Telefon

Hi!
Habe schon bei Steuernetz.de u.ä. nachgeschaut, aber eine Frage blieb unbeantwortet:
Als freischaffende Literaturübersetzerin bin ich sozusagen ständig im Internet auf Recherche - ich habe nicht die Zeit, mir jede einzelne Verbindung aufzuschreiben, zumal die Suche ja oft über Dutzende von websites geht… Mein Mann (Monteur mit Einsatzwechseltätigkeit, nur am Wochenende zu Hause)verwendet seinen Internetanschluss, um möglichst günstige Unterkünfte für die ganze Kolonne am jeweiligen Einsatzort zu finden. Man konnte auch ohne Einzelnachweis immer eine pauschale berufliche Nutzung von 20% ansetzen, die vom Finanzamt in der Regel anerkannt wurde - gilt das noch?
Danke & Gruß,
Eva

Hallo Eva,

ja, der Ansatz von 20 v.H. der laufenden Kosten ist unverändert möglich. Akzeptiert wird im Einzelfall auch der pauschale Ansatz von laufenden Kosten und die konkrete Zuordnung einzelner Elemente, etwa: Differenz ISDN/reguläre Grundgebühr, wenn gezeigt werden kann, dass Internet-Zugang und Telefonnutzung nur wegen der beruflichen Nutzung gleichzeitig möglich sein müssen.

Anders als beim Kfz genügen schon drei Monate repräsentative Aufzeichnungen für einen dauerhaften Ansatz des dabei ermittelten Verhältnisses private/berufliche Nutzung.

Schöne Grüße

MM

hi,

pauschalen in der form … es geht immer um die „glaubhaft“ machbarkeit. wenn ihr also telefonkosten/internetkosten von 1200 stunden insgesamt habt und du dann sagst:

  • mann jede woche 1 stunde = 50 stunden im jahr beruflich
  • frau jeden woche 10 stunden = 500 stunden im jahr beruflich

dann müssen die kosten zu 5/120 und und 5/12tel anerkannt werden, wenn du die nutzung der stundenzahl glaubhaft mahcen kannst. hier empfiehlt sich immer ein begleitbrief zur steuererklärung, statt einer pauschalen ansetzung von xx%.

mfg vom

showbee

wenn du die nutzung der stundenzahl glaubhaft mahcen

kannst. hier empfiehlt sich immer ein begleitbrief zur
steuererklärung, statt einer pauschalen ansetzung von xx%.

Danke dir. Begleitbrief ist bestimmt sinnvoll, besonders bei eher verwickelten beruflichen Verhältnissen, wie sie bei uns herrschen…
Schon jetzt fröhliche Weihnachten und einen guten *Rutsch*!
Gruß,
Eva

ja, der Ansatz von 20 v.H. der laufenden Kosten ist
unverändert möglich. :

Da fällt mir ein Stein vom Herzen! Ich bin so spät dran mit meiner Steuererklärung und habe nicht den Nerv, jetzt noch Rechnungen hier und dort auseinanderzuklamüsern. Mit den 20% komm’ ich zurecht!

Anders als beim Kfz genügen schon drei Monate repräsentative
Aufzeichnungen für einen dauerhaften Ansatz des dabei
ermittelten Verhältnisses private/berufliche Nutzung.

Das ist ein guter Tipp! Werde ich beherzigen.

Schöne Weihnachtszeit!
Gruß,
Eva

Ich habe aber irgendwo gelesen, dass der als Werbungskosten absetzbare Betrag für Telefon nach oben gedeckelt ist. Weiß das jemand ganz sicher? Gruß Wolfgang

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