In einem Mehrfamilienhaus zapft einer der Bewohner die
Telefonanlage an, so das er mithören kann (gelernter
Fernmeldetechniker).
Schwer vorstellbar, aber bei analogen Anschlüssen (die ja immer mehr aussterben) tatsächlich einfach möglich.
Dann kommt jemand von der Telekom um die Telefonanlage (die im
Keller ist) zu überprüfen, weil sich Bewohner über
Störgeräusche beklagen.
OK, ein dummer UND gesetzesbrechender Techniker. Auch sowas soll es geben.
Nun entdeckt der Techniker, das da an der Box Herumgefummelt
wurde.
Muß er dies dann zur Anzeige bringen,
Nein. Ein Telefontechniker hat nicht rechtlich dafür einzustehen, dass Straftaten bestraft werden. Somit hat er keine Garantenstellung und kann nicht wegen Unterlassens einer Anzeige wegen Strafvereitelung bestraft werden.
Er darf aber!
oder wird er den Schaden
beheben
Damit könnte er Beweise zerstören.
und die Box ggf. nur gegen weiteren Missbrauch
schützen?
Kann man überhaupt zurückverfolgen, wer da herumgefummelt hat
Abhören bedeutet:
Der Abhörer hockt stundenlang mit dem Prüfhörer im Keller. Unwahrscheinlich.
Oder: Er verlegt Leitungen vom Anschlusskasten in seine Wohnung.
Und die lassen sich natürlich problemlos verfolgen.
oder wird es da eine „Anzeige gegen unbekannt“ geben und damit
„im Sande verlaufen“.
Eine Anzeige wäre sinnvoll, wenn eine Straftat vorliegt.
Herumfuckeln am Anschlusskasten erfüllt aber keinen mir bekannten Tatbestand. Es bleibt nur ein vager Verdacht.
Würde mich mal so interessieren. Vielleicht hat da ja schon
mal jemand ähnliches erlebt.
Abhören ist heute immer schlechter möglich.
Wer DSL hat, dem wird beim Abhören die Internetverbindung wegbrechen.
Wer einen VoIP Anschluss hat (so ziemlich ALLE, die einen Anschluss bei einem preiswerten Anbieter sind, z.B. 1&1 Kunden, Vodafone, Alice,…), kann ohne EXTREMEN Aufwand und AKTUELLES, SPEZIELLES Fachwissen nicht abgehört werden.
(OK, Strafverfolgungsbehörden haben da Mittel und Wege. Das läuft aber über den Anbieter mit dessen Kenntniss und ganz sicher nicht durch Drähtchen am Anschlusskasten!).
Wer einen ISDN Anschluss ohne DSL hat, der kann immerhin noch mit Hausmittelchen, die eine Fernmeldetechniker kennt, abgehört werden.
Nur die Nutzer eines guten, alten, nicht VoIP, nicht DSL, Analoganschlusses sind praktisch mit simpelster Technik abhörbar.