Telefon, Triller(n)pfeife u. Körperverletzung?

Hallo Leute.

Mal ein rein hypothetischer Fall, der mir gerade in den Sinn kam. Angenommen A wird von einem Vertreter angerufen. Statt einfach aufzulegen, benutzt A eine Trillerpfeife, was m. E. auf das Ohr/Trommelfell des Vertreters schädigt. Ist das nun ein Fall von Körperverletzung? Diesen kann doch der Vertreter überhaupt nicht nachweisen, da er das Gespräch nicht aufzeichnen darf (bzw. bei der Staatsanwaltschaft/Polizei nicht benutzt werden darf). Wie verhält es sich nun, wenn der Vertreter die Freisprechanlage ZUSÄTZLICH eingeschaltet hat und seine Arbeitskollegen dies nun mitbekommen haben? Die dienen dann auch nicht als Zeugen, da der Vertreter gar nicht die gesprochenen Wörter von A an Außenstehende weiterleiten durfte?

Viele Grüße
Disap

Körperverletzung in Folge

einfach aufzulegen, benutzt A eine Trillerpfeife, was m. E.
auf das Ohr/Trommelfell des Vertreters schädigt.

Halte ich für ausgeschlossen. Habe gerade abgeschätzt, dass ultra-laute Telephone gerade mal 110 dB am Ohr erzeugen könnten. Damit kann man bei - in diesem Fall - unter 1 sec Einwirkdauer zwar einen heftigen Schreck und evtl. eine kurzzeitige Hörsenke verursachen, aber keine bleibenden Schäden.

Was realistischer ist, ist dass der Vertreter vor Schreck den Brieföffner in der Hand fallenlässt, dieser sich in seinen Fuß bohrt und er dann an Blutvergiftung stirbt.

ein Fall von Körperverletzung? Diesen kann doch der Vertreter
überhaupt nicht nachweisen, da er das Gespräch nicht
aufzeichnen darf

Er MÜSSTE es Dir vorher ankündigen.

(bzw. bei der Staatsanwaltschaft/Polizei
nicht benutzt werden darf).

Zuviel Ami-Filme gekuckt? Beweismittel ist Beweismittel. Ob illegal erlangt oder nicht.

Wie verhält es sich nun, wenn der
Vertreter die Freisprechanlage ZUSÄTZLICH eingeschaltet hat

MÜSSTE er Dir auch vorher ankündigen.

und seine Arbeitskollegen dies nun mitbekommen haben? Die
dienen dann auch nicht als Zeugen, da der Vertreter gar nicht
die gesprochenen Wörter von A an Außenstehende weiterleiten
durfte?

dito. Natürlich sind das Zeugen.

Da bei der Abwägung die Körperverletzung IMHO höher einzustufen ist, als der Verstoß gegen Gesetze gegen den unlauteren Wettbewerb, könnte man sich vorstellen den angerufenen „Pfeifer“ verklagen zu können.

Gruß

Stefan

unerlaubte Tonaufnahme = Beweismittel?
Hallo.

einfach aufzulegen, benutzt A eine Trillerpfeife, was m. E.
auf das Ohr/Trommelfell des Vertreters schädigt.

Halte ich für ausgeschlossen. Habe gerade abgeschätzt, dass
ultra-laute Telephone gerade mal 110 dB am Ohr erzeugen
könnten. Damit kann man bei - in diesem Fall - unter 1 sec
Einwirkdauer zwar einen heftigen Schreck und evtl. eine
kurzzeitige Hörsenke verursachen, aber keine bleibenden
Schäden.

Ich bin kein Arzt, aber wenn die Ohren schon stark geschädigt sind, könnte vielleicht dieser laute Ton das Hörvermögen in Zukunft auch beeinflussen!?

Was realistischer ist, ist dass der Vertreter vor Schreck den
Brieföffner in der Hand fallenlässt, dieser sich in seinen Fuß
bohrt und er dann an Blutvergiftung stirbt.

Gehen wir mal davon aus, dass er nur eine Blutvergiftung hat und nicht stirbt.

da er das Gespräch nicht
aufzeichnen darf

Er MÜSSTE es Dir vorher ankündigen.

(bzw. bei der Staatsanwaltschaft/Polizei
nicht benutzt werden darf).

Zuviel Ami-Filme gekuckt? Beweismittel ist Beweismittel. Ob
illegal erlangt oder nicht.

Bist du dir da sicher, dass man unerlaubte Tonaufnahmen später vor Gericht etc. verwenden kann?
Wo fängt dann die Grenze an? Wenn A von B angerufen und schwer beleidigt wird, das Ganze auch aufnimmt, die Aufnahme aber nicht angekündigt hat, DARF das NICHT verwendet werden. Oder irre ich mich?

Schönen Gruß
Disap

Halte ich für ausgeschlossen. Habe gerade abgeschätzt, dass
ultra-laute Telephone gerade mal 110 dB am Ohr erzeugen
könnten. Damit kann man bei - in diesem Fall - unter 1 sec
Einwirkdauer zwar einen heftigen Schreck und evtl. eine
kurzzeitige Hörsenke verursachen, aber keine bleibenden
Schäden.

In der Telefonauskunft, in der ich mal aushalf, ist genau dieser Fall einmal eingetreten, zumindest wurde mir das berichtet. Einer der vielen Scherzanrufer trillerte mit der Trillerpfeife. Die Telefonanlagensoftware (ACD) dort hatte keinen Geräuschbegrenzer, die Kollegin erlitt einen Hörsturz. Der Anruf wurde zurückverfolgt und angeblich wurde der Anrufer wegen Körperverletzung belangt.

Könnte natürlich eine ausgeschmückte Story sein.

Gruß,

Myriam

Zuviel Ami-Filme gekuckt? Beweismittel ist Beweismittel. Ob
illegal erlangt oder nicht.

Es gibt natürlich auch im deutschen Recht Beweisverwertungsverbote; das muss so sein, weil ansonsten die Ermittlungsbehörden keinen Grund haben, Beweiserlangungsverbote zu berücksichtigen.

Levay

Hallo,

In der Telefonauskunft, in der ich mal aushalf, ist genau
dieser Fall einmal eingetreten, zumindest wurde mir das
berichtet. Einer der vielen Scherzanrufer trillerte mit der
Trillerpfeife. Die Telefonanlagensoftware (ACD) dort hatte
keinen Geräuschbegrenzer, die Kollegin erlitt einen Hörsturz.
Der Anruf wurde zurückverfolgt und angeblich wurde der Anrufer
wegen Körperverletzung belangt.
Könnte natürlich eine ausgeschmückte Story sein.

Nun, dann kann ich eine ähnliche, nicht ausgeschmückte Geschichte beisteuern. Auch im call Center, nur rief der Telefonagent den kunden an, der sagte „Einen Moment, bitte“ und holte eine Trillerpfeife. Folge: Hörsturz bei dem Telefonagenten, mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit, Angst im ganzen Team (und natürlich bei dem betroffenen Mitarbeiter). Aufgrund der Auswertung der Telefonanlage (geht ohne Telefonanlage evtl. über den Einzelverbindungsnachweis?) wurde gegen den Kunden Anzeige wegen vorsätzlicher Körperverletzung erstattet. Was daraus geworde ist, weiss ich nicht, der Mitarbeiter konnte aufgrund des Erlebnisses nicht mehr gut telefonieren, hab ich dann noch gehört…

Gruß
X.

Hallo,

Körperverletzung ist eine üble unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht unerheblich beeinträchtigt. Dies kann muss aber nicht mit einer richtigen Verletzung (hier Trommelfell platzen) einhergehen.

Da keine tatsächlichen Verletzungen (mit ärztlichem Attest) vorliegen, bleibt also die Beeinträchtigung des Wohlbefindens. Eine laute Trillerpreife, durch einen Telefonhörer wahrgenommen, mag zwar einen gewalten Schreck verursachen, aber ob damit tatsächlich eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens einhergeht, ist recht fraglich.

Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft?
Ich glaube die Polizei hat anderes zu tun, als sich mit solchen Dingen zu beschäftigen. Wer aber unbedingt auf eine Strafanzeige besteht, der solle diese schriftlich an die Staatsanwaltschaft schicken. Dann kann gleich eine rechtiche Würdigung vorgenommen werden und die Polizei ist nicht unnütz beschäftigt. Achja, den Strafantrag nicht vergessen!

Gruß
Perschke

1 Like

unterschied, ob anrufer oder angerufener trillert
hallöli…in dem ursprünglichen fall wurde der trillernde ja unangemeldet/ungewünscht angerufen, während in diesem telefonauskunfts-fall der anrufer trillerte, nicht der angerufene, oder ? lg cornelia

In der Telefonauskunft, in der ich mal aushalf, ist genau
dieser Fall einmal eingetreten, zumindest wurde mir das
berichtet. Einer der vielen Scherzanrufer trillerte mit der
Trillerpfeife. Die Telefonanlagensoftware (ACD) dort hatte
keinen Geräuschbegrenzer, die Kollegin erlitt einen Hörsturz.
Der Anruf wurde zurückverfolgt und angeblich wurde der Anrufer
wegen Körperverletzung belangt.

Könnte natürlich eine ausgeschmückte Story sein.

Gruß,

Myriam

abwägung: trillern oder auflegen ?
hallöli…

sorry, aber bei der vorstellung einer solchen situation könnte ich mich kurzfristig wegkichern…

vielleicht werde ich demnächst von ungebetenen akquise-anrufern wegen seelischer grausamkeit verklagt, weil ich einseitig die fortführung der telefonischen kommunikation verweigere, indem ich einfach die verbindung kappe ?!?

übrigens ist diese triller-aktion hervorragend geeignet bei anonymen und/oder gestörten anrufern :smile:

schönes WE, cornelia

Klingt wie eine Urban Legend :wink:

In der Telefonauskunft, in der ich mal aushalf, ist genau
dieser Fall einmal eingetreten, zumindest wurde mir das
berichtet. Einer der vielen Scherzanrufer trillerte mit der
Trillerpfeife. Die Telefonanlagensoftware (ACD) dort hatte
keinen Geräuschbegrenzer, die Kollegin erlitt einen Hörsturz.
Der Anruf wurde zurückverfolgt und angeblich wurde der Anrufer
wegen Körperverletzung belangt.

Könnte natürlich eine ausgeschmückte Story sein.

Gruß,

Myriam