Hallo,
meine Frau hat für uns eine Reise organisiert und telefonisch gebucht.
Als wir jetzt die Bestätigung (Haus in Bayern) erhalten haben, stellt sie fest, dass Sie sich verrechnet hatte. Den Preis hatte sie sich am Telefon auch nicht sagen lassen. Die Bedingungen sehen ein Storno von 10 % vor. Wenn es nicht anders geht, müssen wir in den sauren Apfel beißen. Wie sieht es rechtlich aus? Konnte telefonisch von uns vertragsrechtlich eine wirksame Willenserklärung abgegeben werden? Was tun?
Gruß
rakete
Konnte telefonisch von uns vertragsrechtlich
eine wirksame Willenserklärung abgegeben werden? Was tun?
Da du Begriffe wie „Willenserklärung“ kennst, müsstest du das doch eigentlich wissen. Natürlich kann eine WE telefonisch abgegeben werden.
Auch wüsste ich nicht, was außer dem sauren Apfel übrig bleiben sollte. Zwar gibt es ein Widerrufsrecht im Fernabsatzbereich; das gilt aber gem. § 312 b III Nr. 6 für Reisen.
Levay