Hallo ihr alle,
ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Aus rechtsgründen stelle ich die Frage abstrakt.
Person X ist jetzt Kunde bei der Telekom Call&Surf. Der Vertrag läuft noch ca 1 1/2 Jahre.
Bis jetzt hat X alleine gewohnt. Nun verliert X aber demnächst seinen Job. X wird sein Auto verkaufen und muss auch aus seiner Wohnung ausziehen weil diese nicht mehr finanzierbar ist. X hat ein günstiges WG Zimmer gefunden. Die WG hat aber natürlich schon einen Internetvertrag. Laut Auskunft der Telekom ist das aber kein Grund für eine ausserordentliche Kündigung.
Ich halte dass aber nicht für rechtens denn X ist ja gezwungen umzuziehen und kann in der anderen Wohnung ja die Dienste der telekom garnicht nutzen auch wenn X wollte oder anders ausgedrückt: Die Telekom kann die Leistung ja nicht erbringen.
Daran trägt X ja keine Schuld.
Kann mir jemand da eine verlässliche Auskunft drüber geben?
Ich habe lange gesucht aber leider nur sehr wiedersprüchliche Mutmaßungen dazu gefunden. Es muss doch dafür klare Regeln geben!?
Kann mir jemand helfen?
Hallo,
Laut Auskunft der
Telekom ist das aber kein Grund für eine ausserordentliche
Kündigung.
Richtig.
Ich halte dass aber nicht für rechtens denn X ist ja gezwungen
umzuziehen und kann in der anderen Wohnung ja die Dienste der
telekom garnicht nutzen auch wenn X wollte oder anders
ausgedrückt: Die Telekom kann die Leistung ja nicht erbringen.
Es besteht auf Wunsch des Kunden sicher die Möglichkeit, in die Wohnung einen zweiten Anschluss zu legen, daran sollte es sicher nicht scheitern.
Daran trägt X ja keine Schuld.
Mag sein, aber in wieweit die Telekom? X kann sich im zweifel eine günstige Wohnung ohne alles suchen, oder eine WG deren Anschluss gekündigt werden kann, die Telekom hat da auf jeden Fall wesentlich weniger möglichkeiten als Person X.
Kann mir jemand da eine verlässliche Auskunft drüber geben?
Gute Frage, ich werde schauen ob jemand Wider gegen meine Ausführungen einlegt.
Ich habe lange gesucht aber leider nur sehr wiedersprüchliche
Mutmaßungen dazu gefunden. Es muss doch dafür klare Regeln
geben!?
Die Telekom im Recht sein. Für höhere Gewalt ist auch niemand haftbar zu machen so weit ich informiert bin. Person X kann maximal auf Kulanz der Telekom hoffen, ansonsten sieht die Sache wahrscheinlich schlecht aus.
Grüße
Hallo,
ich denke mal, dass es nicht so entscheidend ist, was Person X nutzen kann, sondern vielmehr was Person X nutzen könnte.
Letztlich besteht zwischen Person X und der Telekom ein Vertrag mit einer festen Laufzeit. Die Telekom hält sich ja an den Vertrag und würde X die vertraglichen Leistungen auch anbieten.
Was kann die Telekom dafür, wenn X diese nicht mehr haben will bzw. haben kann?
Viele Grüße
Florian
Also es mag sein dass eure Ansichten tatsächlich die Rechtslage treffen abe so eindeutig und selbstverständlich wie ihr es darstellt schätze ich diese Situation nicht ein.
Person X hat auch mit seiner Hausratversicherung einen Vertrag über einen gewissen Zeitraum abgeschlossen. Da Person X aber in der jetzigen Situation einen Großteil seinens Hausrates verkauft oder verschenkt ist der Versicherungswert nicht mehr gegeben und die Versicherung kann somit die Leistung nicht mehr erbringen. Die Versicherung hat die Kündigung sofort akzeptiert obwohl sie auch nichts dafür kann dass sie die Leistung nicht mehr erbringen kann.
Auch mit dem Stromanbieter hat Person X einen festen Vertrag abgeschlossen und im Vorraus einen gewissen Betrag für eine feste Strommenge im Jahr bezahlt. Der Preis ist natürlich auch für die Gesamtmenge berechnet. Dennoch war eine Kündigung unter den gegebenen Bedingungen überhaupt kein Problem. Person X muss nur den Srom bezahlen den er bis zum Auszug verbraucht hat. Der Restbetrag wurde ihm zurücküberwiesen.
Mit beiden Vertragspartner musste nicht über Kulanz gesprochen werden.
Also wo ist der Unterschied zwischen z.B. dem Vertrag mit dem Stromanbieter und dem mit der Telekom???
Danke für eure Einschätzung