Telefonieren am Steuer + Notfallsituation

Hallo allesamt,

heute morgen kam ein Bericht im HR3, dass nunmehr der (mutmassliche) Verbrecher T. W. auf der Flucht sei. Es wurde das Nummernschild genannt und der Hinweise, man möge doch bitte eine Notfallnummer der Polizei anrufen, wenn man ihn denn sähe.

Die Frage, die sich mir hier natuerlich stellt. Gesetz dem Fall, der Verbrecher sei auf der Autobahn unterwegs und der „Entdecker“ hätte keine Freisprecheinrichtung, die nächste Ausfahrt wäre aber über 20km entfernt. Dürfte er dann „ausnahmsweise“ diese Meldung per Handy während der Fahrt abgeben …

Alternativ: Darf ein Notruf über die 112 von einem Handy abgesetzt werden, während sich das Fahrzeug noch bewegt? Das könnte ja für den einen oder anderen Beteiligten am Unfall über Leben oder Tod entscheiden …

Gruss
norsemanna

Hallo,
mein gesunder Menschenverstand sagt mir…

Ausfahrt wäre aber über 20km entfernt. Dürfte er dann

…der nächste Standstreifen ist ca. 10m entfernt…

könnte ja für den einen oder anderen Beteiligten am Unfall
über Leben oder Tod entscheiden …

… falls nicht, könnte man nochmal drüber nachdenken, ob es sinnvoll ist sich selbst und andere in Gefahr zu bringen und eine Ordnungswidrigkeit zu begehen um eine andere Gefahr abzuwenden.

Jetzt bin ich gespannt, wie die Experten das sehen,
Rene

angemessenes Mittel zur Gefahrenabwehr
Hallo!

„Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Handlung begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Handlung ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“
(aus http://bundesrecht.juris.de/owig_1968/__16.html)

Die Frage, die sich mir hier natuerlich stellt. Gesetz dem
Fall, der Verbrecher sei auf der Autobahn unterwegs und der
„Entdecker“ hätte keine Freisprecheinrichtung, die nächste
Ausfahrt wäre aber über 20km entfernt. Dürfte er dann
„ausnahmsweise“ diese Meldung per Handy während der Fahrt
abgeben …

Vielleicht wöge ein Richter die beiden widerstreitenden Interessen, nämlich den Schutz der Allgemeinheit vor Verbrechen gegen die Ordnungswidrigkeit, zu Gunsten des Schutzes ab. Es wäre also vielleicht gestattet, um die Polizei auf flüchtige Verdächtige aufmerksam zu machen, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Alternativ: Darf ein Notruf über die 112 von einem Handy
abgesetzt werden, während sich das Fahrzeug noch bewegt? Das
könnte ja für den einen oder anderen Beteiligten am Unfall
über Leben oder Tod entscheiden …

Gegen eine Gefahr für Leib und Leben ist doch eine Ordnungswidrigkeit nichtig. Doch sprichst du eine andere Problematik an: Es macht wohl wenig Sinn, wenn man einen Unfall sieht, noch während des Anhaltens die Feuerwehr anzurufen und dadurch vielleicht einen Vorsprung von 10 Sekunden hat und durch dieses Verhalten vielleicht einen weiteren Unfall zu verursachen, weil man sich nicht genügend konzentrieren kann. Wenn man selber von sich weiß, dass man beim Telefonieren nicht sicher fahren kann, würde hier dann wahrscheinlich „das geschützte Interesse das beeinträchtigte“ nicht mehr „wesentlich überwieg[en].“.
oder Moment mal:
Die Ordnungswidrigkeit begehe ich ja, um jemandem zu helfen, der schon beim ersten Unfall verletzt worden ist. Dazu würde dieser Verstoß ja legitimiert sein. Jetzt verursache ich dabei aber wegen meiner Unkonzentriertheit während des Anhaltens einen zweiten Unfall. Dieser zweite Unall beeinflusst ja nicht die Legitimation der Ordnungswidrigkeit, oder doch?

Gruss
Paul

Hallo,

eine typische Notstandssituation, das Telefonieren am Steuer könnte danach durchaus gerechtfertigt werden.

Ich erinnere mich daran, dass vor einiger Zeit eine Diskussion darüber ging, ob man, um einem mit Sonderzeichen fahrenden Einsatzfahrzeug den Weg frei zu machen, eine rote Ampel überfahren dürfe. Das liegt auf gleicher Ebene wie das Telefonieren.

Das Telefonieren am Steuer ist eine Owi, also eine dem Opportunitätsprinzip unterworfene Handlung. Und ich frage mich dann schon, welcher Polizeibeamte gerade den bestrafen will, der ihm ermöglicht hat, einen flüchtenden Mörder zu fangen. Der Beamte würde sich vermutlich im Kollegenkreis lächerlich machen, denn die Polizeibeamten wissen durchaus, den Wert oder das Zustandekommen solcher Hinweise zu werten. Sollte der Beamte tatsächlich ein „Knöllchen“ verteilen wollen, so würde ich nicht zahlen sondern es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen lassen.

Iru

Hallo,

eine typische Notstandssituation, das Telefonieren am Steuer
könnte danach durchaus gerechtfertigt werden.

nichtsdestotrotz ist es üblicherweise möglich, zeitnah irgendwo anzuhalten, bspw. auf einem Standstreifen - ohne Gefährdung Dritter, wie sie beim Telefonieren aufträte.

Gruß,

Malte

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OT Re^3: Telefonieren am Steuer + Notfallsituation
Hi,

eine typische Notstandssituation, das Telefonieren am Steuer
könnte danach durchaus gerechtfertigt werden.

nichtsdestotrotz ist es üblicherweise möglich, zeitnah
irgendwo anzuhalten, bspw. auf einem Standstreifen - ohne
Gefährdung Dritter, wie sie beim Telefonieren aufträte.

aber dann kann man doch gar nicht die Verfolgung aufnehmen, die Polizei live am Telefon lotsen und später gegen Cash dem/der Stern/Focus/Bild ein Interview geben.

Gruß

Christian

eine typische Notstandssituation, das Telefonieren am Steuer
könnte danach durchaus gerechtfertigt werden.

nichtsdestotrotz ist es üblicherweise möglich, zeitnah
irgendwo anzuhalten, bspw. auf einem Standstreifen - ohne
Gefährdung Dritter, wie sie beim Telefonieren aufträte.

Das Halten auf dem Standstreifen, das dortige Verweilen sowie das spätere wieder Einfädeln in den Verkehr ist je nach Verkehrssituation eine erhebliche Gefährdung für Dritte und nimmt sich daher kaum etwas mit dem Telefonieren. Im Fall des Falles gibt es aber wohl keine Musterlösung, aber mit Sicherheit den gesunden Menschenverstand des Fahrers.

Gruß Andreas

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Hi,

mein gesunder Menschenverstand sagt mir…

Ausfahrt wäre aber über 20km entfernt. Dürfte er dann

…der nächste Standstreifen ist ca. 10m entfernt…

Wobei mir mein gesunder Menschenverstand sagt das ruhiges Mitschwimmen während des Telefonierens um einiges sicherer ist als zum Telefonieren auf dem Standstreifen einer Autobahn zu halten.

Grüßle
Frank K.

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eine typische Notstandssituation, das Telefonieren am Steuer
könnte danach durchaus gerechtfertigt werden.

nichtsdestotrotz ist es üblicherweise möglich, zeitnah
irgendwo anzuhalten, bspw. auf einem Standstreifen - ohne
Gefährdung Dritter, wie sie beim Telefonieren aufträte.

Das Halten auf dem Standstreifen, das dortige Verweilen sowie
das spätere wieder Einfädeln in den Verkehr ist je nach
Verkehrssituation eine erhebliche Gefährdung für Dritte und
nimmt sich daher kaum etwas mit dem Telefonieren.

Das sehe ich anders. Der Standstreifen ist genau für solche Fälle da,
und der hektische Griff zum Telefon samt wählen bei Tempo X wohl
deutlich riskanter. Rechtlich dürfte es auch das Mittel der Wahl sein,
ganz legitim dort zu halten, anstatt sich auf eine Notstandssituation
zu berufen.

So gesehen liegt nämlich gar kein Notstand vor, weil es ja eben eine
nicht-ordnungswidrige Lösungsmöglichkeit der Lage gibt :smile:

.m

Hi,

nichtsdestotrotz ist es üblicherweise möglich, zeitnah
irgendwo anzuhalten, bspw. auf einem Standstreifen - ohne
Gefährdung Dritter, wie sie beim Telefonieren aufträte.

das Halten auf dem Standstreifen ist eine extrem gefährliche Situation, die nie ohne Not herbeigeführt werden sollte. Nicht ohne Grund ist ein Verhaltenstip bei Pannen auf der Autobahn, daß alle Insassen das Fahrzeug auf der Beifahrerseite verlassen und sich hinter der Leitplanke in Sicherheit bringen sollen. Deshalb ist das Halten auf Autobahnen auch auf dem Seitenstreifen verboten (nichts anderes schlägst Du ja vor): http://bundesrecht.juris.de/stvo/__18.html
Das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist hingegen vergleichbar mit vielen anderen täglichen Situationen im Fahrzeug, die aber schwer zu greifen (oder notwendig) sind und daher nicht sinnvoll verboten werden können (z.B. Sendersuche am Radio).

Deine Risikoanalyse ist nicht zutreffend.

Gruß Stefan

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Hallo,

Wobei mir mein gesunder Menschenverstand sagt das ruhiges
Mitschwimmen während des Telefonierens um einiges sicherer ist
als zum Telefonieren auf dem Standstreifen einer Autobahn zu
halten.

mein gesunder Menschenverstand sagt mir: Wenn beim ruhigen „Mitschwimmen“ fünf Autos weiter vorne einer plötzlich die Spur wechselt und alle plötzlich bremsen, sollte man seine Reaktionszeit nicht durch ein Telefonat vervielfacht haben.

Gruß, Niels

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Das Halten auf dem Standstreifen, das dortige Verweilen sowie
das spätere wieder Einfädeln in den Verkehr ist je nach
Verkehrssituation eine erhebliche Gefährdung für Dritte und
nimmt sich daher kaum etwas mit dem Telefonieren.

Das sehe ich anders.

Dann solltest du diese Sicht vielleicht mal mit den Erfahrungen eines Autobahnpolizisten abstimmen.

Der Standstreifen ist genau für solche Fälle da,

Gott bewahre, nein!

Und die StVO sagt in §18 (8) sogar ganz eindeutig: „Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten.“ Und das nicht von ungefähr, sondern, weil jede Nutzung des Standstreifens eine erhebliche Gefährdung für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer mit sich bringt.

und der hektische Griff zum Telefon samt wählen bei Tempo X
wohl deutlich riskanter.

Von hektisch sprach niemand, dass es riskant ist, ist ebenfalls klar.

Rechtlich dürfte es auch das Mittel der Wahl sein, ganz legitim dort :zu halten, anstatt sich auf eine Notstandssituation zu berufen.

Das es nicht legal ist dort zu halten, um zu telefonieren haben wir ja nun gegklärt. Das beide Möglichkeiten aber durchaus legitim und gerechtfertigt sein können steht auf einem anderen Blatt.
Das es auf Grund unterschiedlicher Verkehrslagen keine Musterlösung geben kann hatte ich schon erwähnt, es irritiert daher, dass du hier dem Rest der Welt eine entsprechende aufoktroieren willst.

So gesehen liegt nämlich gar kein Notstand vor, weil es ja
eben eine nicht-ordnungswidrige Lösungsmöglichkeit der Lage gibt :smile:

Mutige Behauptung. Erst nachzusehen, ob dem auch tatsächlich so ist wäre wohl besser gewesen. Wir sind hier ja bei wer- weiss -wass.de, nicht wahr?

Gruß Andreas

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Das Halten auf dem Standstreifen, das dortige Verweilen sowie
das spätere wieder Einfädeln in den Verkehr ist je nach
Verkehrssituation eine erhebliche Gefährdung für Dritte und
nimmt sich daher kaum etwas mit dem Telefonieren.

Das sehe ich anders.

Dann solltest du diese Sicht vielleicht mal mit den
Erfahrungen eines Autobahnpolizisten abstimmen.

Mach ich bei Gelegenheit mal.

Der Standstreifen ist genau für solche Fälle da,

Gott bewahre, nein!

Doch doch, allerdings - und das ist mein „Wissensirrtum“ hier - offenbar auch „nur“ im Rahmen des rechtfertigenden Notstands.

und der hektische Griff zum Telefon samt wählen bei Tempo X
wohl deutlich riskanter.

Von hektisch sprach niemand

Oh klar, Otto Normalfahrer ist ganz entspannt und hat sein Handy stets
griffbereit, wenn Macky Meuchelmörder an ihm vorbeikachelt, und ruft
dann ganz entspannt im Verkehr schwimmend den Notruf an. Den meisten
Leuten werden erfahrungsgemäß schon die Hände zittrig, wenn sie nur
daran denken, die 110 zu wählen.

Das beide Möglichkeiten aber durchaus legitim und gerechtfertigt sein
können steht auf einem anderen Blatt.

Da können wir uns gerne drauf einigen.

aufoktroieren willst.

Will ich gar nicht, wie Du siehst.

NB: „oktroyieren“ kommt ohne das doppelt gemoppelte „auf-“ aus.

Gruß,

Malte

Hey,
um es kurz und knapp zu fassen:
telefonieren am Steuer ist und bleibt strafbar. Punkt.
Das bleibt auch so, selbst wenn Dir der Himmel auf den Kopf fällt…

Aber auch ich möchte den Beamten sehen, der deshalb 'ne Knolle verteilt — solange kein weiterer Schaden durchs telefonieren entsteht — dann siehts schon wieder anders aus.

Gruss - Jochen

Hi,

um es kurz und knapp zu fassen:
telefonieren am Steuer ist und bleibt strafbar. Punkt.
Das bleibt auch so, selbst wenn Dir der Himmel auf den Kopf
fällt…

um es kurz und knapp zu fassen: Das ist Blödsinn!

Gruß Stefan

um es kurz und knapp zu fassen:

telefonieren am Steuer ist und bleibt strafbar. Punkt.

Bleiben wir bei der richtigen Terminologie. Telefonieren am Steuer ist ordnungswidrig.
Strafbar würde es erst, wenn es eine Straftat wäre, ansonsten ist es bußgeldbewehrt.
Beachte neben der reinen Tatverwirklichung auch noch, dass für die Ahndung einerseits das Opportunitätsprinzip, andererseits das Legalitätsprinzip gilt. Also einerseits ein Spielraum (das Ermessen),andererseits ein Handlungszwang besteht.

Iru, dem der Himmel dennoch nicht auf den Kopf gefallen ist

Halten auf dem Seitenstreifen
Hallo,

noch einmal: das Halten auf dem Seitenstreifen ist eine der gefährlichsten Situationen auf Autobahnen! Mit dem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist das in keiner Weise zu vergleichen.

Während meiner Ausbildung zum Brandinspektor war ich u.a. drei Monate bei der BF Frankfurt zu Gast und begleitete dort die C-Dienste im Einsatz. In der Zeit hatte ich einen Einsatz mit einem Toten: Unfall auf dem Seitenstreifen der A3 (wir selbst haben keine Autobahn im Zuständigkeitsbereich).
Die Warnung vor dem Halten auf Seitenstreifen von Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist fester Bestandteil jeder Fahreraus- und fortbildung.

Einige Links, die ich auf die Schnelle gefunden habe:
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4971/133…
http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.ph…
http://www.abendblatt.de/daten/2004/07/27/322466.html

Etwas zum Thema vom europäischen Industriegaseverband:
http://www.industriegaseverband.de/eiga/eigasafetyne…

Hier mußte ich dann doch schmunzeln… http://www.auto.de/Magazin/showArticle/article/20241…

Gruß Stefan

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