Hallo,
es gibt hier unterschiedliche Ansatzpunkte, je nachdem, was Inhalt der Telefonanrufe ist.
Handelt es sich um Werbung, für die man vorab keine Einwilligung erteilt hat, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur und eine Meldung beim Verbraucherschutz sicherlich eine geeignete Maßnahme.
Außerdem kann man - rein rechtlich - von jedem gewerblichen Anrufer Auskunft über das hinter dem Anruf stehende Unternehmen, insbesondere Anschrift zum Widerruf einer eventuell erteilten Einwilligung in Werbeanrufe verlangen. Ob sich der Anrufer daran hält, steht auf einem anderen Blatt Papier.
Hat man eine solche Anschrift, kann man Auskunft über Art und Umfang der zur Person gespeicherten Daten, deren Löschung, oder soweit das Unternehmen gesetzliche Aufbewahrungspflichten zu beachten hat, die Sperrung der Daten verlangen. Löschung und/oder Sperrung sollte man sich schriftlich bestätigen lassen.
Anders verhält es sich, wenn es sich um Anrufe im Rahmen eines bestehenden Vertragsverhältnisses oder auch ein Inkassounternehmen handelt, das - ggf. auch nur behauptete - Forderungen eintreibt.
Hier sollte man darauf hinweisen, dass man am Telefon keine Auskünfte erteilen wird und darum bitten, die jeweilige Anfrage schriftlich zu stellen. Insbesondere bei Inkassounternehmen sollte man, bevor man sich telefonisch zu irgendetwas äußert auf einer schriftlichen Forderungsaufstellung bestehen.
Grundsätzlich spricht zwar nichts dagegen Dinge am Telefon zu klären, schließlich ist häufig angenehmer als mit unpersönlichen Briefen- Andererseits sollten die Fakten vor einem Telefongespräch geklärt sein. Außerdem macht es Sinn, einen festen Termin für ein Telefonat zu vereinbaren, damit man sich darauf einstellen kann und nicht völlig unvorbereitet mit Forderungen oder Vertragsverhandlungen konfrontiert und ggf. überfordert wird.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
Viele Grüße
Bernhard Kelz