telefonaufzeichnungen sind ja eigentlich nicht erlaubt, es sei denn, der aufzuzeichnende gibt seine zustimmung.
angenommen, er tut das: darf dann das komplette gespräch aufgezeichnet werden oder nur der teil nach der zustimmung?
konkret: es existiert eine bandaufzeichnung, auf der nach einem kurzen dialog (der auch die frage nach der zustimmung beinhaltet) der anrufer sagt „ich starte jetzt die bandaufzeichnung“.
Und wie kann dann der Nachweis erbracht werden, dass man der
Aufzeichnung zugestimmt hat ?
guter einwand, aber: der anrufer könnte ja darauf hinweisen, daß das gesamte gespräch aufgezeichnet wird.
ein „ich starte jetzt die aufnahme“, obwohl die aufnahme ohne wissen des angerufenen schon läuft, ist aus meiner laienhaften sicht rechtlich nicht einwandfrei.
deshalb die frage.
(Vorgeplänkel)
„Sind Sie damit einverstanden, dass ich das Gespräch aufzeichne?“
„Ja.“
(Aufzeichnung beginnt)
„Dann beginne ich jetzt die Aufzeichnung. Noch einmal die Frage, Sie sind mit der Aufzeichnung dieses Gesprächs einverstanden, richtig?“
„Ja.“
Ich denke, falls der Aufzuzeichnende beim zweiten Mal mit „nein“ antwortet, müsste die begonnene Aufzeichnung wieder gelöscht werden.
Erst aufzeichnen und erst am Ende fragen, ob das in Ordnung geht, kann mE nicht erlaubt sein, as das unerlaubte Aufzeichnen eine Straftat nach § 201 StGB ist und es sich auch nicht um ein Antragsdelikt handelt. Das bedeutet, dass die Strafverfolgung nicht von der Zustimmung des Verletzten abhängt.
"§ 201 StGB - Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder
eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht." (Es folgen Absätze 2 bis 5)