Telefonanschluss sperren lassen

Hallo,

mal angenommen, Kunde A hat bei Telekommunikationsgesellschaft B (nennen wir sie der Einfachheit halber „Belebom“) einen schon seit mehreren Jahren bestehenden Anschluss, der aufgrund „widriger Umstände“ zum falschen Zeitpunkt gekündigt wurde (da nicht das hauptsächliche Problem, finden diese sich weiter unten ausgeführt).

Wie könnte die Gesellschaft „B“ dazu aufgefordert werden, den Telefonanschluss unverzüglich zu sperren? Um’s noch etwas komplizierter zu machen: Die Wohnung, die die „B“ mit Telefon und Internet versorgt, ist eine nicht mehr durch A gemietete Wohnung (sie wird durch den Vermieter renoviert/saniert und ist deshalb dauerhaft jedem Hausbesucher zugänglich).

Selbstverständlich hat A die B bereits mehrfach telefonisch und schriftlich aufgefordert, „umgehend eine Sperre auf den Anschluss für ausgehende Verbindungen zu legen“. Die „B“ ist also nicht so einfach zu überzeugen, tatsächlich zu handeln… (Sonst wäre dieser „Fall“ ja viel zu einfach…)

Angenommen, der Anschluss würde verwendet werden: Wer ist für anfallende Kosten zuständig? Und was wäre, wenn er verwendet werden würde für eine Straftat (die zumindest einige „telefonische Anteile“ enthält)? Wie könnte sich A schützen, solange die B nicht handelt?

Und hier noch für diejenigen, die weiterlesen möchten, die „widirgen Umstände“, die eine solche Situation erst möglich machen könnten:
A entschließt sich umzuziehen (und denkt über einen Telefonanbieterwechsel nach). A ruft bei der „C“ (Conkurrenztelefongesellschaft) an, die natürlich darauf hinweist, dass man zunächst bei der „B“ den Kündigungstermin erfragen solle, um keine bösen Überraschungen zu erleben. A tut dies, ein Termin wird genannt. Zu diesem Termin wird gekündigt. Leider hat die Mitarbeiterin der „B“ wohl einen Fehler bei dem Termin gemacht. Vielleicht fällt ihr das auch sehr schnell auf. Zumindest macht sie keinerlei Vermerk über den Kundenkontakt. A hat mittlerweile den Vertrag bei der „C“ abgeschlossen, in der neuen Wohnung wird der Anschluss geschaltet - und A erfährt erst dann, dass die „B“ jetzt doch eine andere Kündigungsfrist (als die telefonisch genannte) zugrunde legt. Und so könnte es kommen, dass jemand einen Telefonanschluss in einer nicht mehr gemieteten Wohnung hat, aber auch keine Möglichkeit hat, einfach nur einen „Umzug“ des „B“-Vertrags durchzuführen…

Hallo,

Wenn A (eine Prrivatperson) B (die aktuelle Telefongesellschaft) anruft, dann gibt es auch einen Anrufsnachweis, schliesslich werden Telefondaten gespeichert.

Mein Onkel hatte mal so einen Fall gehabt…
Er ist sogar in ein anderes Bundesland gezogen, und sollte weiter den alten Anschluss zahlen in der alten Wohnung, wo inzwishcen schon andere Nachmieter waren.

Er schrieb ein Einschreibebrief mit Rückantwort, weil er so einen Beweis in der Hand hatte.

Er war auch „Telebom“ Kunde. Danach kündigte die Telebom rasch den Vertrag und forderte auch keine Nachzahlung mehr, von in der Zwischezeit, entstandenen Kosten.

Das beste ist immer, alles Schriftlich, per Einschreibebrief mit Rückantwort zu machen, so kann dann niemand sagen dass nichts erhalten wurde oder kein kontakt statt gefunden hat.

Ob dass, wie es mein onkel so gehandhabt hat, auch die Regel ist, dass man so immer alles einfach erledigen kann, um solch ein problem zu lösen, weiss ich leider nicht.

Aber ich hoffe zumindest etwas geholfen zu haben.

MfG

D-MAX

Ich verstehe zwar die Frage nicht, aber bei der Antwort ist einiges im Argen:

Wenn A (eine Prrivatperson) B (die aktuelle
Telefongesellschaft) anruft, dann gibt es auch einen
Anrufsnachweis, schliesslich werden Telefondaten gespeichert.

Nicht zwangsläufig. Wenn die Daten nicht für die Abrechnung benötigt werden, sind sie unverzüglich zu löschen:
http://dejure.org/gesetze/TKG/96.html

Er ist sogar in ein anderes Bundesland gezogen, und sollte
weiter den alten Anschluss zahlen in der alten Wohnung, wo
inzwishcen schon andere Nachmieter waren.

Solange der Vertrag nicht gekündigt ist, ist auch weiterzuzahlen. Egal, ob man in einem anderen Bundesland wohnt, in Takkatukkaland oder auf dem Mond.

Er schrieb ein Einschreibebrief mit Rückantwort, weil er so
einen Beweis in der Hand hatte.

Damit beweist man nur, daß man einen Brief an jemanden geschickt hat. Welchen Inhalts dieser Brief war, kann man nicht beweisen, weil man auch einen leeren Zettel oder eine Bananenschale verschickt haben könnte.

Das beste ist immer, alles Schriftlich, per Einschreibebrief
mit Rückantwort zu machen, so kann dann niemand sagen dass
nichts erhalten wurde oder kein kontakt statt gefunden hat.

Wie gesagt: ein Beweis ist das rosa Kärtchen nur dafür, daß man einen Brief(umschlag) an die betreffende Person geschickt hat - und wenn man die Karte zurückbekommt, kann man beweisen, daß der andere den Brief(Umschlag) auch erhalten hat. Was da zugerstellt wurde, kann man nicht beweisen. Es sei denn man schleppt einen Zeugen in die Post, vor dessen Augen man den Brief in den Umschlag steckt und diesen dann verschließt. Aber selbst diese Vorgehensweise hat Schwachstellen.

Er schrieb ein Einschreibebrief mit Rückantwort, weil er so
einen Beweis in der Hand hatte.

Damit beweist man nur, daß man einen Brief an jemanden
geschickt hat. Welchen Inhalts dieser Brief war, kann man
nicht beweisen, weil man auch einen leeren Zettel oder eine
Bananenschale verschickt haben könnte.

Wie sieht es aus mit einem Fax-Sendeprotokoll, bei dem zumindest die erste Seite ja oft genug mit abgedruckt wird. Kann so etwas als Beweis gelten?