Telefon-Service

Hallo,
es ist jemandem fogendes passiert:
Herr X. besitzt eine Telefon-FLAT (bekanntes Fremdunternehmen) und rief eine bekannte Telefonauskunft an. Diese fragte nach Auskunft der Nummer, ob Herr X. weiter geleitet werden möchte?! Herr X. fragte, ob es was koste??? „Nö“ - wurde ihm mitgeteilt - „Sie werden wieder in das deutsche Netz gelassen!!!“ Herr X. wünschte also dieses und telefonierte fast 2 Stunden im Ferntarief.
Später bekam Herr X. die Rechnung. Statt 49,- für seine Flat bekam er eine Rechnung von über 190,- Euro. Die Summe kommt deswegen zustande, weil das deutsche Netz das Netz der T. ist!
Er ließ seine Rechnung online stornieren, worauf am ihn den Saft abdrehte.

Frage: Muß er die volle Summe an seine Gesellschaft zahlen???.
wenn „ja“, kann er es von der Auskunft zurück fordern???

… ich danke schon mal in vorraus

Frage: Muß er die volle Summe an seine Gesellschaft zahlen???.

Hast Du die in Rechnung gestellte Leistung in Anspruch genommen? Ich würde mal sagen, ja. Ist die flatrate begrenzt auf Gespräche im dt. Festnetz? Mutmaßlich auch ja. Wurden Gespräche Rechnung gestellt, die unter die flatrate hätten fallen müssen? Ich denke mal nicht, so wie ich das verstanden habe.

Antwort auf Frage 1: Natürlich.

wenn „ja“, kann er es von der Auskunft zurück fordern???

Gesetzt den Fall, daß man Dich bei der Auskunft angelogen und nicht bei technischen Details aus Unwissenheit danebengelegen hast, hast Du auf dem Papier durchaus die Möglichkeit, Schadenersatz einzuklagen. Ein bißchen knifflig dürfte es mit den Beweisen werden.

Gruß,
Christian