Hallo Rechtsexpertinnen und -experten,
in der Generation meiner Großeltern und teilweise auch noch der meiner Eltern war es üblich, dass der Telefonschluss (damals von der Post, heute T-Com) lediglich auf den Namen des Familienoberhaupts = des Ehemannes lief. Dem entsprechend wurde die Rechnung nur an den Ehemann adressiert und auch der Eintrag im Telefonbuch lautete nur auf ihn.
Viele dieser im Telefonbuch eingetragenen Ehemänner sind heute bereits verstorben. Und stehen trotzdem noch mit Namen/Vornamen drin — weil die Witwe aus welchen Gründen auch immer (Unkenntnis, Pietät, Trägheit, Anonymität …) eine Änderung des Eintrags resp. Vertrags nicht beantragt hat.
Wenn eine solche Witwe von einem alternativen Telefonanbieter angerufen wird, um sie von der Umstellung ihres Anschlusses auf Pre-Selection bei T-123456789 zu überzeugen und sie stimmt dem zu, wird sie nach ihren bisherigen T-Com Anschluss-Daten gefragt. Sie wird diese i.d.R. releativ unbefangen mitteilen. Und dabei übersehen, dass der existierende Telefonanschluss eigentlich auf einen Toten läuft.
Frage:
- Vertragspartner im neuen Preselectionvertrag ist der tote Ehemann. Geht das? Und wenn die Witwe den Vertrag unterschreibt: ist der dann gültig? Kann man Verträge mit einem Toten abschließen?
Zusatzfrage:
- Wenn der Ehemann/Vertragspartner verstirbt: kann die T-Com die Umstellung des Vertrags auf die Witwe davon abhängig machen, dass die bisherige Rufnummer geändert und auf einen neuen Nummernkreis umgestellt wird? (Bsp: bisher 246 / neu 47067).
Ich hoffe, ich hab mich klar genug ausgedrückt, um gute Antworten zubekommen.
Greetz, Anne