Telefonate aufnehmen?

Hallo,

wir wohnen in einer Wohngemeinschaft und haben folgendes Problem, es kommt immer wieder vor daß Gespräche geführt werden die nicht aller Meinungen gleich sind. Aus diesen Grund haben wir uns entschieden die Telefonate aufzunehmen, aber die große Frage wie?

Kann man an die Anlage oder vor dem Telefon ein Gerät anschließen, daß automatisch alle Gespräche aufnimmt? Wir sind für jeden Vorschlag dankbar.

Mit freundliche Grüße
WG
Max

Hallo,

erstaml, mitschneiden des telefongesprächs, ohne *ALLE* teilnehmer darüber zu informieren verstößt gegen das fernmeldegeheimnis, irgendwo im recht brett solltes du nähere auskünte bekommen können

technisch gehts auf mehrere arten (leider darf man telefone und hifi anlagen nicht direkt galvanisch kopplen, das waer am saubersten) aber so gehts:

mittel saugnapf micro und hochempfindlichem plattenspieler eingang einer hifi anlage (nach RIAA verzerrt natürlich)
oder über hochempfindlichem MIC eingang eingang einer hifi anlage

über soundkarte nur mit vorverstärker am mic eingang, die spule im saugnapf liefert kaum spannung

manche modem haben ne voice funktion die als wav datei aufzeichnet, aber frag vorher den hersteller, ob das auch während des gesprächs manuell geht, mein US Robotics win voice fax message modem (interne steckkarte) kann nur als anrufbeantworter aufzeichen und manuell AB geben, aber nich manuel mittem im normalen gespräch anfangen (die aufnahme) aber se hat nen lineout auf dem manuell zuschaltbar das telefon signal für kopfhöhrer und aktiv box verstärkt rauskommt, damit könnte ich in den linein meiner soundkarte…

ciao norbert

Hi Max,
auf die rechtliche Seite wurde ja schon hingewiesen. Aber machbar ist das mit jedem Anrufbeantworter der über eine Mitschnitt Funktion verfügt (meist die älteren Geräte mit Cassette).
Gruss Sebastian

Hallo Max,

dieses Vorhaben wurde bereits rechtlich erklärt. Ich weiss nicht, wie Du Dich fühlen würdest, wenn Du jemand in einer WG anrufst und Dein Gespräch aufgezeichnet wird und jeder hören kann, was besprochen wird. Dies ist gegenüber einem Partner am Telefon, der nicht weiss, dass er abgehört oder sein Telefonat für Dritte zugänglich gemacht wird, nicht nur unter dem Begriff des Fernmeldegeheimnisses zu sehen, sondern neben einer groben Sittenwidrigkeit auch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Anrufes.

Überlasst doch solche Mittel Organisationen wie der CIA, dem BND oder der früheren Stasi.

Die einzige reguläre Methode wäre, im Text des AB muss der Hinweis erfolgen "Ihre Gespräch wird aufgezeichnet und wird auch Unbefugten zugänglich gemacht. Wenn Sie damit einverstanden sind, sprechen Sie bitte nach dem Signalton " oder so ähnlich. Und wer direkt anruft muss hingewiesen werden, dass sein Telefonat mitgeschnitten werden soll oder jemand mithören wird und es muss zuerst das Einverständnis des Anrufers vorliegen. Erst dann darf mitgeschnitten oder mitgehört werden.

Ich würde mir dies verbeten und wenn ich im dienstlichen Bereich mitbekomme, dass jemand Gespräche mithören lässt oder den Lautsprecher ohne Nachfrage einschaltet, der muss mit Maßnahmen rechnen. Und ich empfehle es jedem, der solche Gesprächspartner haben könnte. Wobei, wenn es nicht sein muss, telefoniere ich mit solchen Gesprächspartnern einfach in der Zukunft nicht mehr. Und wenn etwas erforderlich ist, kann man mir das schriftlich vorlegen. Und unter Freunden ist ein solches Mittel des Telofonmitschnittes oder des Mithören lassens Dritter ohnehin ein Anlass, eine solche „Freundschaft“ umgehend zu beenden.

Gruss Günter