obwohl die Frage auch in z.B. Festnetztelefonie passt, mag ich sie dennoch hier stellen.
Heute kommt es häufiger vor, dass Menschen mehrere Jobs machen.
Je nach Telefongesellschaft gibt es bei z.B. zwei ISDN-Leitungen bis zu 10 Rufnummern.
Laut Telefongesellschaft müsste je Unternehmen dem jemand nachgeht, ein eigener Telefonanschluß beantragt werden.
Dass die Telefongesellschaften hier verkaufstüchtig sind, verstehe ich. Doch es ist barer Unsinn, da man sich ja nicht aufteilen kann.
Menschen können doch unterschiedlichen Jobs nachgehen, die sogar gar keine Berührungspunkte haben, und die haben doch ein Anrecht individuell im Telefonbuch gefunden werden zu können.
Mit je einem eigenen Gewerbeschein müsste das doch möglich sein, oder?
das meinte die Telefongesellschaft als ich meine Rufnummern für verschiedene Unternehmen eintragen wollte. Also, wenn denn so brauche ich schon griffige Gegenargumente.
Mal überspitzt ausgedrückt. Gewünscht war seitens der Telefongesellschaft, dass über einen Gewerbeschein die anderen Unternehmen eingetragen werden können, z.B. so.:
bei einem ISDN-Komfortanschluss der Deutschen Telekom haben Sie 2 Ruf-Leitungen und somit können Sie 2 Telefon-Nr. kostenlos im amtlichen Telefonbuch eintragen lassen, unter 2 verschiedenen Namen.
Alle anderen Einträge kosten Geld.
Wie es bei anderen Anbietern (Vodafon, Kabel-Deutschland usw) aussieht kann ich nicht sagen.
Was natürlich nicht geht: die gleiche Telefon-Nr. kann nicht für mehrere Unternehmen eingetragen werden.
Ich weiß nicht wieso du dich aufregst, wenn die Telefongesellschaft dich korrekt informiert hat. Wenn du gewerblich telefonierst, darst du die Telefonnummer z.B. nicht unterdrücken. Die Nummer muss für den Angerufenen eindeutig einem Unternehmen zugeordnet werden können (z.B. über die Bundesnetzagentur) (§ 102 Abs. 2 TKG).
Damit dieses Verbot nicht vollständig ignoriert wird, ist der Verstoß - also die Rufnummernunterdrückung - nach § 149 TKG mit einem Bußgeld bis 10.000 EURO bedroht. Die Bundesnetzagentur kann als nach dem TKG zuständige Behörde auch in diesen Fällen ein Bußgeld verhängen.
Wenn du
gewerblich telefonierst, darst du die Telefonnummer z.B. nicht
unterdrücken. Die Nummer muss für den Angerufenen eindeutig
einem Unternehmen zugeordnet werden können (z.B. über die
Bundesnetzagentur) (§ 102 Abs. 2 TKG).
das mag für Dich zutreffend sein (so Deine Angaben in der ViKa stimmen), ist aber im allgemeinen uninteressant, da sich der von Dir genennate Paragraph auf Werbeanrufe bezieht („Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummernanzeige nicht unterdrücken oder bei dem Diensteanbieter veranlassen, dass diese unterdrückt wird.“).
Damit dieses Verbot nicht vollständig ignoriert wird, ist der
Verstoß - also die Rufnummernunterdrückung - nach § 149 TKG
mit einem Bußgeld bis 10.000 EURO bedroht. Die
Bundesnetzagentur kann als nach dem TKG zuständige Behörde
auch in diesen Fällen ein Bußgeld verhängen.
Aber eben nur in den genannten Fällen und nicht allgemein.
das mag für Dich zutreffend sein (so Deine Angaben in der ViKa
stimmen), ist aber im allgemeinen uninteressant, da sich der
von Dir genennate Paragraph auf Werbeanrufe bezieht („Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Anrufende bei Werbung
mit einem Telefonanruf ihre Rufnummernanzeige nicht
unterdrücken oder bei dem Diensteanbieter veranlassen, dass
diese unterdrückt wird.“ ).
Dies ist sicherlich richtig. Aber du kannst dir sicher sein, es machen mehr Leute am Telefon Werbung, als ihnen bewußt ist. Und wenn sie es wissen, wollen sie es trotzdem nicht hören. Es fängt beim kostenlosen Brötchenservice an, der mir am nächsten Sonntag testweise eine Tüte vorbeibringen möchte bis hin zu „Ich möchte nur einen Termin vereinbaren“.
das mag für Dich zutreffend sein (so Deine Angaben in der ViKa
stimmen), ist aber im allgemeinen uninteressant, da sich der
von Dir genennate Paragraph auf Werbeanrufe bezieht („Abweichend von Absatz 1 Satz 1 dürfen Anrufende bei Werbung
mit einem Telefonanruf ihre Rufnummernanzeige nicht
unterdrücken oder bei dem Diensteanbieter veranlassen, dass
diese unterdrückt wird.“ ).
Dies ist sicherlich richtig. Aber du kannst dir sicher sein,
es machen mehr Leute am Telefon Werbung, als ihnen bewußt ist.
Und wenn sie es wissen, wollen sie es trotzdem nicht hören. Es
fängt beim kostenlosen Brötchenservice an, der mir am nächsten
Sonntag testweise eine Tüte vorbeibringen möchte bis hin zu
„Ich möchte nur einen Termin vereinbaren“.
Da wäre der Menschheit wohl mehr damit geholfen, dem (potentiell) Anrufenden zu erklären was unzulässige Werbeanrufe sind, dann entsteht das Problem mit der Rufnummer erst gar nicht.
kann man mit einem Telefonanschluss mit mehreren Rufnummern, die Rufnummern mit jeweils unterschiedlichen Unternehmen ins Telefonbuch eintragen lassen.
Ich denke, das müsste möglich sein. Laut Hotline-MitarbeiterInnen (die ja auch nicht unbedingt immer viel wissen und das Richtige sagen) soll es nicht möglich sein. Je Telefonanschluss dürfe nur eine Firma als Geschäftsanschluss ins Telefonbuch eingetragen werden. Und dazu wollten sie auch noch die Gewerbeanmeldung, die ich ihnen mindestens drei- oder viermal faxen musste, da sie angeblich nie angekommen war. Grrrh!!!
Telefonbücher machen nach wie vor Sinn, da nicht alle Menschen online sind bzw. sich - so erlebe ich es immer wieder - Menschen via Auskunft verbinden lassen.
wer regt sich hier auf? Meine Frage hat nichts mit unterdrückter Rufnummer zu tun sonderm mit dem Eintragen von Rufnummern (1 - 10) ins Telefonbuch, wogegen sich meine Telefongesellschaft wehrt.
Ist z.B. jemand FotografIn, AstrologIn, KünstlerIn, ShopbetreiberIn und mehr… so geht bei meiner Telefongesellschaft nicht
Knipserin 123456
Sternenguckerin 1234567
…
Sondern es geht nur z.B.
Firmenname (1 Gewerbe) z.B.
Werweisswas, Horoskope
Werweisswas, Fotografin
…
Das heißt, alle Einträge wären dann am Stück unter einem Namen zu finden, was ja auch nicht Sinn der Sache ist. Und daraus gehen auch nicht die Firmennamen der verschiedenen Jobs / Gewerbe hervor.
Wie gesagt, manche Menschen haben mehrere Jobs und und wenn ein Gewerbe dafür besteht, sollten diese unterschiedlichen Jobs auch ins Telefonbuch eingetragen werden können.
Eingetragen werden könnne die unterschiedlichen Jobs und Rufnummern schon, doch nach Auskunft meiner Telefongesellschaft, müsste ich je Gewerbe einn eigenen Telefonanschluss anmelden.