Angenommen das Unternehmen A bietet Seminare über das Internet zur Buchung an und Kunde XY meldet sich telefonisch für eines dieser Seminare an. Besteht in so einem Fall die selbe Vertragsbindung als wenn Kunde XY eine schriftliche Anmeldung abgesendet hätte?
Was würde passieren, wenn Kunde XY NICHT zum gebuchten Seminar des Unternehmens A erscheinen würde. Könnte Unternehmen A dann dem Kunden XY eine Stornogebühr verrechnen? Es ist ja davon auszugehen, dass Kunde XY die Anmeldung bestreitet, da im Unternehmen A ja keine schriftliche Anmeldung vorliegt.
Selbstverständlich gibt es AGB in welchen das Thema Rücktrittsrecht und Stornokosten behandelt werden. Diese liegen auf der Internetseite des Unternehmens A zur Einsicht auf.
Über Ihre Antworten auf dieses gedankliche Konstrukt würde ich mich sehr freuen.
Es ist ja davon
auszugehen, dass Kunde XY die Anmeldung bestreitet, da im
Unternehmen A ja keine schriftliche Anmeldung vorliegt.
auch mündliche Verträge sind zu halten. Beweisen muss sie der Anbieter (Mitarbeiter als Zeuge?).
Wenn er das im Prozess immer noch macht, könnte die Gegenseite Strafanzeige (versuchter Prozessbetrug) stellen und die Staatsanwaltschaft könnte dann Verbindungsnachweise des Telefonanbieters checken.
Selbstverständlich gibt es AGB in welchen das Thema
Rücktrittsrecht und Stornokosten behandelt werden. Diese
liegen auf der Internetseite des Unternehmens A zur Einsicht
auf.
Die gelten dann (wenn sie nicht unangemessen sind und am Telefon auf die AGB hingewiesen wurde).
Über Ihre Antworten auf dieses gedankliche Konstrukt würde ich
mich sehr freuen.
bei so einer telefonischen Anmeldung muüßte eine Voice-Mail-aufzeichnung sein.A könnte die Stornogeühren den Xy in Rechnung stellen. vielleicht mal die Voice-mail-Aufzeichnung anfordern?