Telefonanschluss in Gewerberäumen

Angenommen ein Gewerbetreibender hat in einem Haus einen Laden und im Geschoss darüber ein Büro gmietet. Bei Einzug hat er das Telefon im Büro legen lassen, wo er auch sämtliche Anlagen hat. Im Ladengeschäft selbst telefoniert er über eine Nebenanlage über Funk.

Angenommen Aufgrund eines Vertrages mit einem neuen Dienstleistungsunternehmen ist er jetzt verpflichtet die ganze Anlage in den Laden zu verlegen.

Wer ist für die Anschlüsse zuständig? Mieter oder Vermieter?

Es wären zudem 2 Möglichkeiten gegeben:

  1. Den Anschluss über Verlängerungskabel durch die Decke zu legen.
  2. Den Anschluss von der Telekom umlegen zu lassen, wobei zwar die Kabel schon liegen, aber noch keine Dose im Geschäft angebracht ist, da beim Einzug des Mieters aus oben beschriebenen Anlass keine Notwendigkeit bestand.

Vielen Dank Jutta

Angenommen ein Gewerbetreibender hat in einem Haus einen Laden
und im Geschoss darüber ein Büro gmietet. Bei Einzug hat er
das Telefon im Büro legen lassen, wo er auch sämtliche Anlagen
hat. Im Ladengeschäft selbst telefoniert er über eine
Nebenanlage über Funk.

Angenommen Aufgrund eines Vertrages mit einem neuen
Dienstleistungsunternehmen ist er jetzt verpflichtet die ganze
Anlage in den Laden zu verlegen.

Wer ist für die Anschlüsse zuständig? Mieter oder Vermieter?

Es wären zudem 2 Möglichkeiten gegeben:

  1. Den Anschluss über Verlängerungskabel durch die Decke zu
    legen.
  2. Den Anschluss von der Telekom umlegen zu lassen, wobei zwar
    die Kabel schon liegen, aber noch keine Dose im Geschäft
    angebracht ist, da beim Einzug des Mieters aus oben
    beschriebenen Anlass keine Notwendigkeit bestand.

Hi Jutta,

der Pächter muss sich eine Erlaubnis vom Vermieter holen. Hier werden bauliche Veränderungen vorgenommen, wenn durch Decken und Wände gebohrt werden muss. Die Kosten trägt wohl der Pächter und er wird möglichherweise, je was vereinbart wird, bei einem Auszug diese baulichen Massnahmen wieder zurücksetzen müssen.

Gruss Günter

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Hallo Tino,

leider ist es vor allem ein Kostenproblem, bzw. Zeitproblem. Der Mieter muss bis Freitag die Anlage im Laden haben und hat den Vermieter am letzten Samstag darafu angesprochen. Und am Montag abend dann gemeint, dass er dem Vermieter die Kosten von der Miete abziehen würde, weil ja in jedem Geschäft ein Telefonanschluss sein müsse. Der liegt auch schon im Kabelkanal, es fehlt nur die Dose. Diese wird der Mieter dann morgen bekommen, zahlt der Vermieter. Aber die Anschlussgebühren von der Telekom wird er nicht übernehmen.

Die für den Mieter kostengünstigere und schnellere Lösung, wäre der Durchbruch von oben gewesen, da er eigentlich schon weitgehend vorbereitet ist und nur noch ein Loch gefehlt hätte und 7 m Kabel. Der Vermieter hätte nicht mal auf den Rückbau gepocht.

LG Jutta

Hallo Jutta,

ich habe die Befürchtung, dass hier der Pächter etwas blauäugig verkennt, dass der Vermieter nicht zu etwas verpflichtet ist, wenn dies vertraglich nicht vereinbart ist. Die Aufassung, dass in den Räumen der Anschluss bestehen muss, ist durch nichts geregelt. Der Verpächter/Vermieter ist lediglich verpflichtet dem Pächter / Mieter zustimmung zum Anschluss zu erteilen. Auch aus dem Vorspann ist es doch erkennbar, dass der Pächter/Mieter bis zur Änderung seiner Betriebsstruktur immer eine andere Lösung akzeptiert hat.

leider ist es vor allem ein Kostenproblem, bzw. Zeitproblem.
Der Mieter muss bis Freitag die Anlage im Laden haben und hat
den Vermieter am letzten Samstag darafu angesprochen. Und am
Montag abend dann gemeint, dass er dem Vermieter die Kosten
von der Miete abziehen würde, weil ja in jedem Geschäft ein
Telefonanschluss sein müsse.

Rechtlich ist der Vermieter hier zu nichts verpflichtet. Aus Kulanz kann er die Kosten übernehmen. Die Minderung der Miete durch die Aufrechnung dieser Kosten muss der Vermieter nicht dulden.

Der liegt auch schon im

Kabelkanal, es fehlt nur die Dose. Diese wird der Mieter dann
morgen bekommen, zahlt der Vermieter. Aber die
Anschlussgebühren von der Telekom wird er nicht übernehmen.

Wo liegt das Problem, wenn die Leitungen vorhanden sind ? In einer Dose für ein paar EURO ?

Die für den Mieter kostengünstigere und schnellere Lösung,
wäre der Durchbruch von oben gewesen, da er eigentlich schon
weitgehend vorbereitet ist und nur noch ein Loch gefehlt hätte
und 7 m Kabel. Der Vermieter hätte nicht mal auf den Rückbau
gepocht.

Warum soll das Eigentum eines Anderen ( Wände ) beschädigt und von diesem auch noch geduldet werden, wenn die Voraussetzungen vorhanden sind, nur eben mehr kosten ? Der letzte Satz ist nun völlig unklar.

Wenn der Vermieter auf keinem Rückbau besteht, alles besprochen ist, was war dann das Problem dieser Diskussionen hier im Brett ? Denn die wichtigste Frage war doch wohl, ob die Leitung gelegt werden darf und nicht, wie es sich hier ergibt, wie man Geld spart.

Gruss Günter

Hallo Günter,
danke, dass Sie sich so viel Mühe gemacht haben. Die wichtigste Frage war, wer für die Leitung überhaupt zuständig ist und die ist damit geklärt. Natürlich spielt da auch das Geld mit, denn wer will seinem Vermieter was schenken.

Und vor allem ein Mieter, der immer noch nicht glaubt, dass eine Telefonleitung vorliegt, weil der Vermieter gegebenermassen ja kein Fachmann ist. Aber das zu klären ist jetzt Sache des Fachmanns, der vom Mieter beauftragt wurde.

LG Jutta