Hallo Max,
dieses Vorhaben wurde bereits rechtlich erklärt. Ich weiss nicht, wie Du Dich fühlen würdest, wenn Du jemand in einer WG anrufst und Dein Gespräch aufgezeichnet wird und jeder hören kann, was besprochen wird. Dies ist gegenüber einem Partner am Telefon, der nicht weiss, dass er abgehört oder sein Telefonat für Dritte zugänglich gemacht wird, nicht nur unter dem Begriff des Fernmeldegeheimnisses zu sehen, sondern neben einer groben Sittenwidrigkeit auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Anrufes.
Überlasst doch solche Mittel Organisationen wie der CIA, dem BND oder der früheren Stasi.
Die einzige reguläre Methode wäre, im Text des AB muss der Hinweis erfolgen "Ihre Gespräch wird aufgezeichnet und wird auch Unbefugten zugänglich gemacht. Wenn Sie damit einverstanden sind, sprechen Sie bitte nach dem Signalton " oder so ähnlich. Und wer direkt anruft muss hingewiesen werden, dass sein Telefonat mitgeschnitten werden soll oder jemand mithören wird und es muss zuerst das Einverständnis des Anrufers vorliegen. Erst dann darf mitgeschnitten oder mitgehört werden.
Ich würde mir dies verbeten und wenn ich im dienstlichen Bereich mitbekomme, dass jemand Gespräche mithören lässt oder den Lautsprecher ohne Nachfrage einschaltet, der muss mit Maßnahmen rechnen. Und ich empfehle es jedem, der solche Gesprächspartner haben könnte. Wobei, wenn es nicht sein muss, telefoniere ich mit solchen Gesprächspartnern einfach in der Zukunft nicht mehr. Und wenn etwas erforderlich ist, kann man mir das schriftlich vorlegen. Und unter Freunden ist ein solches Mittel des Telofonmitschnittes oder des Mithören lassens Dritter ohnehin ein Anlass, eine solche „Freundschaft“ umgehend zu beenden.
Gruss Günter