Telefonische ERreichbarkeit Mieter?

Hallo,

wie genau sehen die Vorgaben für (telefonische) Erreichbarkeit der Mieter aus?
Man nehme an, die Wohnung wurde zum xx.xx. gekündigt, der Mieter ist beruflich sehr eingespannt und kann während der Arbeitszeit nicht bei jedem Klingeln ans private Telefon spurten. Er hört regelmäßig seine Mailbox ab, antwortet spätestens 1 - 1,5 Tage auf einen verpassten Anruf und ist sehr gut über eine eigens für den Vermieter angelegte Emailadresse zu erreichen, bei der Emails umgehend und täglich beantwortet werden. Sprich, der Vermieter bekommt immer seine zwei Besichtigungstermine die Woche.

Danke für Aufklärung!

Es gibt keine Verpflichtung ein Telefon haben zu müssen.
Weder für Mieter noch für Vermieter.

vnA

Da habe ich im Netz anderes gelesen, allerdings hat halt nie jemand irgendeine Quelle dazugepackt.

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Wenn ich also mein Telefon abmelde, dann kann mir mein Vermieter kündigen oder im Schadensfall erfolgreich Schadenersatz anmelden.

Ok, war mir neu.

vnA

Ne is klar, danke wie immer. Mir war klar, dass es keine Pflicht zum Telefon gibt, daher die Klammer um „telefonisch“. Aber es wird doch sicher irgendeine Regelung geben in welcher Form und in welcher Zeit bzw. Zeigtraum ein Mieter für den Vermieter überhaupt für Kommunikation jeglicher Art erreichbar sein muss. Vielleicht antwortet mal jemand mit Ahnung?

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Wie wäre es mit mir? Auch wenn ich nicht das Schreibe, was du lesen willst.
Der Mieter muss für den Vermieter erreichbar sein. Dies bedeutet nicht, dass er rund um die Uhr in der Wohnung oder sonstwo am Telefon sitzen muss um auf den VM zu warten. Arbeiten ist sicher erlaubt. Und nicht jeder kann zu jedem Zeitpunkt private Gespräche führen.
Wenn der VM was will, so ist ihm zuzumuten einen Brief zu schreiben. Im Falle eines Schadens muss er dann halt die Tür aufbrechen (lassen). Im Urlaub muss der M bekanntgeben wo der Schlüssel zu erhalten ist. Beim Wasserrohrbruch ist aber die Brechstange immer noch billiger.

vnA

Hallo,

es gibt im Mietrecht keine Verpflichtung für den Mieter, Telefonisch erreichbar zu sein.
Der Mieter muss nur in angemessener Zeit über einen Kommunikationsweg
(Brief/Zettel/Email) erreichbar sein bzw. für den Fall seiner Abwesenheit eine Ersatz-Kontaktadresse benennen.

OT @vnA
Hallo vnA,

Im Urlaub muss der M bekanntgeben wo der
Schlüssel zu erhalten ist.

Wo steht Das?

vnA

Gruß

  • Volker Wolter -

Hallo vnA,

Im Urlaub muss der M bekanntgeben wo der
Schlüssel zu erhalten ist.

Wo steht Das?

Hi,

ich bin zwar nicht vnA, antworte aber trotzdem. Mieter haben eine Schadenminderungspflicht, dazu gehört auch, daß der VM weiß, wo er im Notfall schnell an einen Schlüssel kommen kann, wenn der M im Urlaub ist. Nachzulesen auch hier:

http://www.mieterverein-giessen.de/content_767.html

Gruß
Tina

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