Stellen wir uns mal vor, Person A gründet eine WG.
Da Person A schon länger in der Wohnung lebt existiert ein Telefon und Internet-Anschluss.
Dieser wird von Person B und C nun mitbenutzt.
Nun vergeht einige zeit und alle sind zufrieden.
Jedoch erfährt Person A nacheiniger Zeit, Das Person B ein File-sharing-Progamm über das Internet benutzt.
Stellen wir uns nun vor, die Person A erhält einen Brief in dem erklärt wird, das ein illegales verhalten über das internet festgestellt wurde.
Was hätte Person A zubefürchten? Währe Person B alleine betroffen? oder währen Personen A,B und C betroffen?.
A ist betroffen weil Anschlussinhaber und somit verantwortlich, es sei denn A kann nachweisen, daß B schuld ist.
A ist betroffen weil Anschlussinhaber und somit
verantwortlich, es sei denn A kann nachweisen, daß B schuld
ist.
Hallo,
kannst du das bitte untersetzen? Mit der Begründung müsste jedes Bußgeld bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung bezahlt werden, wenn auf dem Foto der Fahrer nicht zu erkennen ist.
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
das bezieht sich auf ein landgerichtliches Urteil, in dem ein Gericht festgestellt hat, dass der Betrieb eines WLAN-Netzes ohne Verschlüsselung eine Haftung des Inhabers des Routers für illegale Downloads begründet, die irgendwelche Dritten betrieben haben, die dieses offene Netz mißbraucht haben.
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1-…
Das ist wie die Halterhaftung im ruhenden Verkehr, um bei Deinem Beispiel zu bleiben (auch wenn es nicht wirklich passt).
Grüße
EK
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
das bezieht sich auf ein landgerichtliches Urteil, in dem ein
Gericht festgestellt hat, dass der Betrieb eines WLAN-Netzes
ohne Verschlüsselung eine Haftung des Inhabers des Routers für
illegale Downloads begründet, die irgendwelche Dritten
betrieben haben, die dieses offene Netz mißbraucht haben.
http://www.telemedicus.info/urteile/Internetrecht/1-…
Das ist wie die Halterhaftung im ruhenden Verkehr, um bei
Deinem Beispiel zu bleiben (auch wenn es nicht wirklich
passt).
Hallo EK,
das Ausgangsposting bezog sich auf ein gemeinsam genutzten Internetanschluss. Offen ist hier, ob es z.B. ein verschlüsseltes WLAN oder ein Netzwerk mit Kabeln gibt.
Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf ein ungesichertes WLAN. Um bei meinem Vergleich mit dem Auto zu bleiben, ist das so, als wenn man ein Auto mit Zündschlüssel und offener Tür an den Straßenrand stellt. Dann lade ich ja mir unbekannte geradezu ein, das Auto zu nutzen. Somit habe ich auch keine Probleme, dem Richterspruch zu folgen.
Wie ist das nun aber in gesicherten Netzwerken mit mehreren bekannten Benutzern. (Ähnlich Firmenwagen oder Familienauto)
Diesen Fall deckt das Urteil nicht ab. Da geht es dann wahrscheinlich um die Verhältnismäßigkeit von Sicherungsmaßnahmen. Ist man als Anschlussinhaber in einer Familie oder in einer WG zu solchen Sicherungsmaßnahmen wie in größeren Firmen verpflichtet, die dafür ausgebildetes Personal haben?
Grüße
Ulf
Hallo EK,
das Ausgangsposting bezog sich auf ein gemeinsam genutzten
Internetanschluss. Offen ist hier, ob es z.B. ein
verschlüsseltes WLAN oder ein Netzwerk mit Kabeln gibt.
Das Urteil bezieht sich ausschließlich auf ein ungesichertes
WLAN. Um bei meinem Vergleich mit dem Auto zu bleiben, ist das
so, als wenn man ein Auto mit Zündschlüssel und offener Tür an
den Straßenrand stellt. Dann lade ich ja mir unbekannte
geradezu ein, das Auto zu nutzen. Somit habe ich auch keine
Probleme, dem Richterspruch zu folgen.
Wie ist das nun aber in gesicherten Netzwerken mit mehreren
bekannten Benutzern. (Ähnlich Firmenwagen oder Familienauto)
Diesen Fall deckt das Urteil nicht ab. Da geht es dann
wahrscheinlich um die Verhältnismäßigkeit von
Sicherungsmaßnahmen. Ist man als Anschlussinhaber in einer
Familie oder in einer WG zu solchen Sicherungsmaßnahmen wie in
größeren Firmen verpflichtet, die dafür ausgebildetes Personal
haben?
Grüße
Ulf
Hallo Ulf,
das ist mir klar, ich wollte auch nur die Aussage des Vorredners erklären, worauf diese wahrscheinlich beruht.
Eine der Kernaussagen dieses Urteils ist es, dass der Anschlußinhaber für illegale Nutzung durch Dritte verantwortlich sein soll, selbst wenn er davon gar nichts weiß.
Für Nutzung durch Dritte, die ihm bekannt sind, würde danach kaum ein schwächerer Maßstab gelten können, d.h. auch Kontrollpflichten, dass kein Mißbrauch stattfindet.
Ich halte das aber sowieso für absurd.
Grüße
EK
Hallo,
wenn der Anschluß bereits VOR der Gründung einer WG bestand und die
Gründung der WG (also einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechtes = GbR )
dem Telekommunikationsunternehmen nicht angezeigt wurde,so haftet ausschließlich der Anschluß-Inhaber.
Das ist in den jeweiligen AGB der TK-Unternehmen nachzulesen.
Für den Telefon-Anshcluß sollte man daher unbedingt einen sogenannten
-EINZEL-Verbindungsnachweis
beantragen-
Für den Internet-Zugang sollte man unbedingt ein Internes Netz (sogenanntes INTRA-Net) aufbauen,wo jedem WG-Bewohner eine eigene
IP-Adresse zugewiesen wird und somit nachzuhalten ist,wer was im
Internet treibt…
mfg
wenn der Anschluß bereits VOR der Gründung einer WG bestand
und die
Gründung der WG (also einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechtes
= GbR )
dem Telekommunikationsunternehmen nicht angezeigt wurde,so
haftet ausschließlich der Anschluß-Inhaber.
Das ist in den jeweiligen AGB der TK-Unternehmen nachzulesen.
Hallo Frank,
hier geht es aber nur um die Bezahlung der Rechnung. Mit der Fragestellung hat das nichts zu tun.
Grüße
Ulf
Danke
das ist mir klar, ich wollte auch nur die Aussage des
Vorredners erklären, worauf diese wahrscheinlich beruht.
Und dafür dankt dieser, da hat er Arbeit gespart… 
Hallo Ulf,
Vertragspartner ist laut dem Beispielfall der Anschlußinhaber…
UND genau dieser MUSS die Rechnung auch bezahlen…
alles andere ist uninteressant…
mfg
Vertragspartner ist laut dem Beispielfall der
Anschlußinhaber…
UND genau dieser MUSS die Rechnung auch bezahlen…
alles andere ist uninteressant…
Hallo Frank,
du kannst das jetzt noch mehrmals wiederholen. Die Ausgangsfrage (wer haftet bei Urheberrechtsverletzung) hat nichts mit den AGB der TK-Unternehmen zu tun.
Grüße
Ulf