Telefonieren als Fußgänger

Dass das telefonieren mit einem Mobiltelefon beim Auto- und Fahrradfahren nicht erlaubt ist, ist ja mittlerweile bekannt. Aber gilt dies auch für Fußgänger?

In § 23 StVO ist geregelt, daß Fahrzeugführer und Radfahrer während der Fahrt nicht telefonieren dürfen.

Wie soll man denn einem Fußgänger das Telefonieren verbieten? Soll man dann, wenn das Handy klingelt, erst bei jemandem an der Tür klingeln und fragen, ob man mal kurz zum Plaudern auf seinen Grundstück rumstehen darf? :smile: Wo dürfte man dann noch telefonieren außer in der eigenen Wohnung oder stehend auf dem Gehweg.

PS: Falls das Gesetz für die Autofahrer auch für Fußgänger gilt, dann evtl. nur für Tote. Motor abstellen während des Telefonierens… also Herzinfarkt bekommen, wenns Handy klingelt :stuck_out_tongue:

Es klingt ja zugegebenermaßen absurd, aber es soll doch vorgekommen sein das Polizisten so etwas verlauten ließen…:smiley:

Naja, in diesem verhunzten Staat würde mich das auch nicht mehr wundern.

Es klingt ja zugegebenermaßen absurd, aber es soll doch
vorgekommen sein das Polizisten so etwas verlauten ließen…:smiley:

Soll schon vorgekommen sein das telefonierende Fußgänger vollkommen vertieft im Gespräch auf die Strasse gelatscht sind.
Das dann ein Polizist etwas verlauten läßt, dürfte eigentlich klar sein.

grüsse borthi

Dass das telefonieren mit einem Mobiltelefon beim Auto- und
Fahrradfahren nicht erlaubt ist, ist ja mittlerweile bekannt.
Aber gilt dies auch für Fußgänger?

StVO

§1 Grundregeln

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Verkehrsteilnehmer ist auch der, der als Fußgänger im öffentlichen Raum unterwegs ist.

Im Allgemeinen wird man wohl davon ausgehen, dass ein Fußgänger trotz Telefonierens noch aufmerksam genug ist, um sich richtig zu verhalten.

Wenn aber erkennbar ist, dass der Fußgänger durch das Telefonat zu stark abgelenkt ist, könnte die Polizei einschreiten.

Speziell geregelt ist es nur für Radfahrer und KFZ-Führer, weil man da generell davon ausgeht, dass Telefonieren diese Gruppen zu stark ablenkt.

Grüße

Holygrail

Soll man dann, wenn das Handy klingelt, erst bei jemandem an
der Tür klingeln und fragen, ob man mal kurz zum Plaudern auf
seinen Grundstück rumstehen darf? :smile:

es wird dich überraschen aber es besteht nicht der geringste grund unterwegs zu telefonieren - außer in einem notfall.

Wo dürfte man dann noch
telefonieren außer in der eigenen Wohnung oder stehend auf dem
Gehweg in einer schallschutzkabine. [anm. von annjabusch].

das würde ich sehr begrüßen, da ich nicht laufend mit den fernmündlichen ergüssen irgendwelcher schwachmaten oder mit den beziehungsproblemen mir wildfremder menschen konfrontiert werden möchte.

davon ab darf man sich aber auch mal verdeutlichen, dass auch fußgänger im sinne der StVO verkehrteilnehmer sind und sie sich so zu verhalten haben, dass sie weder gefahr auf andere ausüben, noch sich fahrlässig solcher aussetzen.

wenn ein passant in seinen nuckel am ohr quatscht und vor aufregung nicht merkt, dass er ein verkehrschaos inkl. blechschäden u.ä. verursacht, ist es schon vorstellbar, dass er dafür haftbar gemacht werden kann.
man sollte ja auch im straßenverkehr nicht blindekuh spielen. warum sollte für das hörorgan anderes gelten?

gruß
ann

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moar
Hallo!

es wird dich überraschen aber es besteht nicht der geringste
grund unterwegs zu telefonieren - außer in einem notfall.

Es gibt sehr gute Gründe, unterwegs zu telefonieren; genauso wie Bücher zu lesen oder Musik zu hören.
Deine Lebensvorstellung im Freien kommt mir sehr langweilig vor.

Gruß
Paul

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Moin,

Deine Lebensvorstellung im Freien kommt mir sehr langweilig
vor.

Na, wer sich im Freien langweilt, ist doch ein recht phantasieloser Geselle…

CU

Axel

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