Telefon-Internetkosten Fernstudium

Sehr geehrte Experten,

ich habe mir unterstüzend für meine Steuererklärung 2012 das WISO Steuersparbuch gekauft. Mir ist nicht schlüssig ob die Internet-/Telefonkosten für mein Fernstudium direkt in die Zeile Telekommunikationskosten oder unter Werbungskosten/Fortbildungskosten / Arbeitsmittel eingetragen werden. Mein berufsbegleitender Studiengang wird zu 95 % über die Internetplattform der Hochschule bearbeitet…mir schien der Eintrag unter Arbeitsmittel sinnvoller, da sich ansonsten alles auf Arbeitnehmerkosten bezieht. Ich wäre über Hilfe und Vorschläge sehr dankbar.

Einen Gruß Marie

Ich kann Dir nicht wirklich helfen, würde persönlich aber unter Werbungskosten den Eintrag vornehmen

Viel Erfolg

Ann

Liebe Marie,
ich bin mir da ganz unsicher; kann Dir aber mitteilen, dass ich immer alle Fortbildungskosten als Werbungkosten angegeben habe. Und Internetkosten fallen ja bei Deinem Studium in der Tat an und kannst Du - nach meiner Meinung - auch hier absetzten.
Viel Erfolg bei Deinem Studium
Uwe

Da die Telefonkosten beruflich bedingt sind, sind es auch Werbungskosten.

Aber bei den Telekommunikationskosten kannst du den beruflichen Anteil ebenfalls angeben.

Also: is wurscht, wenn du mich fragst.

Gruß

Jürgen

Hallo,

trotz Recherche im Internet bin ich mir nicht ganz sicher, jedoch tendiere ich zu den Werbungskosten.
Werbungskosten daher, weil es ein notwendiges Muss ist, um Dein Studium zu absolvieren. (also wie z.B. Arbeitsklamotten für deinen Job). Da wird, so lt. Internet Deine gesetzliche Pauschale gegengerechnet, falls mehr rauskommen würde, musst Du einen Einzalnachweis liefern.

Bei ‚Telefonkosten‘ muss Du einen Einzelnachweis vorlegen, damit das FA genau weiß -sofern es genau geprüft wird- , ob Deine Angaben berechtigt sind. Die Telefonkosten sind ja eher bei Selbständigen/Freiberuflichen absetzbar. Jedenfalls konnte ich meine Telefoniererei nie als Privatperson ansetzen.

Ich hoffe, es hilft Dir weiter.
Übrigens, wenn etwas nicht passt, dann wird das FA sich schon melden. Vor allem, wenn sie viel Geld zurückzahlen müssten.

Gruß Nico

Hallo

In Steuerfragen würde ich vielleicht doch noch einen Steuerberater hinzuziehen. Alternativ könntest Du Deine Frage ja vielleicht auch noch einmal hier stellen:

http://www.fernstudium-infos.de/

Viele Grüße

Anne Oppermann


http://www.fernstudienakademie.de/

Hallo,

ich würde es auch bei den Fortbildungskosten/Werbungskosten mit angeben.

Aber das ist nur mein Gefühl bzw. meine Meinung. Ich bin kein Steuerberater und kann das daher auch nicht fachlich begründen.

Viele Grüße
Markus