Ich erhielt eine SMS von simyo ich solle um eine Abschaltung zu vermeiden mein Guthaben - immerhin noch 3,81 - aufstocken.
Ich habe von ähnlichen Fällen mal beiläufig irgendwo gelesen, finde die Stelle aber nicht wieder.
Wer kann Hinweise geben?
Ich erhielt eine SMS von simyo ich solle um eine Abschaltung zu vermeiden mein Guthaben - immerhin noch 3,81 - aufstocken.
Ich habe von ähnlichen Fällen mal beiläufig irgendwo gelesen, finde die Stelle aber nicht wieder.
Wer kann Hinweise geben?
Hallo JeanZ,
das ist grundsätzlich richtig. Es gibt ein Aktivitätsfenster, nachdem Guthaben verfällt.
Es ist auch egal wieviel Guthaben (da haben manche Leute ganz andere Beträge) noch da ist. Wie lang dieses Fenster ist (meistens 3 oder 6 Monate) hängt vom Anbieter ab und ich weiß nicht wie lang das bei simyo ist. Das findest Du aber in den Agb´s.
Das Geld verlierst Du aber nicht, sondern simyo muss es Dir erstatten, wenn Du dich darum kümmerst.
Wenn Du aber tatsächlich die Karte aktiv halten willst, was ja wenn Du sie seit so lange Zeit nicht benutzt hast, vielleicht garnicht sinnvoll ist, musst Du tatsächlich dein Guthaben wieder aufladen.
Ich hoffe ich konnte helfen,
Januschka
Hallo JeanZ,
bei der Prepaidkarte von simyo hast du ein Aktivitätszeitfenster von 12 Monaten nach jeder Aufladung. Den Hinweis hierzu findest du in den AGB (die du natürlich gelesen hast) unter Punkt 6. Du kannst nach den 12 Monaten noch 2 weitere Monate angerufen werden, aber nicht mehr abgehend telefonieren. Wenn du die simyo SIM-Karte wieder mit 15,00 EUR auflädst, erhälst du damit wieder 12 volle Monate Zeit. Deine 3,81 EUR sind natürlich nicht verloren: wenn du nicht auflädst und deine Nummer nach den weiteren 2 Monaten erlicht, kannst du dir auf Anfrage das Restguthaben erstatten lassen.
Tipp: Bei weiteren Fragen an den Service von simyo wenden unter 01805454455 oder eMail an [email protected]
Achtung: viele andere Anbieter haben Zeitfenster von nur 6 Monaten!
Frostige Grüße vom Eisbaer
Mit dieser Art der Zwangsaufladung will man verhindern, dass Karten irgendwo versauern ohne genutzt zu werden.
Es gibt dazu zwei Urteile:
Landgericht München I, Urteil vom 26.01.2006 [Aktenzeichen: 12 O 16098/05]
Oberlandesgericht München, Urteil vom 22.06.2006 [Aktenzeichen: 29 U 2294/06]
Es ging in den Urteilen jeweils gegen einen Münchner Netzbetreiber. Hintergrund war, dass eine wie eine Mindestumsatzverpflichtung wirkende Zwangsaufladung unzulässig ist, wenn sie nicht ausdrücklich als solche ausgewiesen, sondern nur in den AGBs erwähnt wird. Eine derartige Verschleierung von Kosten verstößt gegen das Transparenzgebot für AGBs.
Soweit ich das verstehe, hat sich das Gericht also nicht gegen eine Zwangsaufladung ausgesprochen, sondern angemerkt, dass eine wie ein Mindestumsatz wirkende regelmäßige Zwangsaufladung in der Tarifübersicht auch ausdrücklich so benannt werden muss.
In den Tariftabellen von Simyo ist diese Aktivitätsfenster genannte Zwangsaufladung leider expliziet aufgeführt. Damit entspricht sie den Vorgaben dieser Urteile.
Meine Empfehlung: Such’ Dir einen Anbieter, der derartige Zwangsaufladungen nicht betreibt.