Hallo,
Hallo Fachleute,
kein Fachmann, sondern nur persönliche Erfahrungen.
man stelle sich vor, es erreicht einen eine „letzte
außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ eines Anwaltsbüros
(vorhergehende seien nicht angekommen)
Auch die erste kann meines Wissens die letzte sein. Ich glaube letzten hier im Forum gelesen zu haben, dass es dafür keine Vorschriften gibt. Allerdings ist es auf Grund der automatisierten Vorgänge bei den Anbietern eher unwahrscheinlich, dass Sie keine „normale“ Mahnung erreicht hat. Sind sie umgezogen? War der Briefkasten für die Post immer frei zugänglich bzw. ordentlich beschriftet?
über einen nicht sehr
hohen Betrag (der sich jedoch inf. angefallener Kosten
verdoppelt hat)
Das ist zwar ärgerlich aber relativ normal.
und den man seit 5 Monaten der Telecom schulde
- die sich ihrerseits jedoch bisher darum nicht gekümmert,
sprich garnicht gemahnt hätte.
Diesbezügliche Antwort ebenfalls wie oben.
Es könnte sich auch allenfalls
um einen Teilbetrag einer Te.-rechnung handeln. Das könnte man
dann doch für eine üble Abzocke halten, oder?
Das muss nicht ungewöhnlich sein. Der rosa Riese z.Bsp. treibt bei offenen Forderungen lediglich Ihre Forderung ein. In der ursprünglichen Rechnung enthaltene Beträge von T-Online und Drittanbietern (0190 , call-by-call , usw.) werden früher oder später von diesen persönlich eingetrieben.
könnte man
die vielleicht selber anzeigen?
Können tut man sicherlich (mit welcher Begründung auch immer). Allerdings stellt sich dann die Frage ob das nicht ein Eigentor wird.
Auf Grund meiner persönlichen Erfahrungen und dem hier im Board angelesenen Wissen:
Wird die ursprüngliche Forderung überhaupt vom Schuldner bestritten? Beim lesen des Threads konnte ich zumindest nicht sehen, dass die ursprüngliche Rechnung ebenfalls nicht angekommen sei. Scheinbar ist dem Schuldner ja die ganzen 5 Monate bewusst gewesen, dass da noch eine Rechnung offen ist. Falls dem so ist, brav zahlen und siehe letzten Teilsatz dieses Post. Wenn Zweifel bestehen da die originale Rechnung nicht angekommen sei, Kopie der ursprünglichen Rechnung anfordern. Falls damit alles ok - zahlen und sich über sich selbst ärgern…
mit besten Grüßen
Steffen B.