ein Autofahrer wird von der Polizei angehalten, die ein Stück hinter ihm hergefahren ist. Der beifahrende Beamte kommt an den Wagen des Fahrzeugführers, fragt ihn, ob er wisse, dass Telefonieren am Steuer verboten ist. Der bejaht diese Frage. Daraufhin sagt der Beamte: „Wir sind uns ziemlich sicher, dass sie während der Fahrt telefoniert haben!“ Der PKW-Fahrer bestreitet dies, sagt dann: „Wenn sie sich jedoch so sicher sind, dann müssen Sie mir wohl eine Anzeige schreiben. Gehen Sie aber davon aus, dass ich dieser widersprechen werde.“ Wie sollte der PKW-Fahrer den Widerspruch begründen? Wie kann er beweisen, dass er nicht telefoniert hat? Oder sind die Polizisten in der Beweispflicht? Und was passiert, wenn die Polizisten bei ihrer Behauptung bleiben? Fragen über Fragen - ich warte einfach mal auf Eure Antworten! Vielen Dank im Voraus! Micha
Der Autofahrer sollte sich schleunigst ne Freisprechanlage kaufen egal ob Knopf im Ohr oder mittels Blauzahn. Dann muß man sich auch keine Ausreden etc überlegen
Der Autofahrer sollte sich schleunigst ne Freisprechanlage
kaufen egal ob Knopf im Ohr oder mittels Blauzahn. Dann muß
man sich auch keine Ausreden etc überlegen
Du weisst aber schon, dass das nicht die Frage war, oder?
Antworten auf die Frage würden mich auch interessieren.
Der Autofahrer sollte sich schleunigst ne Freisprechanlage
kaufen egal ob Knopf im Ohr oder mittels Blauzahn. Dann muß
man sich auch keine Ausreden etc überlegen
Du weisst aber schon, dass das nicht die Frage war, oder?
Klar das weiß ich nur ich versteh nicht wie Leute sich aufregen oder ausreden suchen (wollen) nur weil se zu **** sind ne FSE zu nutzen
Antworten auf die Frage würden mich auch interessieren.
Der Autofahrer sollte sich schleunigst ne Freisprechanlage
kaufen egal ob Knopf im Ohr oder mittels Blauzahn. Dann muß
man sich auch keine Ausreden etc überlegen
Konkreter Fall: Kollege wird mit der Begründung angehalten, er habe unterwegs telephoniert (Telephon am Ohr). Er verweist auf die Freisprechanlage und betont, noch nicht einmal damit telephoniert zu haben. Nächste Behauptung: Er habe noch ein zweites Telephon im Auto. Ja, sagt er, das habe er, aber in einer Tasche im Kofferraum und wenn sie ihm nicht glaubten, könnten sie gerne das ganze Auto durchsuchen.
Diese Anregung wird dankend abgelehnt; die Anzeige angekündigt.
Da helfen dann nur die Verbindungsdaten des Anbieters.
Der Autofahrer sollte sich schleunigst ne Freisprechanlage
kaufen egal ob Knopf im Ohr oder mittels Blauzahn. Dann muß
man sich auch keine Ausreden etc überlegen
Hallo erstmal,
ich glaube nicht, dass das eine Ausrede ist, je nachdem WIE man fährt (sprich die Handhaltung) kann man durchaus auf den Gedanken kommen, dass jemand telefoniert.
fiktives Beispiel: ICh habe meinen linken Arm meist am Fenster abgelegt, wenns nun „langweilig“ wird, im Sinne von Stau, langen Autobahnen mit Tempo 80 oder so, dann stütz ich damit auch schonmal den Kopf ab. Sieht von aussen und hinten aus wie eine typische Telefonierhaltung…aber es ist kein Telefon am Ohr, es wird überhaupt nicht telefoniert.
Und genau da würde mich auch die Beweispflicht/-möglichkeiten interessieren.
Wäre ein Blick in die Liste der angenommenen und angerufenen Nummern im Handy schon ausreichend?
Für jedes Gute Beispiel gibt es auch immer ein schlechtes?
Oder zwei. Meinem Mann genau so passiert.
Ich finde es ehrlich gesagt, nicht wirklich hilfreich, wenn jemand eine Frage stellt, ihm sofort zu unterstellen, dass er lügt.
Für jedes Gute Beispiel gibt es auch immer ein schlechtes?
Oder zwei. Meinem Mann genau so passiert.
Ich finde es ehrlich gesagt, nicht wirklich hilfreich, wenn
jemand eine Frage stellt, ihm sofort zu unterstellen, dass er
lügt.
hab ich das? Ich für meinen Teil dachte das nämlich nicht - es diente lediglich als Hinweis, dass man (vielleicht) solche Diskussionen mit der Verkehrsstreife durch eine FSE umgehen kann.
ich gehe davon aus, dass der Fahrer wirklich nicht telefoniert hat und nur aufgrund der Handhaltung oder sonstiger Indizien die Polizisten einen falschen Eindruck bekommen haben.
Würde man mich in so einer Situation anhalten, würde ich daraufhinweisen, dass ich überhaupt kein Handy dabei (bzw. in Reichweite) habe. Sollte dem nicht der Fall sein, weil das Teil auf dem Beifahrersitz neben mir liegt, dürften sich die Polizisten sofort und in meiner Anwesenheit davon überzeugen, dass im fraglichen Zeitraum weder Anrufe getätigt noch angenommen wurden. Das zeigt zumindest mein Handy im Menü an, allerdings ahne ich weder ob das andere Handys auch tun und ob man das gegebenenfalls manipulieren könnte (und das somit für nachträglich seine Beweiskraft verliert). Wenn ich ein Vertragshandy hätte, würde ich auch den Verbindungsnachweis zu meinem Widerspruch dazulegen.
Generell würde ich meine Argumentation auf diese Säulen (plus natürlich Aussagen allfälliger Zeugen und Mitfahrer) stützen.
Sollte ich allerdings wirklich telefoniert haben, würde ich das Bussgeld bezahlen und für die Zukunft draus lernen, ohne mich hier auf eventuell dünnes Eis zu begeben.
natürlich. Damals ging es um die Unterstellung, die Polizisten
würden solche Dinge vorsätzlich machen. Das ist eine etwas
andere Nummer.
Ja sicher. Eine ganz andere Nummer.
Ich habe eben das Archiv durchforstet und festgestellt, daß Du an der Diskussion, die ich meinte, gar nicht beteiligt warst. Worauf also willst Du hinaus?
Ich habe eben das Archiv durchforstet und festgestellt, daß Du
an der Diskussion, die ich meinte, gar nicht beteiligt warst.
Worauf also willst Du hinaus?
Ich meinte diese Diskussion, in der du sicher warst, das es für Polizisten keine Motivation für falsche Beschuldigungen gibt.
Naja, ist natürlich kein Vergleich für dein Beispiel, denn warum sollte die Polizei ist einem geringen Fall wie „telefonieren während der Fahrt“ jemanden falsch beschuldigen?