Es wird dazu eine telefonische Bereitschaft, sprich von 17:00 bis 08:00 am nächsten morgen sowie Samstag und Sonntag den komplette Tage bei Bedarf verlangt, und das 2 Wochen lang im Monat.
Es muss nicht heißen dass immer anrufe vorkommen, aber bei Probleme muss man Bereit sein, telefonisch zu agieren und ggfs. Lösungen vorschlagen.
Gibt es eine Art „Faustregel“ wie die Vergütung berechnet kann oder soll?
Nach Ihren Aussagen könnte der AN also in seiner Freizeit noch nichtmal ins Kino gehen, da er dort telefonisch nicht erreichbar ist und würde dafür keinen finanziellen Ausgleich erhalten? Das halte ich für fragwürdig.
In der IT-Branche ist es üblich, dass Bereitschaft zu +/-50% als Arbeitszeit gewertet wird. Muss man dann wirklich ran, so wird diese Zeit voll als Arbeitszeit bewertet.
Wie schon erwähnt kann derjenige z.B. nicht ins Kino gehen, sich auf einer Party betrinken und muss in Kauf nehmen, dass das Telefon klingelt, während er gerade mit seiner Liebsten ähhh einen Krimi anschaut.
ja ich muss nicht irgendwo hin fahren, ich könnte von zu hause oder wo auch immer ich bin antworten. nur, im Bereitschaften kann man schlecht ins kino oder Theater gehen. Da sind handies verboten, und Bereitschaft heißt immer erreichbar sein…
Also es gibt keine Richtlinien und es ist sozusagen,mehr oder weniger Verhandlungssache. 30-50% im IT Bereich? Das ist doch sehr gut. Mir hat man 5% für die gesamte Woche + WE angeboten. Daher diese Verzweifelung…
Detailfrage:
Welcher „Service-Level“ muss gehalten werden. Ich denke es ist ein Unterschied zwischen „ich muss binnen 15 min. am Computer sitzen und loslegen“ und einem „ich rufe binnen 4 Stunden zurück“.
Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Fall Eintritt? Tritt der Bereitschaftsfall sehr sporadisch ein oder muss ich drei mal die Woche nachts ran… Das spielt schon auch eine Rolle bei der Vergütung.