Telefonisch abgeschlossener Handyvertrag ohne schriftl. Vertragsbestätigung

Bei einem dubiosen Telefonanruf eines Handyanbieters wird ein Handytarif inkl. Internetflatrate angeboten, der angeblich die ersten beiden Monate kostenlos und danach jederzeit kündbar sei. Zusätzlich gäbe es 1 Simkarte gratis dazu. Der Angerufene freut sich und lässt sich am Telefon zum Vertrag überreden. Eine schriftliche Bestätigung erfolgt nie. Vor Ablauf der 2 Monatsfrist kündigt er über die Internetseite des Anbieters den Vertrag, erhält aber keine Rückmeldung. Daraufhin ruft er an und lässt sich am Telefon bestätigen, dass die Kündigung rechtswirksam sei. Nach einem weiteren Monat flattert eine 2. Mahnung (datiert auf den 12.11.) ins Haus, ohne dass vorher eine Rechnung eingegangen wäre. Hier wird bereits mit Inkasso-Büro gedroht. Am 13.11. erhält der Geschädigte die 1. Mahnung (!!) per SMS.

Mit welcher hieb- und stichfesten Begründung kann die Zahlung abgelehnt werden?

Bei Abschluss über Telefon handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB. Daraus erwächst dem Angerufenen ein 14-tägiges Widerspruchsrecht, dass nach Eingang der Widerrufsbelehrung (schriftlicher Zugang) beginnt. Da keine Widerrufsbelehrung zugegangen ist, ist der Vertrag weiterhin jederzeit kündbar. Die Kündigung ist des weiteren bereits erfolgt (gut wäre ein Zeuge der Kündigung). 
Die Begründung zur Zahlungsablehnung ist simpel: Es gibt seitens des Anbieters aufgrund der Kündigung keine Anspruchsgrundlage für eine Rechnungsstellung.
Problematisch könnte einzig sein, sofern das Telefon noch nach Ablauf des Vertrages genutzt wurde. Dies würde eine Kündigung, wenn der Anbieter diese bestreitet ggf. unglaubwürdig machen, denn die Leistung wurde ja weiterhin in Anspruch genommen.
Ggf. gibt es über den Anbieter jedoch bereits ähnliche Beschwerden bei der Verbraucherschutzzentrale - einfach den Vorgang dort melden und nachfragen.