gegenleistung verpflichtet werden zu können. - Hier kommen nämlich die AGBs ins Spiel. - ins SPIEL? -S.P.I.E.L.! Ach ja richtig, das war’s: „Spiel und Spass“ bei der Auktion.
Wir s p i e l e n also nur Auktion!? - Aha ! - Also so, als wenn ich abends in die Kneipe an der Ecke zum Flippern gehe: Wenn ich den Kneipenrekord breche, heißt das ja noch lange nicht, dass ich den Flipperautomaten mit nach Hause nehmen kann!!! - Langsam begreife ich.
Lasst das Sotherby’s nicht hören, dass man den längst verschollenen ‚van Gogh‘ jetzt in jedem Falle versteigern kann - auch wenn ihn keiner hat. - Für Austern und Schnittchen kann man ja schon mal kassieren - nicht zu vergessen für das Ambiente und das Flair im Auktionshaus. Vielleicht ist der Käufer ja später mit irgend was anderem aus der Aservatenkammer zufrieden - oder er kriegt sein Geld einfach zurück. - Wär doch ein lustiger Spass, oder?
Also Schlussfolgerung:
Meinen Einsatz von 10 Euro als „Lebenserfahrung“ abhaken?
Über durchaus erstgemeinte (juristische) Antworten zum Thema „Darf ich versteigern, was sich noch gar nicht habe (Besitz/Eigentum/Kommiss./o.ä.) - und dabei Kosten der Auktion bei Mitbietern einstreichen?“ würde ich mich riesig freuen.
In diesem Sinne,
Grüße aus Bremen