Susanne wohnt zusammen mit ihrer Schwester bei den Eltern. Sie ist 19 Jahre alt. Susanne schliesst einen Telefonvertrag auf ihren Namen ab. Sie nutzt ihn zusammen mit den Eltern. Die Kosten dafür werden von Susannes Konto bezahlt. Genau 8 Monate später lernt Susanne den Mann ihres Lebens kennen und verlässt bei Nacht und Nebel die elterliche Wohnung. Per Internet hat sie veranlasst, das die Telefonrechnungen ab sofort vom Girokonto der Mutter per Lastschrift abgezogen werden. Die Mutter wusste davon nichts. Hat es aber geduldet, da sie den Anschluss mit der Familie ja auch weiterhin nutzten wollte.
Und sie wusste ja auch nicht wo sich ihre Tochter aufhielt. Weitere 7 Monate später hat Susanne dann den Telefonanschluss gekündigt. Daraufhin hat die Mutter die Lastschriften von ihrer Bank zurückbuchen lassen. Der Telefonabieter hat sich das Geld von Susanne wieder geholt. Bei der Kündigung hat sie dort natürlich ihre neue Adresse angegeben. 8 Monate nach der Kündigung hat Susanne ihre Mutter nun wegen unerlaubter Handlung verklagt und möchte die von ihr gezahlten Telefonrechnungen von ihrer Mutter erstattet haben.
Ein Fall der mit Sicherheit zum diskutieren anregt.
Gute Frage! Ich finde die Story spannend und bin schon sehr auf den Ausgang gespannt. Denn bei der persönlichen Diskusion gab es auch die unterschiedlichsten Sichtweisen. Bin halt auf weitere gespannt. Darum!
8 Monate nach der
Kündigung hat Susanne ihre Mutter nun wegen unerlaubter
Handlung verklagt und möchte die von ihr gezahlten
Telefonrechnungen von ihrer Mutter erstattet haben.
Ein Fall der mit Sicherheit zum diskutieren anregt.
Mich interessiert hier nur eines: Um wieviel Tausende von Euronen geht es denn bei der Klage überhaupt?
Nun ja… die Mutter könnte argumentieren, dass die sie nur zurückgegeben hat was ihr nicht so einfach hätte belastet werden dürfen weil keine Einzugserächtigung von ihr vorlag und die Anschlussinhaberin zur Zahlung verpflichtet ist.
Da sie schon vorher unentgeltlich dieses Telefon nutzen durfte könnte es der Tochter schwer fallen hier plötzlich einen Anspruch auf Zahlung an sie zu konstruieren.
Ob ausser Spesen nix gewesen für die Tochter gilt, wird letztendlich ja der Richter entscheiden.
Die Tochter ist haftbar für alles, da sie gegen geltende Rechtsvorschriften verstoßen hat.
Ein Telefonanschluß ist sinngemäß ein Mietvertrag
nach § 535 und folgende des BGB…
Daher finden sich auch in allen AGB der Telekommunikationsanbieter
sinngemäß folgende Vorschriften wieder:
1.Der Vertrag ist persönlich gebunden
2.Eine „Weitergabe“ des Anschlusses ist dem TK-Unternehmen schriftlich anzuzeigen…
Deswegen hat der Gesetzgeber auch ausdrücklich vorgeschrieben,das in Deutschland Telekommunikationsdienstleistungs-Verträge nur gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises abgeschlossen werden dürfen.
Mithin hat sich also der Rest des Fragebaumes erledigt…
Denn die Tochter hätte das TK-Unternehmen auf den Übergang der Nutzung hinweisen müssen…da sie das nicht getan hat,bleibt sie weiterhin verantwortlich…
Zweitens hat sie durch stillschweigende Duldung die Bezahlung der fälligen TK-Rechnungen durch ihre Mutter hingenommen…
Deswegen hat der Gesetzgeber auch ausdrücklich
vorgeschrieben,das in Deutschland
Telekommunikationsdienstleistungs-Verträge nur gegen Vorlage
eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises abgeschlossen
werden dürfen.
Ist das neu?
Mir ist persönlich mindestens ein Fall bekannt, bei dem die Aktivierung eines Prepaid-Vertrages (auch Prepaid ist ja ein Vertrag!) online ohne Dokumente ging.
Deswegen hat der Gesetzgeber auch ausdrücklich
vorgeschrieben,das in Deutschland
Telekommunikationsdienstleistungs-Verträge nur gegen Vorlage
eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises abgeschlossen
werden dürfen.