Telecom Aktie

Hallo, ich halte die Telecom-Aktie seit ca.16 Jahren und will sie nun endlich verkaufen.
Frage: Wie kann ich berechnen, wieviel € - Verlust ich mache. Gibt es eine Berechnungs-Formel dafür ? Danke.

Hier ist der Chart

Wenn du zum verrückten Preis von damals eingekauft hast, dann ärgere dich am besten nicht.

Darf ich fragen, warum du die verkaufen willst? Die Telekom liefert eine ziemlich stabile Divendenrendite seit Jahrzehnten, aus welchem Grund soll sie verkauft werden?

Davon mal abgesehen:

Wenn du sie 2002 gekauft hast, war der Preis bereits in Euro - deine Verluste sind, einfach gesagt: Einstandspreis - Verkaufspreis.

Das bedeutet aber auch, dass du gar nicht unbedingt Verlust gemacht hast oder? 2002 lag der Kurs irgendwo zwischen 7,5 und 17,5 € - heute liegt der Kurs bei rund 14€. bei den üblichen 3-5% Dividendenrendite und dem Angebot der Telekom die Dividenden kostenlos in Aktien zu tauschen, solltest du normalerweise inzwischen deutlich im Plus sein.

Wobei man von den Anschaffungskosten spricht, das ist der Fachbegriff.

Wieso „verrückt“? Im August 2002 schwankte der Kurs zwischen ca. 10-12€, heute steht er bei ca. 14€.

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Vielen Dank. Zusatzfrage: 2002 hab ich die T-Aktie für 27,48 € gekauft. Ob ich nun Verlust gemacht habe oder im Plus bin, würde ich gerne berechnen. Dazu müsste es doch eine Berechnungsformel geben, die die Dividendenzahlungen einrechnet. „Verkaufen“ nicht unbedingt, aber ein finanzieller Engpass ist schon vorhanden.

Da es keine Splits gab, ist die Formel einfach:

Gewinn = Preis_heute - Preis_damals + Summe(Dividenden_pro_Aktie)

Das ist der Gewinn pro Aktie. Für den gesamten Gewinn mußt Du noch mit der Aktienanzahl heute multiplizieren. Negativer Gewinn sind Verluste.

Also sag mal - das ist eigentlich Grundschulwissen. Was braucht man denn da für eine Formel, wenn man Einnahmen und Ausgaben addiert?

Btw., in der gegebenen Antwort unten fehlen die Depotgebüren. Und die Kauf- bzw. Verkaufsgebühren. Und willst du die Zinsen auf die Dividenden berücksichtigen? Die Zinsen gegenrechnen, die du bei anderweitiger Anlage bekommen hättest (in welcher Höhe dann)? Oder die gestiegenen Lebenshaltungskosten? Die Inflationsrate? Der Stundenlohn für die Zeit, die du in die Sache investiert hast?

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Hallo Experte,

Anschaffungskosten heißt das, wenn Du eine Couch erwirbst.

An der Börse heißt das Kaufkurs:

Einstandskurs wäre auch richtig.

Die Kosten, in denen Gebühren und Entgelte zusammengefaßt sind, nennt man Transaktionskosten.

Holleröhdulliöh! Hans-Jürgen Schneider

Auch eine Aktie hat Anschaffungskosten, das ist der Fachbegriff, wenn es um die Ermittlung des handelsrechtlichen oder steuerlichen Gewinns geht. Die Anschaffungskosten umfassen mehr als nur den Kurswert. Definiert ist das im Handelsgesetzbuch, das Steuerrecht übernimmt dies aus dem Handelsrecht. Betriebswirtschaftlich kann man natürlich noch andere Begriffe verwenden, je nachdem, was man genau ausdrücken oder ermitteln will.

Hallo,

ich beuge mich natürlich dem Experten. Das Handelsgesetzbuch hatte ich noch nie in der Hand.

Danke für Deine Geduld und die Aufklärung.

HJS

Obwohl das Handelsgesetzbuch ansonsten nur für Kaufleute gilt, ist der Begriff der Anschaffungskosten nur dort definiert. In den Einkommensteuerrichtlinien steht beim Stichwort „Anschaffungskosten“ einfach nur „Begriff und Umfang siehe §255 HGB“. Das Steuerrecht benutzt diesen Begriff aber nicht nur bei den gewerblichen Einkünften, sondern bei allen Einkunftsarten, also auch bei den Werbungskosten des Arbeitnehmers oder bei den Einkünften aus Kapitalvermögen.

Wenn das Grundschulwissen wäre, hätte ich nicht gefragt. Es ist ja wohl mehr als Einnahmen und Ausgaben zu addieren. Ich suche besser in einem anderen Portal mit aussagekräftiger bzw.hilfreicherer Info statt oberlehrerhaftem Geschreibsel.

Ich versuch’s nochmal als Antwort. Wie im Kommentar erwähnt, hatte die Telekom keine komplizierteren Kapitalmaßnahmen. Es gab 15 Dividenden seit 2002 (im Gesamtwert von 9.67 EUR je Aktie). Laut Formel

Gewinn = Markt - Kauf + Summe(Dividenden)

ergäbe sich ein Verlust von 3.79 je Aktie.

Entgegen der Ansicht eines anderen Kommentars kommen Depotkosten, Zinsüberschüsse und Inflation nicht mit in die Rechnung, da sie nicht ursächlich und ausschließlich der Telekom-Aktie zuzurechnen sind. Bei Spesen und Gebühren kann man sich noch streiten, würde ich aber persönlich in die G/V-Rechnung fürs Gesamtdepot packen. Überhaupt dürfen nur Terme in die obige Gleichung, die man „je Aktie“ ausdrücken kann.

Hätte die Aktie öffentliche Kapitalerhöhungen oder Nennwertsveränderungen oder noch kompliziertere Kapitalmaßnahmen gehabt, oder hättest Du im Laufe der Zeit Aktien dazugekauft bzw. zwischendurch verkauft, rechnet man das ganze am besten in Epochen: Man ermittelt also seinen Gewinn bis zum Tag vor der Kapitalmaßnahme; am Tag der Kapitalmaßnahme (auch Ex-Tag genannt) zeichnet man wieder einen neuen Kaufpreis auf bis zur nächsten Maßnahme, usw. Um nun die Gewinne zu summieren, muß man sie mit der in der jeweiligen Epoche gültigen Anzahl der gehaltenen Aktien multiplizieren. Die Einheit der Summen ist dann entsprechend EUR, falls fremde Währungen ins Spiel kommen, müssen diese umgerechnet werden.

Noch ein Hinweis: Die Steuer rechnet nochmals anders, nach dem sogenannten FIFO-Prinzip: Bezüge werden zum Bezugspreis, Käufe zum Kaufpreis eingebucht. Andienungen werden zum Übernahmepreis (in komplizierten Fällen gibt Dir Deine Bank einen solchen vor), Verkäufe zum Veräußerungspreis ausgebucht. Was zuerst eingebucht wurde, wird auch zuerst wieder ausgebucht (= FIFO, = First-In/First-Out).

Kapitalverteilungen (hatte die Telekom ausgerechnet in 2018, 0.65 EUR/Aktie) verringen den Kauf-/Bezugspreis aller Aktien um genau diesen Wert. Solche Verteilungen werden bei Veräußerung besteuert.
Aus steuerlicher Sicht hast Du also konkret einen Verlust von 12.81 je Aktie, allerdings galt damals anderes Steuerrecht.

Ach ja? Was genau fehlt denn da deiner Meinung nach?

Anders gefragt: wozu willst du das überhaupt wissen? Kann es sein, dass es gar nicht um die einfache Zahl just-for-fun sondern um die steuerliche Berücksichtigung geht? Dass du hier im falschen Brett das falksche gefragt hast?

Die Antwort ist nunmal selten besser als die Frage. Wie beim Computer auch - der macht genau das, was man ihm - und nicht das, was man gern hätte. Oder, anders ausgedrückt: Mist rein -> Mist raus.

Schönes Leben noch.