Hallo,
bei uns im Mietshaus gibt es folgendes Problem:
Person X ist eingezogen und möchte sich von Arcor ihren Telefonanschluss DSL 16.000 legen lassen, jedoch schaltet der Anbieter nicht, weil das vorhandene Telefonkabel zu alt ist und das Signal deshalb zu schwach in der Wohnung an kommt. Alle bisherigen Mieter hatten dort auch Telefon und Internet jedoch mit niedrigeren Bandbreiten.
Im Haus selber haben Mieter DSL 16.000 (wir z.B.)Im Flur wurden in den letzen Jahren durch ein Leerrohr viele neue Telefonkabel zu den Wohnungen verlegt (Auf Kosten der Mieter oder des Anbieters ist nicht mehr nachvollziehbar, jedoch nicht auf Kosten des Vermieters). In dieser Wohnung jedoch ist noch das alte, nicht richtig abgeschrimte Kabel. Im Mietvertag ist nirgends die Rede dass in der Wohnung definitiv DSL 16.000 verfügbar sei.
Person X möchte jedoch diesen Anschluss und verlangt vom Vermieter die gesamten Kosten für die Neuverlegung des Telefonkabels zu übernehmen. Laut Telekom und Acor sei dieser dazu verpflichtet vom Sammelpunkt im Keller bis zur Wohnung das Kabel zu verlegen. Stimmt das? Laut Elektriker entstehen dadurch Kosten von ca. 300 Euro
Meines Wissens nach besteht kein Anspruch auf eine 16.000er Bandbreite.
Allerdings hat der Vermieter mit dem Verlegen der Telefonleitung nix zu tun, das ist Job der Telekom. In meiner jetzigen Wohnung kann ich das Prozedere sogar an zwei Punkten Beschreiben: Beim Einzug als Telekomkunde hat die Telekom die Leitung vom Verteiler aus in die Wohnung gezogen. Abgegolten war der Spaß mit Begleichen der ohnehin üblichen Anschlussgebühr. (Allerdings wird die Leitung nur auf dem kürzest möglichen Weg über Putz bzw. auf dem einfachsten Weg bis zum nächsten Punkt in der Wohnung gelegt. Unter Putzarbeiten draußen, im Treppenhaus sowie innerhalb der Wohnung übernimmt die Telekom nur gegen Aufpreis) Beim zweiten Mal nicht mehr Telekomkunde ging es darum, eine zweite Leitung in die Wohnung zu bekommen. Hier hat der Fremdanbieter die Telekom beauftragt, diese Leitung zu legen. Kostenpunkt wieder nur die Anschlussgebühr.
Knackpunkte bei Mr. X dürfte im Zweifel die Leitungsstärke sein. Wenn DSL grundsätzlich möglich ist, nur mit geringerer Bandbreite von bspw. 2.000, dann besteht wahrscheinlich kein Anspruch gegen irgendwen. Wobei ich von Bekannten weiß, dass die Telekom auch dann tätig wird - voraus gesetzt allerdings, es geht um die eigenen Kunden.
der VM ist n i c h t verpflichtet, dem Mieter einen Telefonanschluss und/oder Internetanschluss zu liefern.
Er muss lediglich genehmigen, dass der Mieter die entsprechenden Leitungen in seine Wohnung verlegt, selbst wenn dafür in die Bausubstanz eingegriffen werden muss. Lediglich wenn erheblich umgebaut werden muss, muss der VM gefragt werden und sein Einverständnis in der Regel auch erteilen. Der Mieter hat ein Recht auf seine Kommunikationsfreiheit, der VM allerdings nicht die Pflicht die Kosten dafür zu übernehmen.