Hallo nochmal liebe WWWler und Experten,
wenn ein Mieter umziehen muss/will etc. hat er meist nur eine 3-monatige Kündigungsfrist. Telefon- und DSL-Verträge haben oft eine 2jährige Vertragslaufzeit.
Wenn nun ein Mieter vorzeitig kündigt, da er in 3 Monaten (Kündigungsfrist Whg.) umzieht, nehmen wir mal an in eine Wohnung wo bereits ein Telefonanschluss besteht oder in eine WG oder gar zu seinen Eltern, wo der Mieter selbst kein Bestimmungsrecht über den Telefonanschluss hat, müßte er doch ein Sonderkündigungsrecht haben, oder?
Es kann ja nicht sein, dass ein Mieter ein halbes Jahr im vorraus seinen Telefon und DSL-Vertrag kündigen muss? Es gibt Fälle in denen Mieter geschäftlich oder privat schnell umziehen müssen.
Deshalb ein kurzes Bsp. Mieter will in 3 Monaten ausziehen, schickt also fristgerecht seine Wohnungskündigung ab und gleichzeitig eine Kündigung an den Telefon- und DSL-Anbieter mit den Beispielbegründung von oben (Umzug, keine Mitbestimmung in neuer Whg. etc.). Wie ist zu rechtfertigen, dass der Serviceanbieter in diesem Beispiel mit einem Schreiben antwortet, dass laut der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist der Anschluss erst nach 6 Monaten abgeschaltet wird, also erst 3 Monate nach Auszug aus der Wohnung. Ein Mieter kann doch nicht wirklich dazu verpflichtet werden dem Nachmieter einen offenen und aktiven Anschluss unkontrolliert stellen zu müssen, was diese Frist wohl oder Über implizieren würde.
Ich hoffe nun nicht ein zu großes Info-wirr-warr veranstaltet zu haben und freue mich auf Eure Expertenmeinungen zu diesem Fall.
Besten Dank & Gruss,
RigoX