Hallo,
ein Kunde wechselt von einem zum anderen Telefonnetzanbieter. Nach der Umstellung funtioniert nur das Telefon, aber nicht die Internetverbindung. Auch unzählige, kostenpflichtige Hotlineanrufe verbessern nichts. Zirka 7 Wochen nach Vertragsbeginn kommt plötzlich auch keine Telefonverbindung mehr zustande. Nach einem erneuten Hotlineanruf über einen öffentlichen Fernsprecher (bis zum ersten persönlichen Kontakt wurden 4 Euro von der Karte gesaugt) kommt 30 Stunden später der Anruf mit der Mitteilung: Fehler behoben. Doch, es war weiterhin kein Internet möglich. Nach erneutem Anruf war endlich auch das möglich - 10 Wochen nach Vertragsbeginn. Doch 4 Tage später war wieder die Internetverbindung abgeschnitten. Ein erneuter Anruf brachte umgehend die Fehlerbehebung. Nun, 6 Wochen danach war plötzlich Telefonieren nicht mehr möglich. Der Kunde überlegt sich, nochmals die Hotline anzurufen oder außerordentlich fristlos zu können. Er ist sich unsicher, ob in diesem Fall eine Mahnung mit Fristsetzung rechtlich erforderlich ist. Er denkt, dass die vielen Hotlineanrufe Mahnung genug ist. Was meint ihr?
Gruß
Otto