Hallo!
Angenommen, jemand ruft mehrmals täglich über mehrere Wochen bei jemand anderem an und legt dann nach kurzer Zeit wieder auf, ohne etwas gesagt zu haben. Macht dieser Anrufer sich damit strafbar bzw. ist es verboten so etwas zu tun?
Danke und Gruß
Ulla
Kommt auf Deine Belästigungsgrenze an,wenn du dich belästigt fühlst ist es strafbar und wenn du wirklich wissen willst wer es ist,lass Dir von der telekom eine Fangschaltung einrichten und ein anruf genügt und schon weiß man wer es war.
Mach Dich mal bei der Telekom schlau.
Tel.0800-3301000(kostenlos)
Liebe Grüße
Moien
Macht dieser Anrufer sich damit strafbar
ja.
cu
Hallo Aileen,
ja, an die Fangschaltung hatte ich auch schon gedacht. Die kostet allerdings bei meinem Telefonanbierter 50 €, da wollte ich vorher gern wissen, ob ich dann auch eine rechtliche Handhabe hab. Nicht, dass ich eine Anzeige machen will und mich die Polizei auslacht…
Grüße
Ulla
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Damit hast du auf alle fälle etwas in der Hand.
Die Polizei lacht dich nicht aus, es macht dir doch angst.
Handele am besten gleich.Halt uns auf dem laufenden.
Libe Grüße
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Nahmd!
Moien
Macht dieser Anrufer sich damit strafbar
ja.
welchen Vergehens?
Servus!
Macht dieser Anrufer sich
damit strafbar bzw. ist es verboten so etwas zu tun?
Eine Strafbarkeit könnte eventuell wegen Nötigung vorliegen. Bekämpft werden solche Verhaltensweisen aber besser im zivilrechtlichen Eilverfahren nach dem Gewaltschutzgesetz.
Hallo Ulla,
die einzige Straftat, die bei Telefonterror vorliegen kann, ist Körperverletzung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Anrufer beispielsweise mehrfach nachts anruft. In solchen Fällen sind gesundheitliche Schäden möglich (Angstzustände etc.).
eine Trillerpfeife wirkt hier manchmal Wunder!
eine Trillerpfeife wirkt hier manchmal Wunder!
Ja, vor allem wenn der Anrufer (der ja u. U. gar nicht der richtige ist, sondern nur ein Freund, der nicht gleich anfing zu sprechen) dann einen Hörsturz bekommt und den Trillerer auf Schmerzensgeld verklagt. Sorry, aber die Sache mit der Trillerpfeife ist nur dann entfernt ratsam, wenn man zweifelsfrei einen Belästiger dran hat, und auch dann würde ich lieber die Fangschaltung wählen. Bei einem „Sofort-Aufleger“ ist das Risiko viel zu groß.
Ich arbeite nebenbei bei einer Telefon-Auskunft. Da hatte abends mal jemand in einem Hotel Langeweile und hat bei der Auskunft angerufen und der Kollegin ins Ohr getrillert. Die hat seitdem einen Tinnitus und freut sich über reichlich Schmerzensgeld, welches sie aber nur wenig über das Pfeifen im Ohr wegtröstet.
Gruß,
Myriam
Trillern und nicht ernst nehmen
Hallo Ulla,
den Vorschlag mit der Trillerpfeife finde ich gut, damit habe ich auch schon sehr gute Erfahrungen gemacht. Du muß ja nicht sofort reinblasen, sondern wartest erst einen kurzen Moment, ob sich jemand meldet. Das Risiko, damit jemanden Falschen zu terffen, halte ich für sehr gering. Und wenn Dich ein Bekannter anruft und nicht in der Lage ist, sich zu melden - tja, dann ist er selbst schuld und sollte sich hinterher nicht beschweren.
Wichtig ist auf alle Fälle, daß Du nicht mehrfach und mit steigender Stimmlage nachfragst „wer ist denn da, so melden sie sich doch“ - oder so ähnlich. Damit signalisierst Du dem Anrufer nur, daß er sein Ziel erreicht. Ein kurzes Trillern oder ein gelangweiltes „na dann eben nicht“ nehmen ihm viel schneller den Spaß. Ein Anrufbeantworter leistet in solchen Fällen auch gute Dienste. Der Anrufer ist die Gebühren los und Du hast Dich nicht einmal bewegt. Ich hatte mal jemanden, der immer wieder hintereinander anrief. Da hab ich mich kurz vor’s Telefon gestellt und den Hörer immer nur kurz angehoben und wieder aufgelegt. Vor meinem geistigen Auge sah ich seinen Gebührenzähler ticken. Nach 10 Mal hatte er keine Lust mehr und es war Ruhe.
Eine Fangschaltung würde ich nur in wirklich schlimmen und hartnäckigen Fällen in Erwägung ziehen - das kostet schließlich Dein Geld und Deine Zeit.
Grüße
Gordie
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eine Trillerpfeife wirkt hier manchmal Wunder!
… das Problem ist nur, dass dieses Spielchen zu zweit gespielt werden kann …
Gruß, Eillicht zu Vensre