Telefongebühren während der Garantiezeit

Hallo,
während der Garantiezeit ist der PC sechs Mal zur Reparatur gesandt worden. Hierzu musste jedes Mal telefonisch mit der Firma Kontakt aufgenommen werden, bevor der PC zur Fa. gesandt werden konnte. Da man nicht sofort mit einem Techniker verbunden werden konnte (Warteschleife), wurde eine Gebühr von 14 Cent pro Minute berechnet. Die Kosten liegen im zweistelligen Bereich!
Sind Kosten der Telefonate, die sich ausschließlich auf Garantiearbeiten beziehen, vom Endverbraucher zu entrichten?
Sind solche Kosten in der Garantiezeit für den Endverbraucher kostenfrei und somit vom Hersteller zu tragen?
Können diese Kosten dann zurückgefordert werden?
Für die entsprechende Hinweise danke für die Unterstützung.
Bernhard

Hallo,
Wie sind denn die Garantiebedingungen?

LG
Der Kater

Hallo Mikesch
in den AGB steht unter § 7 Gewährleistung

(1) Mängel bezüglich des Produkts muss der Besteller der xxxx AG (Name geändert)mitteilen. Nach der Mängelanzeige wird das Produkt auf Kosten der xxxx AG an diese übersandt.

(2) Die Gewährleistung der xxxx AG richtet sich nach §§ 433 ff. BGB. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und die xxxx AG ist berechtigt, das Produkt nach ihrer Wahl zu reparieren oder kostenfreien Ersatz zu stellen.

(3) Die xxxx AG übernimmt keine Gewährleistung für die gewöhnliche Abnutzung der Ware sowie Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung entstanden sind.

Weiter Ausführungen sind der AGB des Unternehmens nicht ausgeführt.
Auf Kosten, die durch Telefonate entstehen wird nicht hingewiesen. Diese Mängelmeldungen können nur über die kostenpflichtige Hotline erfolgen.

Jetzt bin ich verwirrt. Reden wir über Gewährleistung oder Garantie?

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Hallo Mikesch,

Die Garantiebedingungen dieser Fa. verpflichtet den Kunden, über eine kostenpflichtige Hotline eine Gewährleistung anzumelden, obwohl der Kunde immer in die Warteschleife für längere Zeit verbleibt.
Es sieht wohl so aus, dass der Endverbraucher die Kosten nicht geltend machen kann, obwohl ich schriftlich die Zusage erhalten habe, dass eine Prüfung durchgeführt wird, wenn die Rechnungen eingereicht wird.
Meine Anfrage ist dahingehend, ob ein Kunde bereits positive Erfahrung gemacht hat.
Sollte ich Erfolg mit meiner Eingabe bei der Fa. M. haben, werde ich es öffentlich über dieses Forum machen, wenn Bedarf besteht.
Für die Unterstützung danke.
Bernhard
Garantie: 1…2…3…
4. Service Hotline
Vor Einsendung des Gerätes an Fa.M. müssen Sie sich über die Service Hotline oder das Fa.M. Service Portal an uns wenden. Sie erhalten insoweit weitergehende Informationen, wie Sie Ihren Garantieanspruch geltend machen können.

Die Inanspruchnahme der Hotline ist kostenpflichtig.

Hallo,

Die Garantiebedingungen dieser Fa. verpflichtet den Kunden,
über eine kostenpflichtige Hotline eine Gewährleistung
anzumelden, obwohl der Kunde immer in die Warteschleife für
längere Zeit verbleibt.

Sorry, aber offensichtlich bist Du Dir über die Unterschiede zwischen Gewährleistung und Garantie in keiner Weise im Klaren. Lies doch bitte mal faq:1152 zu diesem Thema.

Es sieht wohl so aus, dass der Endverbraucher die Kosten nicht
geltend machen kann, obwohl ich schriftlich die Zusage
erhalten habe, dass eine Prüfung durchgeführt wird, wenn die
Rechnungen eingereicht wird.

WENN es sich tatsächlich um Sachmangelhaftung handeln würde, sähe ich das anders. Ich bezweifle aber, dass es darum geht, das ganze sieht für mich hier eher nach Garantie aus. Und da kann das - je nach Garantiebedingungen - tatsächlich so sein.
Gruß
loderunner