Telefonanschluss geschätl.Pflicht, oder geht priv

Hallo,
abstrakt gefragt…
Wenn man ein Ladengeschäft (Mode) eröffnet und per Festnetz erreichbar sein möchte, muss dies dann auch ein geschäftlicher Anschluss sein?

Da der private Anschluss zu Hause nicht benötigt und gekündigt wird, kann man den doch ins Geschäft legen lassen, also wie ein Umzug halt.
Wäre dann ein privater Anschluss in Geschäftsräumen. Ist das möglich?
Bzw machen die Anbieter das?

Dass man dann nichts steuerrechtlich geltend machen kann ist mir klar. Handy und Auto laufen auch privat.

Danke!

warum soll das steuerlich nicht abzugsfähig sein - einfach auf Geschäft ummelden und in der Adressierung auf das Geschäft laufen lassen - und sich mal beraten lassen: bei der Aussage „Handy und Auto sind auch privat“ ist das dringend erforderlich!!

Ich habe nicht gesagt, dass es grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig sei. Das war nicht meine Frage. Meine Frage war, ob es möglich ist. Lies sie doch noch mal.

Was Handy angeht, schon geklärt. Ist eine Partnerkarte eines Fremdvertrags und daher nicht abzugsfähig. Ist auch nicht nötig, da keinerlei Kosten entstehen (Flatrate SMS+Anrufe ins Mobilfunk- & Festnetz). Das Privatauto wird nicht auf das Geschäft umgeschrieben, da die betriebliche Nutzung bei unter 1% liegt (inkl. Arbeitsweg von 300 Metern ca) und der ursprüngliche Neuwert bei ca 52tsd € liegt. 1% Pauschalversteuerung wäre ein wenig happig. Laut 2 Steuerberatern lohnt es sich nicht. Werde dies aber gern nochmal prüfen lassen.

Ich habe nicht gesagt, dass es grundsätzlich nicht steuerlich
abzugsfähig sei.

Doch, hast Du.

Das Privatauto wird nicht auf das
Geschäft umgeschrieben,

Da muss auch nichts umgeschrieben werden…

da die betriebliche Nutzung bei unter
1% liegt (inkl. Arbeitsweg von 300 Metern ca)#

Dann KANN der PKW gar nicht Betriebsvermögen werden. Kosteneinlage der betrieblichen KM mit 30ct pro KM.

Ich verstehe das Problem mit dem Telefonanschluss immer noch nicht.

Hallo!

Wenn man ein Ladengeschäft (Mode) eröffnet und per Festnetz
erreichbar sein möchte, muss dies dann auch ein geschäftlicher
Anschluss sein?

Du würfelst da mE zwei Aspekte durcheinasnder, nämlich Steuerecht und Vertragsrecht.

Bzw machen die Anbieter das?

Das ist der vertragsrechtliche Aspekt, und das kann nur der Anbieter sagen, ob man sein Angebot für Privatanschlüsse gewerblich nutzen darf oder nicht.

Dass man dann nichts steuerrechtlich geltend machen kann ist
mir klar.

Das ist der steuerrechtliche Aspekt, und der ist unabhängig davon, ob das nun aus Sicht des Telefonnanbieters ein Privat- oder Gewerbeanschluß ist. Wenn der Anschluß in den Gewerberäumen auf die gleiche Person/Firma läuft, die auch den Laden betreibt, sollte man das ohne Probleme als Betriebskosten ansetzen können.

Gruß,
Max