Telecom kassiert ein, ich habe den Anschluß nicht

Ich wohnte bis zum 1.12.2009 in Nippes. Mein Telefonanschluß war bei Telecom. Ab Dezember bin ich zu meiner Frau nach Dünnwald gezogen, die Ihren Telefonanschluß bei Netcologne hat. Leider akzeptierte Telecom meine Kündigung des Vertrages nicht und besteht darauf, dass ich bis Ende des Vertrages, d.h. Oktober 2010 weiterbezahle, obwohl ich nicht diesen Anschluß nicht nutze.
Soll ich den Dauerantrag einfach stornieren? Was kann passieren oder was kann ich dagegen tun?

Hallo Desire (cooler Name)

wirklich konkret kann ich dir nicht weiterhelfen.
Persönlich fände ich es ziemlich krass, wenn ein Umzug kein Grund dafür wäre deinen Vertrag zu kündigen.

vielleicht hast du eine Rechtschutzversicherung und fragst du da mal nach, ob du den Dauerauftrag einfach löschen kannst bzw. ob die Telecom wirklich das Recht hat dich in dem Vertrag zu halten.

sorry…
mehr kann ich dazu nicht sagen

schöne grüße
Rob

Hallo!

Also. Die Frage ist, um was für einen Anschluss es sich handelt und ob Zusatz-Tarif bestellt wurden, die eine Mindestvertragslaufzeit vorsehen. Dann kann es schwierig sein, eine außerordentliche Kündigung zu erhalten.

Da die Telekom keine außerordentliche Kündigung akzeptiert, gehe ich also davon aus, dass es sich nicht um einen normalen Telefonanschluss handelt, sondern tatsächlich Zusatzoptionen gebucht wurden. Hier ist es sicher ratsam, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des entsprechenden Tarifs zu lesen.

Meine persönliche Erfahrung als Privat-Mensch ist, dass es hin und wieder helfen kann, sich an eine PR-Adresse der Telekom zu wenden und ggf. das Schreiben an den Vorstand zu richten und eventuell rechtliche Schritte in einem solchen Schreiben nicht auszuschließen. Aber: Ein solches Schreiben sollte substanzvoll und besonnen verfasst werden sowie der eigene Standpunkt klar nachvollziehbar sein. Kurz: gute Argumente werden gebraucht. Man muss sich im Klaren sein, dass man einen Vertrag abgeschlossen hat, den man zu erfüllen hat. Grundsätzlich ist eine Entscheidung im Sinne des Kunden in einem solchen Fall eher auf Grund von Kulanz zu fällen.

Nicht zu empfehlen ist, die Zahlungen ohne Kontakt zum Anbieter einzustellen. Es wird gemahnt und das ganze geht an ein Inkasso-Unternehmen. Wenn dann die AGBs eindeutig bestimmen, dass der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit rechtens war, sind die Kosten um ein Vielfaches höher.

Grundsätzlich empfehle ich, die Kosten zunächst zu tragen und parallel dazu zu reklamieren. Sofern es zu einer Gutschrift kommt, erhielte man die Kosten ja erstattet. Alles Weitere ist zusätzlicher Ärger. Klar: Wenn offensichtlich ist, dass eine Seite Vertragsbruch begangen hat, können die Mahnungen ignoriert werden. Aber so klar sind die Fälle leider nie.

Ich hoffe, ein wenig helfen zu können und bitte für die Verspätung um Entschuldigung.

Grüße