Telefongespräch bei U-Haft

Hallo,
Ich suche einen Freund. Die einzige Person, die mir Auskunft geben kann, sitzt in Untersuchungshaft wegen Verdacht auf Drogenschmuggel. Ich habe nun die Telefon-Nummer dieser Haftanstalt. Da ich nicht weiß, ob mein Freund irgendetwas damit zu tun haben könnte (glaub ich, hoff ich nicht…) und ich sein Asylverfahren nicht gefährden möchte, hab ich folgende Fragen:

  1. Kann ich mit der Person in U-Haft überhaupt ein privates Gespräch führen?
  2. Muß ich den Grund meines Anrufes nennen?
  3. Wird das Gespräch mitgehört und kann es somit evtl. zum Nachteil für die Person werden?
    Etwas kompliziert.
    Würde mich sehr über Infos freuen!
    Gruß Sora

Hallo,

  1. Kann ich mit der Person in U-Haft überhaupt ein privates Gespräch führen?

Nein. Nur Anwalt oder mit dem Verfahren betraute (Staatsanwalt, Richter) können anrufen. Das gleiche gilt für ausgehende Anrufe. §126a StPO regelt solche Einschränkungen, die z.B. auch den Briefverkehr betreffen (der wandert über das zuständige Gericht, bei Privatsachen).

  1. Wird das Gespräch mitgehört und kann es somit evtl. zum Nachteil für die Person werden?

Wenn telephoniert werden darf, darf theoretisch nicht abgehört werden. Wie die Praxis in Einzelfällen bei Telephonaten zwischen Anwalt und Mandant aussieht vermag ich nicht zu beurteilen.

Gruss
Enno