Telefonflatrate nicht kündbar

Hallo,

angenommen, Kunde A hat bei Kabel Deutschland vor fast einem Jahr die Option „Internet & Telefon 6 plus“ gebucht. Dieses Paket beinhaltet: 6 MBit/s Internetflatrate und Festnetz-Telefonflatrate.

Weiter angenommen: A hat inzwischen eine Festnetz-Telefonflatrate für sein Handy (anderer Anbieter). Nun möchte A seine Festnetzflatrate bei Kabel Deutschland (fristgerecht) kündigen (die Telefonoption soll also auf einen Minutentarif umgestellt werden), da dies günstiger ist.

A hat vor einem Monat ein Schreiben mit diesem Wunsch abgeschickt. Bis heute keine Reaktion. Nach einem Anruf bei der Hotline stellt A fest: Schreiben kam durchaus an. Man teils A aber mit: die günstigere Option ohne Festnetzflatrate (die es damals auch schon gab) ist nur Neukunden buchbar.

Kunde A stellt fest:

  1. Kunde A wird hingehalten, indem man ihm erst auf tel. Nachhaken Auskunft gibt
  2. Einmal abgeschlossen und für immer gefangen. Wenn die Aussage stimmt, kann A kündigen, 3 Monate ohne Telefon/Internet sein, um dann als Neukunde günstiger einzusteigen.

Muss Kunde A das hinnehmen?

Ajo

Muss Kunde A das hinnehmen?

Sollte denn der Anbieter hinnehmen müssen, dass der Kunde einen Vertrag, den er unterschrieben hat und der (meist, also wohl auch hier) eine Festlaufzeit beinhaltet, nicht mehr erfüllen braucht, weil er es ich anders überlegt hat?

Sollte Kunde A hinnehmen müssen, dass sein neuer Anbieter der Festnetz-Telefonflatrate für sein Handy den Vertrag einfach mal so vor Zeitablauf nicht mehr erfüllt, weil er einen anderen Kunden gefunden hat, der ihm lieber ist?

Gruß
Dea

Hallo,

  • wie in der Frage beschrieben: Kündigt A fristgerecht (also nicht einfach so, wann es ihm gerade passt)
  • die Handysache ist im Grunde nicht relevant (Fakt ist, dass Kunde A bei K. Deutschland einen Festnetzanschluss mit Flatrate für Festnetzgespräche besitzt, die ja nicht mehr benötig wird)

Ajo

  • wie in der Frage beschrieben: Kündigt A fristgerecht (also
    nicht einfach so, wann es ihm gerade passt)

Gibt der Vertrag denn ein Künigungsrecht her? Dann ist doch alles ok. A zahlt einfach nach Fristablauf nicht mehr.

  • die Handysache ist im Grunde nicht relevant (Fakt ist, dass
    Kunde A bei K. Deutschland einen Festnetzanschluss mit
    Flatrate für Festnetzgespräche besitzt, die ja nicht mehr
    benötig wird)

Das nicht Benötigen ist aber an sich kein Kündigungsgrund. Wie geagt, A kann nur kündigen, wenn der Vertrag ein solches Recht begründet. Wenn ja, braucht A ja nicht mehr zahlen.

Gruß
Dea

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Ich glaube, das Kernproblem ist:

  • Kunde A will sein Gesamtpaket kündigen (die Frist wäre ja gewahrt)
    und durch ein ähnliches ersetzen
  • dieses neue Paket ist jedoch gemäß Anbieter nur für Neukunden zulässig

Fraglich ist also: Ist diese Einschränkung „nur für Neukunden“ zulässig?

Ganz einfache Antwort: ja. So sind die Preise bei diesen Unternehmen nun einmal kalkuliert, und nur so funktionieren sie.

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Hallo.
Kunde A kann seinen Vertrag fristgemäss kündigen. Fristen stehen im Vertrag. Kündigung mit Einschreiben und Rückantwortschein als Beweis. Die Mühe und die Kosten sollte Kunde A sich machen. Dann kann Kunde A, der es dann nicht mehr ist, neu einsteigen, egal wo und wie.
Aber: was ist eine Festnetzflatrate für Handy?
Gruss Peter

Hallo,

Für den Anbieter zählt jemand als Neukunde, wenn dieser mind. 3 Monate kein Kunde war. Das würde für Kunde A bedeuten: kündigte er, müsste er Monate Warten – ist das zulässig?

Mit „Festnetzflatrate fürs Handy“ war gemeint: Flatrate für Festnetzanrufe vom Handy aus. Aber dies ist im Grunde irrelevant (siehe andere Antworten im Thread)

Ajo

Hallo,

Für den Anbieter zählt jemand als Neukunde, wenn dieser mind.
3 Monate kein Kunde war. Das würde für Kunde A bedeuten:
kündigte er, müsste er Monate Warten – ist das zulässig?

Hi,

die Antwort hast Du doch schon bekommen: Ja, es ist zulässig.

Gruß
Tina

Danke

Schade, aber Danke für die Auskunft

Anmerkung als Fazit
Hallo,

angenommen, Kunde A ruft noch mal penetrant beim Anbieter an, wo denn der Passus stehe, dass der andere Tarif nur für Neukunden gelte. Und angenommen der Hotliner meint dann, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt haben müsse, denn es ginge nur um die günstigeren Einsteigerpreise für Neukunden, auf die Kunde A ja gar nicht bestanden habe.
… dann wäre das doch eine feine Sache und im Grunde hat man doch das Recht, die aktuellen Tarife zu buchen, sofern man die Kündigungsfrist wart.

Wie auch immer… Das nur als Gute-Nacht-Nachricht :smile:

Ajo

Hallo,

… dann wäre das doch eine feine Sache und im Grunde hat man
doch das Recht, die aktuellen Tarife zu buchen, sofern man die
Kündigungsfrist wart.

Es herrscht Vertragsfreiheit, soll heißen so wie Kunde A sich frei entscheiden kann, ob/zu welchem Unternehmen U er geht kann auch U frei entscheiden, ob ein Vertrag mit A - zu welchen Konditionen auch immer - zustande kommen soll.
A hat also das Recht, alles zu buchen was er will und U hat das Recht alles ohne Angabe von Gründen anzunehmen oder auch abzulehnen.

Es besteht - mit der Ausnahme es ist im bestehenden Vertrag so geregelt - kein Anrecht seitens A gegenüber U auf irgendeinen Optionswechsel. A hat das Recht der Kündigung wie im Vertrag festgeschrieben, alles darüber hinaus ist Verhandlungssache! Sagt U Tarif gilt nur für Neukunden, hat A Pech, wenn nicht, hat A Glück.

Anton