Hallo,
mal angenommen, eine Wohnungsbaugenossenschaft vermietet ein Haus an vier Mieter. Ein Mieter stellt nun fest, dass der Telefonanschluß (nicht Bestandteil der Miete) nicht funktioniert.
Der Mieter wendet sich nun an den Vermieter. Der Vermieter beauftragt einen Elektriker. Der Elektriker guckt nach dem Telefonanschluß und kann keinen Fehler entdecken.
Nachdem der Elektriker keinen Fehler feststellen konnte, wendet sich der Mieter direkt an die Telefongesellschaft. Diese bemerkt einen Fehler in der Vermittlungsstelle und behebt diesen sofort und kostenlos.
Der Vermieter verweist auf einen Zusatz im Mietvertrag wonach der Mieter „für verschuldete Reparaturen“ aufkommen muss und will nun die Kosten für den Elektriker vom Mieter erstattet haben.
Meine Frage:
Kann der Vermieter in einem solchen Fall eine Erstattung vom Mieter verlangen, obwohl der Fehler eindeutig in der Vermittlungsstelle des Telefonanbieters lag und nicht durch ein Verschulden des Mieters eingetreten ist?
Gruß
Daniel