Hallo ihrs,
folgender Fall:
Eine WG hat einen Telefonanschluss, der noch auf ein Mitglied läuft, das aber schon ausgezogen ist. Nun kommt eine Rechnung über 1.600,- €. Der Einzelverbindungsnachweis zeigt, dass etliche Sexhotlines und andere teure Hotlines angerufen wurden. In der betreffenden Zeit war ein Maler, der vom Vermieter beschäftigt wurde, in der Wohnung zu Gange und hat Arbeiten verrichtet. Die Bewohner haben nun raus gefunden, dass dieser auch noch schwarz beschäftigt war und somit keine Firma über die Sache informiert und eventuell zur Verantwortung gezogen werden kann. Es kann auch nur der erwähnte Maler gewesen sein, weil die Bewohner zu den betreffenden Zeiten in der Uni/Schule waren.
Nun die Frage. Was kann man hier tun? Kann man überhaupt etwas tun? Sollte man sich an einen Anwalt wenden, oder die Polizei? Oder versuchen die Sache über den Vermieter aus der Welt zu schaffen?
Danke schon mal für eure Antworten.
Gruß
Heli
Nun die Frage. Was kann man hier tun? Kann man überhaupt etwas
tun? Sollte man sich an einen Anwalt wenden, oder die Polizei?
Oder versuchen die Sache über den Vermieter aus der Welt zu
schaffen?
Letzteres wäre erst mal sinnvoll. Zunächst wäre wichtig rauszubekommen wer der Maler ist. Der soll ja die Forderung letztendlich übernehmen. Wenn der Vermieter ihn schwarz beschäftigte kann auf den Vermieter Druck ausgeübt werden, darin behilflich zu sein. Dann muss die Forderung an den Maler gestellt werden. Es muss jedoch zweifelsfrei sein, dass nur er in Frage kommt. Streitet er ab - hilft tatsächlich nur noch die Anzeige.
Mir ist nicht klar, was der Vermieter damit zu tun haben soll. Egal ob er den Maler bestellt hat oder nicht - er steht für so ein Verhalten des Malers nicht ein.
Levay
Mir ist nicht klar, was der Vermieter damit zu tun haben soll.
Jocki geht davon aus, dass nur der Vermieter den Maler namentlich benennen kann (was wohl auch zutrifft).
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Mir ist nicht klar, was der Vermieter damit zu tun haben soll.
das funktioniert NUR über den vermieter,weil der den maler beauftragt hat und deshalb auch dafür sorgen muss,dass der ordentlich arbeitet und nicht sexnummern anruft–nur der vermieter als auftraggeber kann da was erreichen bzw. ist in der pflicht!
Das ist einfach nicht richtig, wie ich ja auch schrieb. Die einzige Zurechnungsnorm, die in Frage käme, wäre § 278 BGB, und die greift in einem solchen Fall hier gerade nicht.
Levay
Mir ist nicht klar, was der Vermieter damit zu tun haben soll.
Egal ob er den Maler bestellt hat oder nicht - er steht für so
ein Verhalten des Malers nicht ein.
Levay
Natürlich nicht, aber wie wäre es mit GMV statt BGB? Er wird wohl wenig Interesse haben an einer Anzeige gegen Unbekannt, wo aber vermerkt ist, wie unbekannt gefunden werden kann. Was ist ihm wohl lieber - die Sache still aus der Welt zu schaffen oder noch den Zoll daheim rumlaufen zu haben, um dann letztlich doch den Namen rausrücken zu müssen?
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