Telefon'terror'

Hi!

Angenommen einige 18-jährige machen sich den Spaß, bei einem aus ihrer Mitte mitten in der Nacht (vorzuüglich am FR oder SA nach einer Party oder einem Fest - also gegen 1 oder 2 Uhr nachts) anzurufen, weil er selten auf oben genannte Partys mitgeht. Diese Anrufe erfolgen immer von einem der Jungspunde oder Z.T. auch von Handys und Telefonzellen aus. Dies geschieht alle 6 Monate vielleicht 3x höchstens, aber über einen Zeitraum von ca. 2 Jahren.
Die Eltern empfinden dass natürlich als Ruhestörung und schalten einen Anwalt ein, der nun bei der Telekom !ALLE! Anrufe die in den letzten 3 (!) Jahren bei dieser Familie einging zurückverfolgt und deren Nr. herausfinden will.

Im Nachhinein ist es in 90% aller Fälle nicht mehr ersichtlich WELCHER der 18-jährigen den Anruf getätigt hat, sondern nur dass es JMD aus dieser Gruppe war.

Frage: Sind diese Leute rechtlich zu belangen und wenn ja wie? Gibt es für solche Dinge etwas wie Verjährung wenn ja: Wieviel Zeit muss dann verstrichen sein?

Danke schon im Voraus!

mfg MARK

Die Eltern empfinden dass natürlich als Ruhestörung und
schalten einen Anwalt ein, der nun bei der Telekom !ALLE!
Anrufe die in den letzten 3 (!) Jahren bei dieser Familie
einging zurückverfolgt und deren Nr. herausfinden will.

Seit wann geht das? Normalerweise sind eingehende Anrufe nur 2 oder 3 Tage lang zu ermitteln.

Weiß ich nicht genau. Kann natürlich sein dass das nur kurz verlofgbar ist…

Nicht nur das.
Ich bin verwundert über die Aussage, dass bei vorliegenden Informationen in Form einer Rufnummer nicht mehr nachvollzogen werden kann, wer angerufen hat. Irgendeiner aus der Gruppe???
Seit wann sind Rufnummern privaten Cliquen zugeordnet?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

also mal was zur technischen Seite:

Sofern der Telefonteilnehmer seine eigene Rufnummer unterdrückt,besteht auf der Seite des Angerufenen zunächst einmal überhaupt keine Möglichkeit,die Rufnummer zu erkennen.
Was allerdings sehr wohl zu ermitteln ist,wan innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten,welche Rufnummern man von seinem Festnetz-bzw. Handy-Anschluß gewählt hat.
Zugriff auf diese Daten erhält aber nur die Staatsanwaltschaft bzw.ihre
Hilfsbeamten (Polizei).Ich wage allerdings zu bezweifeln,das sich diese die Mühe (und eventuelle Unanehmlichkeiten) machen,von sagen wir mal 10 Leuten die Rufnummern-Verbindungen zu kontrollieren.
Denn bei 1 Anruf in 2 Monaten kann man ja wohl kaum von Telefon-Terror sprechen…:smile:

mfg

Frank

Nicht nur das.
Ich bin verwundert über die Aussage, dass bei vorliegenden
Informationen in Form einer Rufnummer nicht mehr nachvollzogen
werden kann, wer angerufen hat. Irgendeiner aus der Gruppe???
Seit wann sind Rufnummern privaten Cliquen zugeordnet?

Weil man z. B. nur noch weiss, dass angerufen wurde aber nicht, wer das im einzelnen Tat. (Anruf aus Jux)

Weil man z. B. nur noch weiss, dass angerufen wurde aber
nicht, wer das im einzelnen Tat. (Anruf aus Jux)

Ich sage nur : Hä???

Sorry, aber das ganze klingt doch sehr seltsam,
so dass ich mich mit Freude an dieser Stelle ausklinke.

Kein Gesetzesverstoß

Dies geschieht alle 6 Monate vielleicht 3x höchstens, aber über
einen Zeitraum von ca. 2 Jahren.

Was hat das mit Telefon"terror" zu tun?

Frage: Sind diese Leute rechtlich zu belangen und wenn ja wie?

Keine Straftat und keine Owi, also höchstens was fürs Zivilrecht, d.h. abmahnen, klagen was da auch immer es so gibt… wenn überhaupt…

Gibt es für solche Dinge etwas wie Verjährung wenn ja: Wieviel
Zeit muss dann verstrichen sein?

K.A. wie das im Zivilrecht ist.

M.