Hallo habe mal eine Frage, sind telefonische Aussagen rechtskräftig, dürfen diese überhaupt z.B. von der Staatsanwaltschaft verwendet werden?
Hallo habe mal eine Frage, sind telefonische Aussagen rechtskräftig, dürfen diese überhaupt z.B. von der Staatsanwaltschaft verwendet werden?
nicht rechtskräftig, beweiskräftig wäre richtiger. Ob sie verwendet werden dürfen? Ja und Nein, es kommt auf den Einzelfall und die Umstände an.
Bedenke, wieviel telefonische Hilferufe täglich bei der Polizei eingehen, jeder Anruf könnte in einem Strafverfahren eine Rolle spielen.
Gruss
Iru
Wie ist es, wenn man bei der Polizei etwas aussagt was man angeblich gehört hat. Nachträglich stellt sich aber heraus, dass man es aber nur durch einen Dritten gehört hat?
Dann wird man als unglaubwürdiger Wichtigtuer entlarvt.
Gruss
Iru
Na ja, das kann auch ein Beweismittel sein.
Levay