Bei dem Bezug einer neuen Mietswohnung ist augenscheinlich ein Telefonanschluss bzw. Dose vorhanden.
Nach dem Versuch den Anschluss freizuschalten sagte der Techniker das erst mal ein neues Kabel verlegt werden muss, ansonsten könne er nichts machen da in der Dose kein Signal ankommmt.
Wer trägt denn da jetzt die Kosten? Der Telefonanbieter tut es nicht, der Vermieter will auch nicht. Der Anschluss war aber doch schon mal da. Kann man dann nicht erwarten das es auch funktioniert?
Bei dem Bezug einer neuen Mietswohnung ist augenscheinlich ein
Telefonanschluss bzw. Dose vorhanden.
Nach dem Versuch den Anschluss freizuschalten sagte der
Techniker das erst mal ein neues Kabel verlegt werden muss,
ansonsten könne er nichts machen da in der Dose kein Signal
ankommmt.
Dies könnte allerdings auch andere Gründe haben. z.B. dass die Verbindung zu der Telefonanlage (vermutlich im Keller) nicht besteht.
Dann ist kein neues Kabel erforderlich.
Wer trägt denn da jetzt die Kosten? Der Telefonanbieter tut es
nicht, der Vermieter will auch nicht. Der Anschluss war aber
doch schon mal da. Kann man dann nicht erwarten das es auch
funktioniert?
Vielleicht war es der falsche Techniker.
Ähnliches ist mir auch schon einmal passiert. Telefon-Techniker konnte kein Signal erkennen. Dass der Anschluss an der Telefonanlage geändert werden muss, war ihm nicht bekannt. Auch so etwas gibts.
Hallo !
Doch,kann man erwarten(vom Vermieter).
Wenn es eine Telefonsteckdose hat dann muss man m.E. davon ausgehen,die Wohnung ist entsprechend vorbereitet und nach Anmeldung auch in Betrieb zu nehmen.
Es kann einfach eine Unterbrechung der Zuleitung geben, die Innenleitungen sind aber nicht mehr Sache der Telekom,deren Anschluss endet an einem Verteiler im Keller.
So wäre es übrigens auch beim Kabel-TV.
MfG
duck313
erstmal Dose abschrauben
Bei dem Bezug einer neuen Mietswohnung ist augenscheinlich ein
Telefonanschluss bzw. Dose vorhanden.
Der VM hat die Mietsache während der Mietzeit zu gewähren und in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und zu erhalten.
Wenn die Telefondose zum Gebrauch mit übergeben wurde, ohne dass der Defekt im Übergabeprotokoll erfasst oder dem M in sonstiger Weise der Defekt bekannt war, liegt ein Sachmangel vor.
Nach dem Versuch den Anschluss freizuschalten sagte der
Techniker das erst mal ein neues Kabel verlegt werden muss,
ansonsten könne er nichts machen da in der Dose kein Signal
ankommmt.
D.h. nicht, dass das Kabel nicht vorhanden sein kann. Auch Techniker, gerade die, welche zum Paketpreis oder Inkl. anfahren, um den neuen Anschluss freizuschalten, stehen unter Verkaufsdruck. Heute geht es nur noch um die Kohle, welche dem Kunden abgeknöpft werden soll.
Manche ausziehenden Mieter kappen die Leitungen in der Dose, da der Anschluss erst später in die neue Wohnung nachzieht. Damit soll vermieden, dass ein anderer Zutrittsberechtigter, auch der Nachmieter, nicht auf dessen Kosten Telefongebühren produziert.
Natürlich kann das Kabel auch am Hausverteiler abgeklemmt sein oder tatsächlich ein Leitungsbruch vorliegen. Dies kann aber ein Techniker herausfinden.
Wer trägt denn da jetzt die Kosten?
Kommt drauf an. Entweder der VM oder der M. Siehe oben.
Der Telefonanbieter tut es nicht,
Muss er auch nicht, da er die Leitung in der Wohnung voraussetzt. Jedenfalls tut er es nicht kostenlos.
der Vermieter will auch nicht.
Wenn der VM den Mangel übergeben hat und klar war, dass der M dies selbst löst, dann muss der VM das auch nicht bezahlen.
Der Anschluss war aber doch schon mal da.
Kann man dann nicht erwarten das es auch funktioniert?
Das darf man, es sei denn es ist bekannt als defekt.
MfG
Dann liegt wohl klar ein Sachmangel vor. Vom Hauptverteiler geht ein Signal aus kommt aber nicht in der Dose an. Kabel sind angeschlossen. Da muss ein Fachmann ran und wer dafür aufkommt sollte demnach ja geregelt sein.
Danke für die Antwort, war sehr hilfreich.
MfG
Hallo,
das Bereitstellen einer Telefonanschlussdose ist nicht Pflicht des VM, wenn nicht ausdrücklich mietvertraglich vereinbart.
Er muss lediglich dafür sorgen, dass sich der Mieter einen Anschluss setzen lassen könnte…das Signal also bis in Haus kommt.
Dies ist offenbar gegeben.
Siehe dazu auch:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefo…
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/telefonanschluss.htm
Gruß
M.
Sofern der Telefonanschluß nicht vertraglich mitvermietet wurde, habt ihr nur eine Telefondose übernommen.
Der VM haftet weder für Bereitstellung noch Funktionstüchtigkeit eines Telefonanschlussen, den sich (irgend) ein Vormieter auf eigene Kosten mal hat legen lassen.
G imager