Hallo Leute.
Mal ein rein hypothetischer Fall, der mir gerade in den Sinn kam. Angenommen A wird von einem Vertreter angerufen. Statt einfach aufzulegen, benutzt A eine Trillerpfeife, was m. E. auf das Ohr/Trommelfell des Vertreters schädigt. Ist das nun ein Fall von Körperverletzung? Diesen kann doch der Vertreter überhaupt nicht nachweisen, da er das Gespräch nicht aufzeichnen darf (bzw. bei der Staatsanwaltschaft/Polizei nicht benutzt werden darf). Wie verhält es sich nun, wenn der Vertreter die Freisprechanlage ZUSÄTZLICH eingeschaltet hat und seine Arbeitskollegen dies nun mitbekommen haben? Die dienen dann auch nicht als Zeugen, da der Vertreter gar nicht die gesprochenen Wörter von A an Außenstehende weiterleiten durfte?
Viele Grüße
Disap