Hallo liebe Experten,
darf ich eigentlich Telefongspräche, die ich selber führe aufzeichnen und aufbewahren? In welchem Maße, welche Ausnahmeregelungen und Gesetze gelten hierfür?
Danke und viele Grüße
Marcel
Hallo liebe Experten,
darf ich eigentlich Telefongspräche, die ich selber führe aufzeichnen und aufbewahren? In welchem Maße, welche Ausnahmeregelungen und Gesetze gelten hierfür?
Danke und viele Grüße
Marcel
Ist erlaubt, wenn…
Hallo Marcel,
darf ich eigentlich Telefongspräche, die ich selber führe aufzeichnen und aufbewahren? In welchem Maße, welche Ausnahmeregelungen und Gesetze gelten hierfür?
Du darfst es nur dann tun, wenn alle Beteiligten Ihr Einverständnis dazu erklärt haben, ansonsten liegt u.U. ein Verstoß gegen Paragraph § 201 StGB (Strafgesetzbuch) vor:
" Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
[…]
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."
Ausnahmen ergeben sich bei bestimmten Geschäftszwecken, siehe BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) §28, Absatz 1:
" Datenspeicherung, -übermittlung und -nutzung für eigene Zwecke
(1) Das Speichern, Verändern oder Übermitteln personenbezogener Daten oder ihre Nutzung als Mittel für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke ist zulässig im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses mit dem Betroffenen, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluß der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt[…]"
zum vollständigen Text siehe hier:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/__28.html
Nach BDSG §33 besteht die schon o.g. Benachrichtigungspflicht:
" Benachrichtigung des Betroffenen
Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen. […]
Auch hier gibt es einige wenige Ausnahmen, siehe hier:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/bdsg_1990/__33.html
Viele Grüße
Diana