Telefoncoaching gegen Spende möglich?

Hallo zusammen,

wie seht ihr die Sachlage, wenn jemand neben seinem Hauptberuf über eine Website für Telefoncoaching werben und ein bis zwei Klienten in gewissen Abständen coachen möchte?
Das das dann also nur in sehr geringem Umfang.

Und wenn jemand damit also auch nicht groß Geld verdienen, sondern nur eine Aufwandsentschädigung bekommen möchte.

Die Idee wäre, um das Ganze nicht anmelden zu müssen, den Dienst dann kostenlos anzubieten, mit dem Zusatz „ich freue mich über eine Spende“.
Oder „Sie entscheiden, ob und wieviel Sie etwas spenden“.

Was haltet ihr davon? Ist das ganze rechtlich halt- und tragbar?
Oder was müsste anders gemacht werden?

Hallo,

wie seht ihr die Sachlage, wenn jemand neben seinem Hauptberuf
über eine Website für Telefoncoaching werben und ein bis zwei
Klienten in gewissen Abständen coachen möchte?
Das das dann also nur in sehr geringem Umfang.

Sofern dies nicht im direkten Wettbewerb mit dem derzeitigen Arbeitgeber ist, zudem in der Freizeit, wäre es vertretbar.

Und wenn jemand damit also auch nicht groß Geld verdienen,
sondern nur eine Aufwandsentschädigung bekommen möchte.

Eine Aufwandsentschädigung wäre ja nur der Ersatz von Arbeitslohn, der verloren geht, weil man die Nebentätigkeit ausübt, das ist keine gute Regelung und lässt zu viele Interpretationen offen.

Die Idee wäre, um das Ganze nicht anmelden zu müssen, den
Dienst dann kostenlos anzubieten, mit dem Zusatz „ich freue
mich über eine Spende“.

Da dürfte es vermutlich „Dutzende“ von Abmahnungen der Mitbewerber hageln, denn dies verstößt eindeutig gegen UWG-Bestimmungen.

Oder „Sie entscheiden, ob und wieviel Sie etwas spenden“.

Für Spenden benötigt man eine Bescheinigung, es sei denn, man möchte den in Rechnung zu stellenden Betrag an eine Spendenorganisation abtreten, aber dann arbeitet man umsonst.

Was haltet ihr davon? Ist das ganze rechtlich halt- und
tragbar?

Nein.

Oder was müsste anders gemacht werden?

Dem Kunden Rechnungen stellen, was sonst?

si

Hallo,

danke für die Antwort.

Heißt das, das wäre dann eine freiberufliche Tätigkeit, die
nebenberuflich ausgeführt würde?
Muss dann der Arbeitgeber informiert werden und zustimmen?
Und das ganze dann auf Nachfrage gegen ein Honorar.

Grüße