Telefon Ausschließlichkeitsklausel

Ein Vermieter hat mit einem Mieter bei einem gewerblichen Mietvertrag eine Klausel vereinbart, wonach der Mieter seinen Telefonanschluss ausschließlich bei einer Gesellschaft abschließen darf.

Dazu frage ich mich
a) ist so etwas rechtmäßig zulässig, die Telefongeschleeschaft könnte ja den Preis fast nach belieben diktieren?

b) was ist wenn der Mieter keinen klassischen Telefonanschluss nimmt und statt dessen über das Internet telefoniert?

Wäre klasse wenn jmd. etwas dazu sagen könnte.

Grüße Sven Bade

Hallo,

bei gewerblichen Mietverträgen ist mangels Schutzbedürfnis des freien Unternehmers eigentlich eine Menge zulässig, auch ein Anschluss- und Benutzungszwang von mitvermieteten Gerätschaften. Vielleicht hat da ein Anbieter das Objekt kostenlos verkabelt aber nur mit der Maßgabe, dass die Mieter dann auch bei dieser Gesellschaft ein Telefon anmelden müssen.

Notfalls kann man ja Genion nehmen.

Grüße

EK

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