Telefonanschluss außerordentlich kündigen?

Hallo,

wir nehmen an ein Paar, das vorher getrennt wohnte, zieht in eine neue gemeinsame Wohnung. Beide haben jeweils unterschiedliche Telefonanbieter. Nun ist der Umzug an sich kein außerordentlicher Kündigungsgrund, aber wie wird verfahren, wenn zwei verschiedene Verträge bestehen? Man kann ja eher schlecht beide mit umziehen?!

Danke für Info und schönen Abend,
Anke

unterschiedliche Telefonanbieter. Nun ist der Umzug an sich
kein außerordentlicher Kündigungsgrund, aber wie wird
verfahren, wenn zwei verschiedene Verträge bestehen? Man kann
ja eher schlecht beide mit umziehen?!

Es gibt immer die Möglichkeit der regulären Kündigung, da muß man im Einzelfall eben für einen Anschluß bezahlen, den man nicht nutzt.

Entscheidend ist natürlich, was in den jeweiligen Verträgen steht.

Hallo,

Nun ist der Umzug an sich
kein außerordentlicher Kündigungsgrund,

so ist es.

aber wie wird verfahren, wenn zwei verschiedene Verträge bestehen?

dann müssen die Verträge weiter erfüllt werden. Kann oder will man die Leistungen des Providers nicht mehr in Anspruch nehmen, muss man die anfallenden Kosten ggf. bis zur ordentlichen Kündigung zahlen ohne eine Leistung dafür zu bekommen.

Man kann ja eher schlecht beide mit umziehen?!

Ich würde eher sagen, dass das problemlos möglich ist. In fast allen Wohnungen liegen zwei Doppeladern, womit sich zwei unabhängige Telefon Anschlüsse betreiben lassen.

Aber egal. Es ist nicht das Problem des Providers. Daher besteht auch kein Recht zur außerordentlichen Kündigung. Siehe hierzu auch BGH Urteil vom 11. November 2010 – III ZR 57/10.

Gruß

S.J.

  • man nimmt den Vertrag mit, der für einen vorteilhafter ist.
  • der andere wird totgestellt, muss aber weitergezahlt werden. Diese Totstellung muss beim Betreiber verlangt werden, da sonst am alten Ort jemand anders den Vertrag nutzen könnte.
  • Es lohnt sich zu verhandeln, wenn die Laufzeit noch einige Monate beträgt: Unter Umständen kann man kulanzhalber irgendwie doch noch günstiger raus (man zahlst z. B. noch die Hälfte der Restlaufzeit etc.)
  • Man kann auch versuchen, ob der Vertrag auf den Nachmieter umschreibbar ist (natürlich nur, wenn der das will)

Hallo,

wir nehmen an ein Paar, das vorher getrennt wohnte, zieht in
eine neue gemeinsame Wohnung. Beide haben jeweils
unterschiedliche Telefonanbieter. Nun ist der Umzug an sich
kein außerordentlicher Kündigungsgrund,

JA, so ist es.

aber wie wird
verfahren, wenn zwei verschiedene Verträge bestehen? Man kann
ja eher schlecht beide mit umziehen?!

Aus technischer Sicht kann man fast immer in einer Wohnung auch zwei Anschlüsse haben.

Das wäre also fast nie ein Problem. Zwei freie Adern finden sich praktisch immer.

Natürlich ist es meist nicht sinnvoll.
Also fragt man freundlich bei beiden Anbietern nach ihren Konditionen für das Beenden des jew. Vertrages.

Vermutlich wird es günstiger sein, den Vertrag mit der kürzeren Restlaufzeit zu beenden. Aber jeder Anbieter wird dafür als Entschädigung Geld sehen wollen, natürlich auch berechtigt.