Telecom-Forderung per Anwalt?

Hallo Fachleute,

man stelle sich vor, es erreicht einen eine „letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ eines Anwaltsbüros (vorhergehende seien nicht angekommen) über einen nicht sehr hohen Betrag (der sich jedoch inf. angefallener Kosten verdoppelt hat) und den man seit 5 Monaten der Telecom schulde - die sich ihrerseits jedoch bisher darum nicht gekümmert, sprich garnicht gemahnt hätte. Es könnte sich auch allenfalls um einen Teilbetrag einer Te.-rechnung handeln. Das könnte man dann doch für eine üble Abzocke halten, oder? Die Kanzlei hat ihren Sitz in Karlsruhe. Sind Euch ähnliche Fälle bekannt geworden, wo kann man darüber Auskunft erhalten, könnte man die vielleicht selber anzeigen? Ratschläge wären sehr hilfreich.

Vielen Dank im Voraus

Heidi

Hallo,

Hallo Fachleute,

kein Fachmann, sondern nur persönliche Erfahrungen.

man stelle sich vor, es erreicht einen eine „letzte
außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ eines Anwaltsbüros
(vorhergehende seien nicht angekommen)

Auch die erste kann meines Wissens die letzte sein. Ich glaube letzten hier im Forum gelesen zu haben, dass es dafür keine Vorschriften gibt. Allerdings ist es auf Grund der automatisierten Vorgänge bei den Anbietern eher unwahrscheinlich, dass Sie keine „normale“ Mahnung erreicht hat. Sind sie umgezogen? War der Briefkasten für die Post immer frei zugänglich bzw. ordentlich beschriftet?

über einen nicht sehr
hohen Betrag (der sich jedoch inf. angefallener Kosten
verdoppelt hat)

Das ist zwar ärgerlich aber relativ normal.

und den man seit 5 Monaten der Telecom schulde

  • die sich ihrerseits jedoch bisher darum nicht gekümmert,
    sprich garnicht gemahnt hätte.

Diesbezügliche Antwort ebenfalls wie oben.

Es könnte sich auch allenfalls
um einen Teilbetrag einer Te.-rechnung handeln. Das könnte man
dann doch für eine üble Abzocke halten, oder?

Das muss nicht ungewöhnlich sein. Der rosa Riese z.Bsp. treibt bei offenen Forderungen lediglich Ihre Forderung ein. In der ursprünglichen Rechnung enthaltene Beträge von T-Online und Drittanbietern (0190 , call-by-call , usw.) werden früher oder später von diesen persönlich eingetrieben.

könnte man
die vielleicht selber anzeigen?

Können tut man sicherlich (mit welcher Begründung auch immer). Allerdings stellt sich dann die Frage ob das nicht ein Eigentor wird.

Auf Grund meiner persönlichen Erfahrungen und dem hier im Board angelesenen Wissen:
Wird die ursprüngliche Forderung überhaupt vom Schuldner bestritten? Beim lesen des Threads konnte ich zumindest nicht sehen, dass die ursprüngliche Rechnung ebenfalls nicht angekommen sei. Scheinbar ist dem Schuldner ja die ganzen 5 Monate bewusst gewesen, dass da noch eine Rechnung offen ist. Falls dem so ist, brav zahlen und siehe letzten Teilsatz dieses Post. Wenn Zweifel bestehen da die originale Rechnung nicht angekommen sei, Kopie der ursprünglichen Rechnung anfordern. Falls damit alles ok - zahlen und sich über sich selbst ärgern…

mit besten Grüßen
Steffen B.

man stelle sich vor, es erreicht einen eine „letzte
außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ eines Anwaltsbüros
(vorhergehende seien nicht angekommen) über einen nicht sehr
hohen Betrag (der sich jedoch inf. angefallener Kosten
verdoppelt hat) und den man seit 5 Monaten der Telecom schulde

  • die sich ihrerseits jedoch bisher darum nicht gekümmert,
    sprich garnicht gemahnt hätte.

Unschädlich. Eine Mahnung ist hier nicht erforderlich!

Es könnte sich auch allenfalls
um einen Teilbetrag einer Te.-rechnung handeln.

Unerheblich. Wenn der Anspruch besteht, besteht er; ob es sich um einen Teilbetrag handelt, spielt keine Rolle.

Das könnte man
dann doch für eine üble Abzocke halten, oder?

Man könnte auch annehmen, dass es der normale Gang der Dinge ist. Entweder der Kunde schuldet das Geld oder eben nicht.

Die Kanzlei hat
ihren Sitz in Karlsruhe.

Na und?

Sind Euch ähnliche Fälle bekannt
geworden, wo kann man darüber Auskunft erhalten, könnte man
die vielleicht selber anzeigen?

Selbstverständlich kann man das. Z.B. wegen Betrug. Oder auch Diebstahl. Oder Mord. Aber warum sollte so eine Anzeige Aussicht auf irgendeinen Erfolg haben? Hat sich hier jemand strafbar gemacht? Wieso denn?

Levay

verdoppelt hat) und den man seit 5 Monaten der Telecom schulde

Wer ist die „Telecom“? Ist evtl. die „Deutsche Tele k om“ gemeint? Oder soll diese als scheinbarer Rechnugsaussteller suggeriert werden?

sprich garnicht gemahnt hätte. Es könnte sich auch allenfalls
um einen Teilbetrag einer Te.-rechnung handeln.

Es ‚könnte sich […] handeln‘ - darf ich dieser Formulierung entnehmen, dass weder ein Beleg noch ein Begründung der angemahnten Forderung genannt wurden?

Zum Vorgehen der Deutschen Telekom aus eigener Erfahrung: Deren Buchhaltung hatte verschiedene aus einem Vorgang resultierende Forderungen zum Teil über die erteilte Einzugsermächtigung abgebucht, zum Teil in Rechnung gestellt, ohne eine Rechnung zu versenden. Die erste Mahnung der Telekom habe ich ignoriert, in der zweiten Mahnung wurde, für den Fall nicht fristgerechter Bezahlung, eine Weitergabe der Forderung an ein Inkassobüro angekündigt.

Gruss
Schorsch

Ja, es handelt sich um die Deutsche Telekom. Ich habe die umständliche Sprachform nur gewählt, um keinen Einzelfall zu schildern, was ja nicht gewünscht wird (wenn ich es denn recht verstanden habe). Also Klartext: wenn ich meine Telekomrechnung auch nur einen Tag später als gewünscht bezahle, kriege ich immer eine Mahnung, die mich - obwohl nicht mehr aktuell- 1€ kostet. Falls ich also (was nicht nachvollziehbar ist) einen Teilbetrag von ca. 30 € nicht bezahlt hätte (unwahrscheinlich, da ich immer die Vordrucke verwende) hätte mich die Telekom seit Oktober vorigen Jahres doch sicher mindestens 1 mal gemahnt, das hat sie nicht (Postfach frei zugänglich für Post). Da vor einiger Zeit mal jemand an der Haustür auftauchte mit einem Telekomformular in der Hand und mir anbot, einen günstigeren Tarif abzuschließen, was ich jedoch (wie alle anderen Kunden!!) nur bei ihm und unter Vorlegung meiner Telefonrechnung könne( einen Ausweis oder ä. hatte er natürlich nicht und meinen Einwand, es könne doch nicht sein, daß alle Kunden persönlich besucht würden, das sei lächerlich, beantwortete er mit schleunigem Rückzug und dem Versprechen, mal wieder vorbei zu schauen), scheint mir eine Trickbetrügermasche mit angeblichen Telekomschulden so abartig nicht zu sein). Meine Frage war auch hauptsächlich die, ob Jemand sonst noch solch eine Benachrichtigung (die unberechtigt erscheint) erhalten hat. Kein Grund, Chrissie, gleich so niddelig zu werden, ok?

Viele Grüße
Heidi:

Hallo,

Hallo Fachleute,

kein Fachmann, sondern nur persönliche Erfahrungen.

man stelle sich vor, es erreicht einen eine „letzte
außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ eines Anwaltsbüros
(vorhergehende seien nicht angekommen)

Auch die erste kann meines Wissens die letzte sein. Ich glaube
letzten hier im Forum gelesen zu haben, dass es dafür keine
Vorschriften gibt. Allerdings ist es auf Grund der
automatisierten Vorgänge bei den Anbietern eher
unwahrscheinlich, dass Sie keine „normale“ Mahnung erreicht
hat. Sind sie umgezogen? War der Briefkasten für die Post
immer frei zugänglich bzw. ordentlich beschriftet?

über einen nicht sehr
hohen Betrag (der sich jedoch inf. angefallener Kosten
verdoppelt hat)

Das ist zwar ärgerlich aber relativ normal.

und den man seit 5 Monaten der Telecom schulde

  • die sich ihrerseits jedoch bisher darum nicht gekümmert,
    sprich garnicht gemahnt hätte.

Diesbezügliche Antwort ebenfalls wie oben.

Es könnte sich auch allenfalls
um einen Teilbetrag einer Te.-rechnung handeln. Das könnte man
dann doch für eine üble Abzocke halten, oder?

Das muss nicht ungewöhnlich sein. Der rosa Riese z.Bsp. treibt
bei offenen Forderungen lediglich Ihre Forderung ein. In der
ursprünglichen Rechnung enthaltene Beträge von T-Online und
Drittanbietern (0190 , call-by-call , usw.) werden früher oder
später von diesen persönlich eingetrieben.

könnte man
die vielleicht selber anzeigen?

Können tut man sicherlich (mit welcher Begründung auch immer).
Allerdings stellt sich dann die Frage ob das nicht ein
Eigentor wird.

Auf Grund meiner persönlichen Erfahrungen und dem hier im
Board angelesenen Wissen:
Wird die ursprüngliche Forderung überhaupt vom Schuldner
bestritten? Beim lesen des Threads konnte ich zumindest nicht
sehen, dass die ursprüngliche Rechnung ebenfalls nicht
angekommen sei. Scheinbar ist dem Schuldner ja die ganzen 5
Monate bewusst gewesen, dass da noch eine Rechnung offen ist.
Falls dem so ist, brav zahlen und siehe letzten Teilsatz
dieses Post. Wenn Zweifel bestehen da die originale Rechnung
nicht angekommen sei, Kopie der ursprünglichen Rechnung
anfordern. Falls damit alles ok - zahlen und sich über sich
selbst ärgern…

mit besten Grüßen
Steffen B.

Hallo Levay,

ich erlaube mir, folgendes anzufügen. Ich stimme Dir vollkommen zu.
Wobei ich zugeben muss, dass ich nicht sofort im Kopf hatte, dass
mittlerweile bestimmt Forderungen automatisch nach erfolgter
Rechnungsstellung fällig werden. Sowie dass, nach der h.M.
zwar ein Abgang der Rechnung nötig, der Erhalt jedoch als
entbehrlich angesehen wird. Wie dem auch sei, mein Fehler.
Aber hast Du bei Deiner Antwort daran gedacht, dass der
Fragesteller sich uU einfach keiner Schuld bewusst war?

Lieben Gruß - Jaschiii *derhierimForumeinigesdazugelernt hat*

Hallo Heidi,

ich habe es jetzt noch einmal nachgeschlagen. Laut § 286 Abs. III S.
1 BGB „kommt der Schuldner (=Vetragspartner, der die Bezahlung
schuldet) einer Entgeltforderung spätestens dann in Verzug, wenn er
nicht innerhalb 30 Tagen nach Fälligkeit (=Rechnungsstellung) und
Zugang einer Rechnung (=Erhalt im Briefkasten) oder gleichwertigen
Zahlungsaufstellung leistet.“
Also: der Tip, den Du erhalten hast, war gut: verlange eine
Rechnungskopie und zahle, wie üblich und gewohnt, wenn alles stimmt.
Ich kann Dich trotzdem verstehen…

Gruß - Jaschiii

Wenn es sich um die Kanzlei Seiler & Konsorten handelt, könnte es sich schon um eine echte Mahnung handeln.
Ralf

Wenn es sich um die Kanzlei Seiler & Konsorten handelt, könnte
es sich schon um eine echte Mahnung handeln.

Sitzen die nicht in Heidelberg???

Levay