Hallo,
ich Wohne in einem Mietshaus mit 3 Wohneinheiten. Eine davon ist nicht vermietet und ich muss deshalb die Telefonrechnung zur hälfte bezahlen. Ich wüsste gern ob ich übers ohr gehauen werde
Danke Markus
Hallo,
ich Wohne in einem Mietshaus mit 3 Wohneinheiten. Eine davon ist nicht vermietet und ich muss deshalb die Telefonrechnung zur hälfte bezahlen. Ich wüsste gern ob ich übers ohr gehauen werde
Danke Markus
Hallo,
Ja, und wie Sie übers Ohr gehauen werden.
Niemand hat mit einem Telefonanschluss einer anderen Wohnung etwas zu tun.Da heutzutage jeder selbst entscheiden kann bei welchem Anbieter und welchen Vertrag man abschließt.
Wenn der Mieter der leeren Wohnung einfach spurlos verschwunden ist,braucht auch niemand dafür aufkommen.
Zahlen Sie ab sofort diesen Betrag nicht mehr und fordern Sie das Geld für den anderen Zeitraum per Einschreiben zurück.Auch wenns mit Anwalt sein muss.
Das riecht nach Betrug ihres Vermieters.
Viele Grüße
monika61
Hallo,
Ja und wie Sie übers Ohr gehauen werden.
Niemand ist verpflichtet für eine andere Wohnung
eine Telefonrechnung zu bezahlen.
Heutzutage kann doch jeder selbst entscheiden bei welchem Anbieter und welchen Vertrag man abschließt.
Auch wenn der Mieter der leeren Wohnung einfach spurlos verschwunden ist.
Zahlen Sie ab sofort diesen Betrag nicht mehr und fordern Sie per Einschreiben das restliche Geld sofort zurück.Auch wenns über einen Anwalt sein muss.
Das riecht nach Betrug von ihrem Vermieter.
Gruß
monika61