Telefon-Gewinnspiel

Hallo,

ich weiß zwar, wie abgekaut das Thema Telefonwerbung ist, aber aus frischem Anlaß die Frage, inwieweit ein Rechtsgeschäft erfüllt ist, wenn:

Das Telefon klingelt, und eine Automatenstimme verkündet einen garantierten Gewinn, wofür der Angerufene nur noch eine angesagte Telefonnummer anrufen müsse. Der Preis von 1,6x €/min für diesen Anruf wird auch angesagt.

Der Angerufene wählt nun diese Nummer, weil er dieses Angebot annehmen möchte.

Inwieweit besteht hier eine einvernehmliche Willenserklärung, bzw. besteht sie nicht?
Was für rechtliche Hintertüren gibt es für den Erzeuger der Telefonansage, um sich gegen die Einklagung des zugesagten ‚Gewinns‘ zu wehren?
(Keine Formulierung wie ‚der Rechtsweg ist ausgeschlossen‘, keine Nennung weiterer Bedingungen in der Band-Ansage vorausgesetzt)

Danke für eure Einschätzungen!

Gruß,
Peter

Hi,

es gibt keine rechtliche Hintertür, aber eine praktische. Kam kürzlich bei WISO. Die Firma sitzt irgendwo im Ausland. Bis du an die rankommst oder die verklagen willst hat die schon wieder dichtgemacht. Ich bin sicher, dass es da Null Chancen gibt.

Hier müsste man vielmehr sofot die 0190-Nummer sperren können und sämtliche Einnahmen der Firma aus dieser Nummer, die diese Nummer vermietet. Dann hätte der Unfug bald ein Ende.

es gibt keine rechtliche Hintertür, aber eine praktische. Kam
kürzlich bei WISO. Die Firma sitzt irgendwo im Ausland. Bis du
an die rankommst oder die verklagen willst hat die schon
wieder dichtgemacht. Ich bin sicher, dass es da Null Chancen
gibt.

Von Post-Gewinnspielen kenne ich das, da steht das sogar immer irgendwo versteckt drin, z.B. innen im Briefumschlag. Beliebte Gerichtsstände sind z.B. Malta.
(Habe vieeel Erfahrungen, dadurch dass meine Oma auf den Müll immer wieder reinfiel)

Hier müsste man vielmehr sofot die 0190-Nummer sperren können
und sämtliche Einnahmen der Firma aus dieser Nummer, die diese
Nummer vermietet. Dann hätte der Unfug bald ein Ende.

Die Belästigung durch solche Anrufe finde ich nicht mal so schlimm.
Mich wundert allerdings, dass es so einfach scheint, ungestraft in kurzer Zeit, mit vehältnismäßig geringem Aufwand, unzählige Betrugsversuche zu unternehmen, und vollkommen ungeschoren damit durchzukommen.

In den Fällen, wo ein Gutgläubiger zurückruft, bleibt es ja nicht nur beim Versuch, sondern erfüllt doch auch den Tatbestand des Betrugs, wenn keine, oder nicht die versprochenen Gewinne vergeben werden.
Oder liege ich hier falsch?

Gruß,
Peter

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Hier müsste man vielmehr sofot die 0190-Nummer sperren können
und sämtliche Einnahmen der Firma aus dieser Nummer, die diese
Nummer vermietet. Dann hätte der Unfug bald ein Ende.

Hallo, Michael,
es ist so, wie du es in Deinem ersten Abschnitt schilderst - No Chance!

Allerdings existieren Premum-Dienste-Rufnummern nicht im rechtsfreien Raum, d.h. sie sind natürlich irgend einem deutschen Telefonnetzbetreiber zugeordnet. Der treibt die Gebühren für den Auftraggeber (den Veranstalter des „Gewinnspieles“ - bei dem natürlich nur einer gewinnt) ein.
Man sollte solche Praktiken der Verbraucherschutzzentrale mitteilen und natürlich die Zahlung der Gebühren verweigern.

Soweit ich weiß, kommt ein Vertrag dann nicht zustande, wenn er gegen die guten Sitten verstößt, was in diesem Falle sicher zutrifft.

Ganz abgesehen davon - Wenn mich jemand anruft und mir mitteilen will, ich habe etwas gewonnen, liegt der Hörer noch vor Ende des ersten Satzes wieder auf. Schon gar nicht werde ich irgendwelche Rufnummern anrufen.

Gruß Eckard