Telefon abgehört = Anzeige?

Hallo

Mal Folgender Fiktiver Fall:

In einem Mehrfamilienhaus zapft einer der Bewohner die Telefonanlage an, so das er mithören kann (gelernter Fernmeldetechniker).

Dann kommt jemand von der Telekom um die Telefonanlage (die im Keller ist) zu überprüfen, weil sich Bewohner über Störgeräusche beklagen.

Nun entdeckt der Techniker, das da an der Box Herumgefummelt wurde.

Muß er dies dann zur Anzeige bringen, oder wird er den Schaden beheben und die Box ggf. nur gegen weiteren Missbrauch schützen?
Kann man überhaupt zurückverfolgen, wer da herumgefummelt hat oder wird es da eine „Anzeige gegen unbekannt“ geben und damit „im Sande verlaufen“.

Würde mich mal so interessieren. Vielleicht hat da ja schon mal jemand ähnliches erlebt.

Vielen Dank

Gruß
Andrea

Muß er dies dann zur Anzeige bringen

Nein.

oder wird er den Schaden
beheben und die Box ggf. nur gegen weiteren Missbrauch
schützen?

Was er tun wird, kann dir hier keiner sagen.

Kann man überhaupt zurückverfolgen, wer da herumgefummelt hat

Das ist eine technische Frage, die hier nicht geklärt werden kann.

oder wird es da eine „Anzeige gegen unbekannt“ geben und damit
„im Sande verlaufen“.

Strafanzeigen gegen unbekannt verlaufen nicht im Sande.

In einem Mehrfamilienhaus zapft einer der Bewohner die
Telefonanlage an, so das er mithören kann (gelernter
Fernmeldetechniker).

Schwer vorstellbar, aber bei analogen Anschlüssen (die ja immer mehr aussterben) tatsächlich einfach möglich.

Dann kommt jemand von der Telekom um die Telefonanlage (die im
Keller ist) zu überprüfen, weil sich Bewohner über
Störgeräusche beklagen.

OK, ein dummer UND gesetzesbrechender Techniker. Auch sowas soll es geben.

Nun entdeckt der Techniker, das da an der Box Herumgefummelt
wurde.

Muß er dies dann zur Anzeige bringen,

Nein. Ein Telefontechniker hat nicht rechtlich dafür einzustehen, dass Straftaten bestraft werden. Somit hat er keine Garantenstellung und kann nicht wegen Unterlassens einer Anzeige wegen Strafvereitelung bestraft werden.
Er darf aber!

oder wird er den Schaden
beheben

Damit könnte er Beweise zerstören.

und die Box ggf. nur gegen weiteren Missbrauch
schützen?

Kann man überhaupt zurückverfolgen, wer da herumgefummelt hat

Abhören bedeutet:
Der Abhörer hockt stundenlang mit dem Prüfhörer im Keller. Unwahrscheinlich.
Oder: Er verlegt Leitungen vom Anschlusskasten in seine Wohnung.

Und die lassen sich natürlich problemlos verfolgen.

oder wird es da eine „Anzeige gegen unbekannt“ geben und damit
„im Sande verlaufen“.

Eine Anzeige wäre sinnvoll, wenn eine Straftat vorliegt.
Herumfuckeln am Anschlusskasten erfüllt aber keinen mir bekannten Tatbestand. Es bleibt nur ein vager Verdacht.

Würde mich mal so interessieren. Vielleicht hat da ja schon
mal jemand ähnliches erlebt.

Abhören ist heute immer schlechter möglich.
Wer DSL hat, dem wird beim Abhören die Internetverbindung wegbrechen.
Wer einen VoIP Anschluss hat (so ziemlich ALLE, die einen Anschluss bei einem preiswerten Anbieter sind, z.B. 1&1 Kunden, Vodafone, Alice,…), kann ohne EXTREMEN Aufwand und AKTUELLES, SPEZIELLES Fachwissen nicht abgehört werden.
(OK, Strafverfolgungsbehörden haben da Mittel und Wege. Das läuft aber über den Anbieter mit dessen Kenntniss und ganz sicher nicht durch Drähtchen am Anschlusskasten!).
Wer einen ISDN Anschluss ohne DSL hat, der kann immerhin noch mit Hausmittelchen, die eine Fernmeldetechniker kennt, abgehört werden.
Nur die Nutzer eines guten, alten, nicht VoIP, nicht DSL, Analoganschlusses sind praktisch mit simpelster Technik abhörbar.

Nein. Ein Telefontechniker hat nicht rechtlich dafür
einzustehen, dass Straftaten bestraft werden. Somit hat er
keine Garantenstellung und kann nicht wegen Unterlassens einer
Anzeige wegen Strafvereitelung bestraft werden.

Das ist missverständlich:

Er darf aber!

Soll heißen:

Er darf aber gerne eine Anzeige machen!