Telefonanschluss wegen Umzug kündigen

Guten Tag,
ich werde zum 01.01. in die Wohnung meiner Freudin ziehen und meine Wohnung kündigen.

Bei meiner Freundin ist schon ein Telefon und DSL-Anschluss vorhanden. Ich bin bei 1&1 und habe einen Vertrag der jetzt seit 29 Monaten läuft. Ich habe nach dem Ablauf von 24 Monaten keine neue Hardware oder andere vergünstigungen erhalten. Habe also nix von der Vertragsverlängerung. Jetzt möchte ich kündigen, aber 1&1 will mich nicht aus dem Vertrag lassen.

Erfüllen die ihren Vertrag denn, wenn die mir den Anshcluss gar nicht zur Verfügung stellen können, weil di eLeitung bereits von der Telekom mit einem laufenden Anschluss belegt ist?

Danke für eure Hilfe
Björn

Erfüllen die ihren Vertrag denn, wenn die mir den Anshcluss
gar nicht zur Verfügung stellen können, weil di eLeitung
bereits von der Telekom mit einem laufenden Anschluss belegt
ist?

Natürlich werden die ihren Vertrag erfüllen und in der gemeinsamen Wohnung dann einen weiteren - Deinen - Anschluss schalten.
In der Regel sollte die dafür nötige weitere Doppelader verfügbar sein. Zur Not kommt der Anschluss nur unten in den Keller, neben dem Hauptanschluss, wenn das hausinterne Leitungsnetz nicht ausreicht.

Es gäbe natürlich die Möglichkeit, mittels eines ÜRUPS( Übernahme von Rechten und Pflichten) deinen Anschluss auf den deiner Freundin zu legen, was aber keinen Sinn macht,da du ja 1 & 1 und sie DSL (vermutlich Telekom)hat. Wenn dem so ist,kann deine Freundin vermutlich auch nicht aus dem Vertrag bei der Telekom, um mit dir bei 1 &1 einzusteigen, im Übrigen hat der Anbieter deiner Freundin diesen Port belegt und wird ihn nicht an 1&1 abgeben. Selbst wenn es so wäre, würde 1&1 den Port bei deiner Freundin nicht alleine nur für den Rest der MVLZ (vermutlich 7 Monate) behalten wollen, sondern deine Freundin zu einem 24 Monats-Vertrag drängen.
Somit bliebe dir nur eine außerordentliche Kündigung, nach der du laut AGB (vermutlich auch der AGBs von 1&1) für den Rest der MVLZ eine Gesamtsumme von 50% der monatlichen Grundgebühr im Voraus bezahlst.

Grüßle
Bernd Stephanny