Telefonanschlüsse im Einfamilienhaus

Moin moin,meine Situation ist: Keller,Erdgeschoß und Obergeschoß je ein kabelgebundenes älteres Telefon. Bisher Computer über einen Speedport Router und Telefonate über ISDN Call&Surf usw. Wegen Glasfaserkabel zur EWE gewechselt und Computer +Telefonate über Fritzbox 7390. So weit, so gut.
Wenn „früher“ das Telefon (alle 3 Apparate)klingelte, konnte man von jedem Apparat sprechen und vom anderen Apparat mithören/reden.
Jetzt bimmeln zwar auch alle 3 Apparate, aber man kann NUR vom zuerst abgenommenen Apparat telefonieren. Kein Mithören, kein Mitreden möglich.
Gibt es eine Lösung mit ggfls. neuen Telefongeräten (Funk ?)wonach zwar auch alle 3 App läuten und das Telefonat dann eventuell von einem anderen App weitergeführt werden kann ?
Mir sagte ein Servive Mitarbeiter von der EWE, das ginge angeblich nicht. Über eine Antwort ohne „Fachchinesisch“ würde ich mich freuen.

Hallo,

Wenn „früher“ das Telefon (alle 3 Apparate)klingelte, konnte
man von jedem Apparat sprechen und vom anderen Apparat
mithören/reden.

eine solche Parallel-Schaltung war und ist bis heute unzulässig.

Jetzt bimmeln zwar auch alle 3 Apparate, aber man kann NUR vom
zuerst abgenommenen Apparat telefonieren. Kein Mithören, kein
Mitreden möglich.

Ein Blick ins Handbuch Stichwort: „Dreierkonferenz“ genügt.

Gibt es eine Lösung mit ggfls. neuen Telefongeräten (Funk
?)wonach zwar auch alle 3 App läuten und das Telefonat dann
eventuell von einem anderen App weitergeführt werden kann ?

Ein Blick ins Handbuch Stichwort: „vermitteln“ genügt.

Die Fritzbox stellt die Funktionen einer kleinen Telefonanlage bereit.
Wenn mehr gebraucht wird lässt sich an der FON S0-Buchse auch eine ISDN-Telefonanlage anschließen.

Grüsse max

Hallo Fragewurm,

Das ist ein rechtliches Problem, kein technisches.

In D ist die, wie von dir beschriebene, Parallelschaltung verboten in CH war sie Pflicht!

So viel ich weiss, war die Argumentation in D, dass man nicht ein Telefongespräch heimlich belauschen kann.

In CH wurde damit argumentiert, dass man im Notfall (Polizei/Feuerwehr/Sanität) jederzeit in ein Gespräch „einfallen“ und die Beteiligten anweisen kann, aufzulegen.

Da spielt wohl die unterschiedliche Geschichte mit.

MfG Peter(TOO)